Selbstständig ohne Meister

predatorklein

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Hallo,

Ich denke man kann die ganze Diskussion -und die Frage ob Sinn oder Unsinn -mit einer einfachen Frage doch recht einfach beantworten

Hat das ein seriöser Geschäftsmann oder Handwerker nötig?

Zumal eine LTD. in Deutschland bei seriösen Geschäftsleuten, Handwerkern, Lieferanten und Banken wenig Ansehen findet.

Moin

Seh ich etwas anders :emoji_wink:

Die Limited Company ist weltweit die am häufigste anzutreffende Rechtsform bei Firmen.
Nur wird bei uns in Deutschland eben die Limited als Möglichkeit angepriesen,den in einigen Gewerken vorgeschriebenen Meisterzwang zu umgehen.

Und die Firmen die einem helfen eine Limited zu gründen ( und die damit ihr Geld verdienen ) preisen das Modell eben als die " eierlegende Wollmilchsau " an.

Was die Limited eben einfach nicht ist,sie hat ihre Vorteile aber auch ihre Nachteile wie das bei jeder anderen Rechtsform auch der Fall ist.

Existenzgründer die bei der Planung ihrer Selbstständigkeit die HWK,den Steuerberater und den RA mit im Boot haben werden darüber auch informiert.
Und wählen ( meistens ) eine andere Rechtsform.

Gruß
 

Snekker

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@predatorklein
Es gibt in Deutschland keinen Meisterzwang auch wenn dir die Handwerkskammern das einreden wollen. Es gibt nur einen zwang für Tätigkeiten die leib und leben anderer gefährden können entsprechende Fachleute hinzu zu ziehen. Beispielsweise Möbel kannst du bauen ohne Meisterbrief. Baust du Treppen brauchst du einen Fachmann, das kann ein Meister sein oder ein Techniker oder ein Statiker der die Endabnahme durchführt. Es geht hier aber auch nur um die Endabnahme. Es hält sich hier immer noch der Glaube an den Meisterzwang. Es gibt ihn nicht mehr, schon seit fast 30 Jahren gibt es eine EU Richtlinie die besagt in etwa das was ich oben geschrieben habe.
Die Limited ist nur ein Rechtsform die, die Haftung beschränkt. Sie befreit nicht von der Auflage bei bedarf Fachleute hinzu zu ziehen.
 

Tischler-Kalle

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Moin

Seh ich etwas anders :emoji_wink:

Die Limited Company ist weltweit die am häufigste anzutreffende Rechtsform bei Firmen.
Nur wird bei uns in Deutschland eben die Limited als Möglichkeit angepriesen,den in einigen Gewerken vorgeschriebenen Meisterzwang zu umgehen.
.....

Gruß

Moin,

und genau darauf bezieht sich mein Beitrag.

Das heisst ja nicht, dass alle LTD. firmierenden unseriös sind!
 

Snekker

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Es ist verdammt frustrierend, wenn man die EU Richtlinien kennt und weiß das sie Gesetzeskraft haben und man lesen muss das Die Bundesregierung nur in ganz kleinen Schritten ihren Verpflichtungen nachkommt die Gesetze entsprechend anzupassen. Das Problem liegt in der stärke der Zünfte begründet die sich mit Zähnen und Klauen an ihre althergebrachte Monopolstellung klammern. Als Holzbildhauer, Drechsler, Orgelbauer, Musikinstrumentenbauer und Geigenbauer darfst du dich nach Handwerksordnung ohne Meisterbrief Selbstständig machen. Die EU Richtlinien sagen etwas anderes, danach darfst du dich in jedem Handwerk selbstständig machen ohne eine Meisterbrief zu haben, du musst nur bei bedarf einen Fachmann hinzu ziehen. Es ist frustrierend das nur auf dem Klagewege etwas bewegt werden kann. Tausende von Arbeitsplätzen könnten geschaffen werden aber leider Mauern die Interessenverbände. Wenn man dann einen Handwerker braucht für Kleinere Reparaturen ist keiner zu haben.
 

