Freie Mitarbeit Stundensatz

checker-bert

ww-ahorn
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hallo zusammen,


In meinem Betrieb stellte sich kürzlich ein berufserfahrener Mann mit CNC Erfahrung vor, welcher auch auf "freier Mitarbeiterbasis" für mich tätig werden würde. Ich bin sehr interresiert daran; weiß jedoch nicht, wecher Stundensatz heirfür angemessen wäre. Im Netz findet man hin und wieder Infos von Leuten aus der IT-Branche: Hier sind 60-100 Euro je Std. völlig normal. Mir ist klar, dass ein Meister mit jahrelanger CNC-Erfahrung durchaus mehr verdient als ein herkömmlicher Meister. In der bayerischen Zeitschrift Masstab war kürzlich eine Übersicht zu sehen, was ein Facharbeiter dem Betrieb bei Festanstellung, 14 Tägiger Krankheit und vierwöchingem Urlaub je Stunde kostet: ca. 23,50 Euro je Stunde, ohne die Gemeinkosten des Betriebes versteht sich. es handelt sich hierbei nur um lohnabhängige Kosten. Bei einer freien Mitarbeit trage ich jedoch weniger Risiko,- zahle nur die anwesende Zeit. Wer hat Erfahrung in diesem Bereich, wer kann mir sagen worauf es im Besonderem zu achten gilt?

Ciao
 

Max_M

ww-fichte
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Je nach Umfang bitte darauf achten, daß es auch ein echter Freier Mitarbeiter ist.
Falls er krank wird und das hinterher aufgedröselt wird kann es teuer werden.
Krankenkasse fragen.
 

Azubi_Jan

ww-kastanie
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Freie Mitarbeit als Geselle in Tischlerei

Hallo,

wer hat denn Erfahrung mit freien Mitarbeitern im Tischlerei-Betrieb. Ich spreche die Arbeitgeberseite an, wie auch die, die selbst ihre freie Mitarbeit anbieten.

Wie ist man abgesichert (Unfallfersicherung)?

Auf welcher Basis wird man beschäftigt? Denn, man ist ja weder angestellt, noch scheint es nötig zu sein, ein Reisegewerbe zu haben.

Muss man also Freiberuflerstatus anmelden - spricht eine Steuernummer ohne Gewerbe?

Vielen Dank für eure Kommentare!

Gruß

Jan
 

uli2003

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Auf welcher Basis wird man beschäftigt? Denn, man ist ja weder angestellt, noch scheint es nötig zu sein, ein Reisegewerbe zu haben.

Na als freier Mitarbeiter. Das wolltest du doch? Natürlich kann es, je nach Vertrag mit dem Arbeitgeber, auch (fast) ein Arbeitnehmerverhältnis sein.

Wie ist man abgesichert (Unfallfersicherung)?

Unfallversichern musst du dich selbst. (Nicht nur Unfall-...)

Ich habe bisher nur Selbstständige freie Mitarbeiter beschäftigt.

Grüße
Uli
 

Sägenbremser

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Hallo Jan

wie Uli es dir ja auch schon geschrieben hat,
da müsstest du die Rahmenbedingungen deiner
Tätigkeit schon etwas genauer definieren.

Ich gehe da jetzt mal ein paar Stunden werken
reicht da als Ansatz wirklich für uns nicht aus.

Gruss Harald
 

Azubi_Jan

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Hallo.

Also, ich versuche es genauer
Ich bin freiberuflicher Designer (Abgeschlossenes Studium) +Tischlergeselle

Nun hat mich ein Unternehmen als freien Mitarbeiter für zunächst 2 Wochen für Tischlerarbeiten (Messestandbauteile in der eigenen Werkstatt des Unternehmens herstellen) "verpflichtet".

Ich schreibe also eine Rechnung auf meine freiberufliche Tätigkeit als Designer.

Wenn jemand lediglich Tischler ist, dürfte er doch eigentlich keine Steuernummer als Freiberufler bekommen, weil Handwerk - richtig?

Meine Gedanken zielen darauf ab, unter welchen steuerrechtlichen Gesichtspunkten andere Gesellen als freie Mitarbeiter arbeiten können - also auf eigene Rechnung.
 

rotex150

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Hallo !