Snekker

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Wer Informationen braucht die sich um das selbstständig machen ohne Meisterbrief drehen der sollte mal auf der Webseite vom BUH vorbei schauen, die helfen weiter. Es gibt nach BUH angaben nur 5 oder 6 Handwerke die ohne Meisterbrief nicht selbstständig ausgeübt werden dürfen und die haben alle einen Bezug zum Medizinischen Bereich oder dem Schornsteinfegerwesen. Für alle anderen Berufe gilt: Ein Gesellenbrief plus vier Jahre als Geselle langt für eine Ausnahmegenehmigung als Befähigungsnachweis laut Bundesverfassungsgerichtsurteil 13.97 vom 17.Juli 1961 (1 BvL 44/55) aus.:emoji_grin::emoji_stuck_out_tongue:
 

vollholz

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Hi,
mal ein anderer Aspekt, aus eigener Erfahrung.
Ich war die letzten 10 Jahre selbständig ohne Meisterbrief, sogar ohne Gesellenbrief. Tätig war ich im Bereich hochwertiger Küchenanfertigungen. Ich habe damit ein Hobby, vielleicht auch so etwas wie eine Leidenschaft zum Beruf gemacht und dürfte in diesem speziellen Teilbereich besser sein, als die meisten Schreiner.
Das hat über die Jahre durchaus gut funktioniert, die Auftragslage war gut und wurde besser, ich habe meine techn. und planerischen Möglichkeiten verbessert, das Internet als Werbe-und Informationsmedium nutzen gelernt und immer hochwertiger und hochpreisiger gefertigt. Und da begannen die Probleme. Es ist eines, für nette jüngere Kunden ein BiMu-Regal für kleines Geld anzufertigen. Es ist ein anderes, einen 50.000€ Auftrag mit einem schwierigen Kunden durchzustehen. Und es gibt nicht nur schwierige Kunden, es gibt sehr schwierige. Es gibt Kunden, die nicht zahlen oder erst nach Monaten.
Wer dann als Anbieter jeder Auseinandersetzung möglichst aus dem Weg geht, weil er neben dem Ärger mit dem Kunden auch noch den mit der HWK befürchtet, der hat einfach keinen guten Stand. Das merkt nur am Anfang mit "ambitionierten Kleinaufträgen" noch nicht.
So richtig Bammel hatte ich vor 2 Jahren mal, als ich bei einem umfangreichen Innenausbau auch noch die Arbeiten eines Kollegen mit übernehmen sollte, weil der einfach schlecht war. Die Holzterrassen durfte er dann noch ausführen. Mehrfach kamen dann Fragen: Woher kommen Sie eigentlich, haben Sie denn Mitarbeiter...nächtelang habe ich damals überlegt, was eigentlich los ist, wenn die HWK mich mal etwas nachhaltiger fragt, was ich so mache.
Nach der Geburt meiner beiden Töchter wurde die Sicherheit meines Einkommens dann noch wiictiger, ein finanzieller Totalausfall eines hochpreisigen Innenausbaus hat mich dann dazu bewogen, mir einen Job als Küchenplaner zu suchen unnd mich fest anstellen zu lassen. Ich hatte praktisch freie Auswahl.
So schön das ist, "etwas auf die Beine zu stellen"-wenn man die nötige Solidität nicht erreicht, ist das irgendwann zu unsicher, spätestens dann, wenn man auch wirtschaftlich was zu verlieren hat.
Deshalb würde ich, obgleich ich den Meisterzwang für eine Absurdität sondergleichen halte, jedem empfehlen, den Meister zu machen und nachher erst die Selbständigkeit anzugehen.
Grüße,
Jens
 

Sägenbremser

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Guten Abend Jens

meinen höchsten Respekt für deine klaren, wirklich aus Erfahrung gemachten
Worte. So schonungslos geben das wirklich nicht viele Kollegen zu.

Schon deine Schilderung wie unsicher deine Rechtslage war, obwohl du als Profi
ja durchaus in der Lage gewesen bist ordentliche Küchen zu erstellen, zeigt nur
zu deutlich in welcher seltsamen Rechtskonfiguration wir uns in Deutschland zur
Zeit befinden. Wenn ich nachvollziehen will, bei wie vielen Küchen es in meinem
Tischlerleben zu Unstimmigkeiten gekommen ist, sind deine 10 Jahre schon ein
wirkliches Gütesiegel deiner Arbeit.

Hoffe für dich, daß deine jetzige Tätigkeit auch befriedigend für dich sei und
wünsche dir alles Gute für die Zukunft, Harald
 

uli2003

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ein finanzieller Totalausfall eines hochpreisigen Innenausbaus hat mich dann dazu bewogen, mir einen Job als Küchenplaner zu suchen unnd mich fest anstellen zu lassen

Tja, wenn die buchhalterischen Grundmassnahmen fehlen, die man sogar bei der verhassten Meisterprüfung beigebracht bekommt, kann ein Totalausfall passieren.
Ohne kostendeckenden Abschlag verlässt hier nichts die Werkstatt, dann passiert so etwas nicht.
Und wenn der Kanzler Kunde ist..

Grüße
Uli
 

uli2003

ww-robinie
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ein finanzieller Totalausfall eines hochpreisigen Innenausbaus hat mich dann dazu bewogen, mir einen Job als Küchenplaner zu suchen unnd mich fest anstellen zu lassen

Tja, wenn die buchhalterischen Grundmassnahmen fehlen, die man sogar bei der verhassten Meisterprüfung beigebracht bekommt, kann ein Totalausfall passieren.
Ohne kostendeckenden Abschlag verlässt hier nichts die Werkstatt, dann passiert so etwas nicht.
Und wenn der Kanzler Kunde ist..

Grüße
Uli
 

Snekker

ww-robinie
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@Vollholz Wen du die letzten 10jahre selbstständig warst hast du Anspruch auf eine Ausnahme Genehmigung. Es ist egal ob das was du bisher gemacht hast so ganz legal war.
Das vorteilhafte für dich ist die schwammige Formulierung in der HWO. Da heißt es Mindere Handwerkliche Tätigkeiten sind Tätigkeiten die ein ungelernter Arbeiter in 3 Monaten erlernen kann. Das heißt für mich alle Tätigkeiten die mit der Fertigung von Küchen zu tun haben kann jeder ungelernte Arbeiter leicht in 3 Monaten erlernen. Es handelt sich doch meist um Zuschnitt von platten, Umleimer, Lochreihen etc. Nichts was wirklich Anspruchsvoll wäre. Einzig die Fronten der Möbel sind etwas anspruchsvoller, aber auch da handelt es sich nur um leicht zu erlernende Maschinenarbeit. Sei nicht empört darüber das ich deine Arbeit schlechtrede, ich versuche nur zu argumentieren um zu zeigen das sich alles noch im rahmen des erlaubten bewegt hat. Du hast also angefangen mit einer Bauelementemontage, die du 10 Jahre erfolgreich geleitet hast. Dadurch erfüllst du die Voraussetzungen um eine Ausnahme Genehmigung nach der Altgesellennregelung zu erhalten. Ich würde an deiner stelle mit dem BUH kontakt aufnehmen und mich dort beraten lassen. Dann solltest du deine frühere Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen und aus dem Fehler lernen. Ich halte es so das bei auftragsvergabe ein Vorschuss fällig ist der die Materialkosten deckt. Bei Lieferung ist der Rest fällig. Wenn der Kunde dann nicht zahlen kann bekommt er eben nichts. Auch die Materialkosten bekommt er nicht zurück. Du hattest schließlich auch Kosten die durch seine schuld entstanden sind. Die fertigen Küchenelemente kannst du meistens beim Nächsten Kunden gebrauchen. Du musst nur neue Fronten anfertigen.
 

predatorklein

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Tja, wenn die buchhalterischen Grundmassnahmen fehlen, die man sogar bei der verhassten Meisterprüfung beigebracht bekommt, kann ein Totalausfall passieren.
Ohne kostendeckenden Abschlag verlässt hier nichts die Werkstatt, dann passiert so etwas nicht.
Und wenn der Kanzler Kunde ist..