Bei dem ganzen Themenkomplex geht es nicht um Steuer-Nummern und ähnlichen Pipikram sondern letztendlich nur um eines :
Beurteilung der DRV, sog. Statusfeststellung !
Wer wirklich sicher sein will, macht das zu Beginn der Tätigkeit, Deutsche Rentenversicherung - Vor der Rente - Statusfeststellung, dann gibt es später keinen Ärger..
Zwei Jahre SV-Beiträge nachentrichten kann recht teuer sein...

Bye, Hardy aka Rotex 150
 

Azubi_Jan

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ja, naja.

Ich werde nicht nur für diesen einen Arbeitgeber arbeiten, falls es hier nun indirekt um Scheinselbstständigkeit geht.

Ich meinte, dass es nicht nur mich geben kann, der seine Tischlertätigkeit als freier Mitarbeiter anbietet. Und ich frage mich, wie es diese anderen auf korrekte Weise tun.
Für meinen speziellen Fall schilderte ich, dass ich überhaupt Rechnungen stellen kann, weil ich als freiberuflicher Designer eine Steuernummer besitze. Woher bekommen die "normalen" Gesellen eine St.nummer, die zum Beispiel kein Reisegewerbe haben. Oder ist das Reisegewerbe der Schlüssel zu dem Ganzen?
 

Mich985

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Moin,

bei uns läuft das so:
Es gibt einen Betriebsleiter mit Meistertitel und ein paar Gesellen.
Je nach Auftragslage buchen wir unsere Subs dazu.
Diese sind alle selbständig und schreiben uns eine Rechnung (Stunden oder Festpreis).
Je nach Quali gibt es Unterschiede bei der Bezahlung.

Stundensatz ist Verhandlungssache, liegt aber zwischen 23-27€+ mit eigenen Handwerkzeug.
 

rotex150

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Hallo !

ja, naja.
Woher bekommen die "normalen" Gesellen eine St.nummer, die zum Beispiel kein Reisegewerbe haben. Oder ist das Reisegewerbe der Schlüssel zu dem Ganzen?

Zur Gemeinde gehen und ein Gewerbe anmelden z.B. "Montage von Fertigteilen" oder "Bautenschutz". Und schon kriegst Du Deine Steuernummer.
Steuernummern werden nicht nach freiem Beruf/Gewerbe vergeben, sondern nach Namen...
Trotzdem kann es passieren, dass bei einer Prüfung durch die DRV eine unselbständige Tätigkeit festgestellt wird.
Indizien :
Weisungsgebunden, in den betrieblichen Ablauf integriert, keine freie Zeiteinteilung usw.....
Wenn Du als Tischler aushilfsweise Messestände zusammenklopfst, trifft all das zu !
Solange es gut geht und sich keiner wehtut ist das alles o.k., mir wäre das -als Arbeitgeber- zu riskant, einen Designer als Sub für Messebau zu beschäftigen.

Ciao, Hardy
 

Azubi_Jan

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Danke. Das ging jetzt doch schon in die richtige Richtung. (Als Freiberuflicher Designer will ich freilich nicht meine Tischlerarbeiten in Rechnung stellen - es sein denn, es deckt sich tatsächlich. Wie etwa Entwurf und Anfertigung eines Einzelmöbels)

Also müsste ich als selbstständiger Subunternehmer agieren.
Bisher dachte ich immer, dass ein Reisegewerbe anzumelden, mehr Möglichkeit bietet, Tischlerarbeiten auszuführen. Welches Gewerbe schließt denn z.B. die Fertigung von Möbeln oder das Abschleifen von Arbeitsplatten, etc. ein?
Ich weiß, dass das wieder in Richtung einer Diskussion um die Möglichkeiten zur Selbstständigkeit ohne Meisterschein geht.

Ich möchte gerne selbstständig als Tischler arbeiten und zwar auf steuerrechtlich vernünftige Art und Weise. Mir scheint es, dass man immer gezwungen ist, sich Schlupflöcher zu suchen, um ohne einen Meistertitel bei Kunde XY eine Trockenbauwand einzuziehen, für Kunde Z ein Kleinmöbel herzustellen und Firma Y auch mal als selbstständiger Sub für einen Messestand Teile mitzufertigen.

Ein Geselle hat mir erzählt, dass er damals Gewerbe als Trockenbauer angemeldet hat, aber natürlich auch Tischlerarbeiten verrichtet hat, die nun nix mit Trockenbau zu tun haben. Und so läuft es doch wohl allzu oft. Keine klaren Möglichkeiten, also hauptsache Steuernummer und hoffen, dass niemand überprüfen wird, ob sich in Rechnung gestellte Arbeiten mit dem angemeldeten Gewerbe decken?