Grüße
Uli

Moin

Genau das ist doch das Problem :emoji_wink:

Es geht doch nicht drum ob Geselle AB mehr drauf hat als Meister XY.

Es geht drum,daß heute die Gesamtorganisation des Betriebs deutlich wichtiger ist als das noch vor 30 Jahren der Fall war.

Und gerade da liegt doch vieles im Argen bei den Existenzgründern die sich selbstständig machen wollen weil sie der Meinung sind sie schreinern so gut wie andere Schreiner ( oder sogar noch besser ).

Was ja auch durchaus der Fall sein mag :emoji_slight_smile:

Aber um einen Betrieb zu gründen gehört einfach deutlich mehr dazu als in der Lage zu sein ein Möbel zu bauen oder ein Dach auszubauen.

Dazu gehören Gespräche mit der Bank,mit dem Steuerberater,mit der HWK,dazu gehören ein Buisinessplan und eine Marktanalyse.
Enenso eine Analyse der eigenen Stärken und Schwächen.

Und ein Grundwissen wie man sein Büro mit allem drumherum ordentlich organisiert und wie man an Kunden kommt.

Da bekommt man bei der Meisterprüfung zumindest mal grob aufgezeigt was alles zur Selbstständigkei dazugehört.

Ein Meister der " alten " Garde ( der wirklich was auf dem Kasten hatte ) sagte immer zu uns:

"Ein Meister muß nicht alles besser können als jeder Geselle,er muß einen Betrieb so organisieren können daß alles läuft und sich die Geschichte rechnet."

Und er meinte damit,daß es sich für jeden im Betrieb rechnen ( und lohnen ) muß.
Was bei denen auch geklappt hat ,weil alle das Gefühl hatten ein Team zu sein.

Und der " Alte " war auch für einen da wenn´s mal Probs gab.
So wie seine Jungs auch für ihn immer wieder mal Kastanien aus dem Feuer geholt haben.

Solche Betriebe gibt es heute kaum mehr :emoji_frowning2:

Gruß
 

Snekker

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@predatorklein Das was du da eben von dir gegeben hast mag vielleicht für einen Mittleren bis Groß-Betrieb gelten. Den meisten Leuten geht es hier aber nur um die eigen e Existenz. und das auch nur als Einmann Betrieb. Da brauchst du nicht groß organisieren und delegieren den die Arbeit machst du alleine. Versuche nicht den Meisterbrief schön zu reden.
Für einen Kleinbetrieb ist ein Meisterbrief nur eine Überflüssige Belastung. Rechnungen kann ich selber schreiben. Und für den Rest im Büro habe ich einen Steuerberater oder eine Teilzeit Buchhalterin, davon gibt es sehr viele, die gerne arbeiten würden aber wegen ihrer Kinder nicht so recht können. Ich habe mir die Statistik der letzten 10 Jahre angesehen. Von den Neugründungen im Holzverarbeitenden Gewerbe haben ca. 3% ihren Betrieb wieder eingestellt. Die meisten innerhalb der ersten 6 Monate über 90% im ersten Jahr. Davon waren prozentual gesehen Inhaber eines Meisterbriefes genau so oft beteiligt wie Leute ohne Meisterbrief. Ein Meisterbrief kostet in Deutschland zwischen 20000 und 50000€, dafür muss eine alte Frau lange stricken. Warum sollte jemand einen Meisterbrief für 20000€ machen wenn er für 2000€ einen kaufmännischen Grundkurs belegen kann. Ein höheres Niveau erreicht ein Meister auch nicht. Hier geht es nicht um den nutzen eines Meisterbriefes, hier geht es um die Himmelschreiende Ungerechtigkeit mit der man es in Deutschland zu tun bekommt wenn man sich als Tischler ohne Meisterbrief selbstständig machen will. Es kann nicht sein das ich als Ausländer darf und als Deutscher im eigenen Land nicht.
 

ARON

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Moin,

ist OT, aber ich bin ein großer Befürworter davon, dass zumindest bei FH-Ing.-Studiengängen heute wohl durchgängig Praxissemester in Ing.-Büros gefordert werden.

Würde der Meistertitel heute nicht nur zur sofortigen Selbsständigkeit genutzt werden, sondern eine 'Lehrzeit' in einem Betrieb - und ganz speziell im Büro - folgen, könnte auch das außerfachliche Wissen des 'Alten' weitergegeben werden (z.B. Menschenführung). Damit wäre nicht nur dem künftigen Selbstständigen geholfen. Diese Chefs gibt es, und somit kann ich dem

... Und der " Alte " war auch für einen da wenn´s mal Probs gab.
So wie seine Jungs auch für ihn immer wieder mal Kastanien aus dem Feuer geholt haben.

Solche Betriebe gibt es heute kaum mehr :emoji_frowning2: ...

nur sehr bedingt zustimmen.

Das sind die Unternehmen, mit denen ich am liebsten und längsten zusammen arbeite. Da gilt noch das Wort und nicht der dritte Satz des zweiten Absatzes des x. Paragrafen der VOB.
 

Snekker

ww-robinie
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Ich wäre dafür das Der Besuch der Meisterschule kostenlos für jeden Gesellen ist der mehr als 3Jahre Geselle ist. Es wird sich ohnehin nur anmelden wer sich dazu auch in der Lage sieht. Wenn der Besuch der Meisterschule nichts kostet gibt es keinen Grund sie nicht zu besuchen. Die kosten für die Ausbildung soll die Allgemeinheit tragen, die hat hinterher schließlich den Nutzen davon. Wenn Politiker von Arbeitsplätzen Schwätzen sind immer die in der Industrie gemeint. Kein Politiker kommt auf die Idee das zu einem guten Haus auch ein Tragfähiges Fundament gehört. Es sollte echt einmal etwas für den Mittelstand getan werden. Es kann nicht angehen das dem Mittelstand nur die Ehre bleibt den Großteil der Steuern zu zahlen. Die Arbeiter und der Mittelstand zahlen den größten teil der Steuern. Die Industrie erfindet immer neue Abschreibungsmöglichkeiten so das die in der Regel Geld vom Staat dazu bekommen aber kaum Steuern zahlen. Grundsätzlich bin ich dafür das mehr Gerechtigkeit einkehrt Was Ausländer in Deutschland tun dürfen sollte auch für Deutsche erlaubt sein. Wen die Handwerkskammern einen Meisterbrief fordern dann sollen sie auch dafür sorgen das jeder einen machen kann der will. Indem man den Meister für alle erreichbar macht sorgt man gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit.
 

Snickare

ww-ahorn
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Falsch

Die Handwerkskammer hat keine rechtliche Handhabe wen du dort nicht Mitglied bist. Das ist nur ein Verein wie der Schützenverein, sowie du Mitglied bist mußt du dich an deren regeln halten. In Deutschland gelten wie in ganz Europa die Europäischen Richtlinien, und die besagen so lange du nichts machst was Leib und leben gefährden kann brauchst du keinen Meisterbrief um deinen Kleinbetrieb zu führen, Lehrlinge wirst du ja wohl nicht Ausbilden wollen. Ich würde mich der IHK anschließen oder als freischaffender Künstler (Designer) arbeiten. Das ist vollkommen legal und erlaubt. Auch wenn die Handwerkskammer was anderes sagt. Die Handwerkskammer ist nur die Interessenvertretung der angeschlossenen Handwerker, und die vertreten logischer weise ihre Interessen.