Wer macht es anders, besser, richtig - und kann davon berichten? Und jetzt schreibt nicht "den Meister machen"...
Kann man sich dazu bei der HWK beraten lassen?

PS: Die Sache mit der DRV. Geht es da nicht eher der Arbeitgeberseite an den Kragen?
 

uli2003

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Ich möchte gerne selbstständig als Tischler arbeiten und zwar auf steuerrechtlich vernünftige Art und Weise.

Dazu benötigst du eine laut Handwerksordnung zulässige Ausbildung. Das muss kein Meister sein.
Ob dir das nun gefällt oder nicht - ohne den entsprechenden Befähigungsnachweis wird das (legal) nichts.

Und mit der Steuer hat das gar nichts zu tun. Steuern werden bei Umsatz- und Einkommens- Gewerbesteuerpflicht fällig. Das ist ein anderes Kapitel.

Grüße
Uli
 

Azubi_Jan

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achso.

Das war vielleicht nicht verständlich von mir ausgedrückt.

Ich bin natürlich ausgebildeter Tischler - nur ohne Meister.
Zusätzlich habe ich einen Bachelor als Designer und möchte beides selbstständig ausüben.
Man bedenke, wie einfach es als Designer ist:

Abschluss als Designer -> Status als Freiberufler erlaubt -> kurz ne Steuernummer geholt -> los geht´s und eine klare Linie

als Geselle der selbstständig etwas machen will ---> Herum-Gekrebse hoch drei!
Es ist ja offensichtlich nicht so, dass es einfach reichen würde Tischlergeselle zu sein.

Dass nicht jeder x-beliebige Heimwerker ohne qualifizierte Ausbildung seine Tischlerdienste anbieten kann finde ich natürlich vollkommen richtig und auch wichtig.
 

Besserwisser

ww-robinie
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Das stand doch schon geschrieben:
Tischlerarbeiten ist Handwerksrolle A. Ohne diesen Eintrag kein arbeiten. Alternativ Eintrag Rolle B und nur diese Arbeiten ausführen.
Ob du mit nem Design-Bachelor ne Ausnahmegenehmigung für A bekommst stht zu prüfen. Ich bin skeptisch.
Handwerk als Freiberufler geht nicht.
 

Sägenbremser

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Hallo Jan

bei der Qualifizierung für die Führung einer
Tischlerei geht es weniger um die Fähigkeit
ordentliche Werkstücke fertigen zu können.

Das sollte eigentlich Grundvoraussetzung sein
für den der im Haifischbecken schwimmen will.

Nur geht es bei der Gründung eines Betriebs mit
der Grundinvestition eher um Amortisation des
zuvor eingesetzten Kapitals. Das wird mit einem
Einzelkämpferbetrieb kaum realisierbar sein. Und
ich kann die sagen, ich habe das vor 30 Jahren in
der Form auch einmal ausprobiert um möglichst
unabhängig agieren zu können. Geld habe ich erst
verdient, als ich das Konzept geändert habe und ab
dem vierten Mitarbeiter blieb auch für mich was übrig.

Wie du das als weisungsgebundener, abhängiger und
damit auch flexibel einsetzbarer Mitarbeiter für dich so
realisieren möchtest, kann ich mir nicht vorstellen. Das
gibt die Marktsituation einfach nicht her. Einen freien
Mitarbeiter benötigt ein Betrieb doch nur in der Situation
wenn eine Festanstellung langfristig nicht kostendeckend
sein würde. Was hast du, mit deinen Kenntnissen einem
Betrieb zu bieten, das sollte die Grundlage bei in den Ver-
handlungen mit deinem Auftraggeber sein.

Im Design/Gestaltungsbereich erfüllst du ja die Anforderung
und warum machst du da nicht mit voller Kraft weiter? In dem
Berufsfeld ist der freie Mitarbeiter ja eher normal und auch in
vollem Umfang steuerlich, sozialversicherungs/rententechnisch
über deine Kammer abgesichert. Nutz das doch erst mal aus.

Gruss Harald
 

predatorklein

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Moin

Es ist ja offensichtlich nicht so, dass es einfach reichen würde Tischlergeselle zu sein.
Dass nicht jeder x-beliebige Heimwerker ohne qualifizierte Ausbildung seine Tischlerdienste anbieten kann finde ich natürlich vollkommen richtig und auch wichtig.

So sieht´s aus :emoji_slight_smile:

Melde ein Gewerbe als Montagebetrieb an,das ist inzwischen gängige Praxis.

Ob du in der Tischlerei in der du mitarbeitest jetzt Laminat verlegst oder einen Schreibtisch für einen Kunden baust interessiert im wahren Leben so gut wie niemanden.

Deine " Steuergeschichten " stehen auf einem ganz anderen Blatt,die gehen aber auch nur dich und das FA was an.
Da sollte aber auch alles i.O. sein,das FA kann einem ganz schnell eine Menge Ärger machen wenn es Ungereimtheiten gibt.

Mit einem abgeschlossenen Studium in Design würde ich meine Energie aber eher einsetzen,um damit ( mehr ) Geld zu verdienen.

Als " Subler " oder " freier Mitarbeiter " in einer Schreinerei zu arbeiten ist mit Sicherheit heutzutage kein Zuckerschlecken.
Gilt zumindest für die meisten Schreinereien die ich kenne :emoji_wink:

Gruß
 

keks010982

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So läuft es bei mir...

Hauptberuflich bin ich in Teilzeit im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Nebenberuflich übe ich ein Kleingewerbe im Bereich der Planungsleistungen aus. Diese Konstellation habe ich nun schon seit 2011 - also jetzt bald 4 Jahre.
Das mein Gewerbe steuerrechtlich ein Kleingewerbe ist, tut aber nichts zur Sache. Das macht nur einen Unterschied bzgl. Umsatzsteuer - mit allen Vor- und Nachteilen.

Diese Gewerbetätigkeit habe ich damals einfach bei der Gemeinde angemeldet. Kostet ca. 20€.

Nun arbeite ich schon seit all den Jahren auch immer mal bei befreundeten kleinen Handwerksunternehmen, Zimmerer, Glaser und Schreiner, als spontan Aushilfe wenn eine größere Baustelle ansteht oder jemand von der Stammbelegschaft krank ist. Bisher gab es von keiner Stelle Probleme. (Das Finanzamt braucht man am allerwenigsten fürchten solang man seine Ein- und Ausgaben korrekt angibt.) Auf die Rechnung schreibe ich bei diesen Firmen dann meist "Montagehilfsarbeiten Projekt xxx" oder "Stundenlohnarbeiten Projekt blabla". Ich denke nicht, dass dieses Vorgehen "grenzwertig" ist. Selbst wenn ich meine normale Arbeit nicht hätte. Was spricht dagegen wenn man Projektweise / Tageweise für div. Firmen als Aushilfe tätig ist? So im Prinzip als seine eigene Zeitarbeitsfirma. um die Sozialversicherungen muss man sich dann natürlich selber kümmern.

Bei allen Firmen kam und kommt das bisher sehr gut an. Man kennt sich, weiß wie gearbeitet wird und vertraut sich. Letztendlich erspare ich den Firmen somit die Zeitarbeitsfirma, bei der man nie weiß was man bekommt. Dafür sind die auch gerne bereit den einen oder anderen Euro mehr zu bezahlen. Weiterhin bringe ich mein Handwerkszeug -im normalen Rahmen = Werkzeugkiste + Akkuschrauber - natürlich auch selber mit.

Je nach Auftragsvolumen (=voraussichtliche zusammenhängende Zeit des Einsatzes) liegt der Stundenlohn bei mir zwischen 30 - 35€.

Vor einigen Jahren wollte ich dieses Konzept - meine private Zeitarbeitsfirma mit mir als einzigen Beschäftigten - eigentlich hauptberuflich machen. Zur Anstellung waren damals leider so gut wie gar keine Stellen frei. Nunja es kommt immer anders als man denkt.

Ich glaube jedoch, dass wenn man 5 - 10 Firmen im Umkreis kennt und sich gut versteht dieses Konzept der Selbstständigkeit sehr gut funktionieren könnte. Gute und zuverlässige Arbeit ist dabei natürlich Voraussetzung.

Ich hoffe ich liege mit meinen Einschätzungen richtig und habe hier nichts völlig falsches geschrieben.

Gruß Daniel
 
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