Anscheinend hast Du noch nie ein Gewerbe im Handwerk angemeldet oder wolltest dies jemals:emoji_slight_smile: Keine Zwangsmitgliedschaft?? Das ist so nicht ganz richtig!
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen (zuletzt im Beschluss gegen eine Verfassungsbeschwerde) betont, dass eine Zwangsmitgliedschaft zu rechtfertigen ist, solange ein öffentlich-rechtlicher Verband (auch) "legitime öffentliche Aufgaben" erfüllt. Und das tut die HWK (Ausbildung usw.) Quelle: IHK und Handwerkskammer: Zwangsmitgliedschaft - für manche zum Nulltarif | akademie.de

Schützenverein ist ganz ehrlich ein schwachsinniger Vergleich??? Wohl eher was die FIFA für Fussball ist, ist die HWK fürs Handwerk!!!

HWK Mitgliedschaft ist Pflicht wenn ich auch nur ein Möbelbaue und verkaufe was kein Kunstwerk darstellt. Dennoch kann man als Kleinunternehmer bis zu einem gewissen Umsatz von den Beiträgen befreit werden. Und ist man allein so ist man auch bei der BG Beitragsfrei.

Gruß Snickare

Gruß
 

Snekker

ww-robinie
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Hallo Snickare!
Was ist Kunst? Wer entscheidet, was Kunst ist und was nicht. Die Entscheidung dürfte schwerfallen. Ich zum Beispiel baue seit 25 Jahren Möbel, die nicht dem modernen Geschmack entsprechen. Da ich das mit Handwerkzeugen mache also keine Maschinen benutze und die Möbel selbst entwerfe, behaupte ich das ist Kunst. Nebenbei gesagt fertige ich zum großen Teil sogar die Werkzeuge selbst mit denen ich meine Möbel baue. Ich bezeichne mich als Ebenist. Du kannst die Bezeichnung bei Wiki nachlesen. Mir geht es bei der Bezeichnung in erster Linie darum mich von der modernen Tischlerei abzusetzen. Mit Apfelsinenkisten habe ich nichts am Hut. Ich bin so oder so der Meinung die Tischlerei wie sie heute praktiziert wird hat mit Handwerk nichts mehr zu tun. Das ist eindeutig Industriearbeit.
Herzlichst
Jens
 

yoghurt

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Hallo,
die Rechtslage beschreibt Snickare richtig. Wer in Deutschland einen stehenden Handwerksbetrieb betreibt unterliegt den Regelungen der Handwerksordnung (HW:emoji_open_mouth:. Diese schreibt die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer vor.

Neben dem stehenden Gewerbe gibt es noch das reisende/fliegende Gewerbe. Das unterliegt nicht der Handwerksordnung.

Was Tischlerei ist oder sein sollte und ob die HWO sinnvoll ist, sind andere Themen.
 

predatorklein

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Hallo

Wen du die letzten 10jahre selbstständig warst hast du Anspruch auf eine Ausnahme Genehmigung. Es ist egal ob das was du bisher gemacht hast so ganz legal war.

Sorry,aber das ist totaler Quatsch.

Eine Ausnahmegenehmigung bekommst du wenn du in " leitender " Tätigkeit in einem Schreinerbetrieb gearbeitet hast.
Das ist nachzuweisen,sprich dein Chef bescheinigt dir das.

Oder aber du bist schon älter und es ist dir nicht mehr zuzumuten,nochmal die Schulbank zu drücken.
Aber auch hier ist nachzuweisen,daß du in leitender Tätigkeit bei einem Fachbetrieb beschäftigt warst.

Ansonsten könnte jeder Montageschreiner einfach nach ein paar Jahren der Selbstständigkeit eine Ausnahmegenehmigung beantragen :emoji_wink:

Und diese ganzen Geschichten sich als " Künstler " selbstständig zu machen und alles zu produzieren was man will haben immer einen Haken :

funzt wunderbar wenn keiner Ärger macht,was auch in den wenigsten Fällen passiert.

Es reicht aber ein Kunde der nicht zahlt und auf dessen Geld man angewiesen ist und schon hat man mächtige Probleme,so wie Vollholz es schon beschrieben hat.

Oder aber ein neidischer Kollege meldet einem bei der HWK,da geht auch der Punk ab.
Ob das jetzt die feine englische Art ist steht auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß
 

Snekker

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@predatorklein!
Wenn du heute eine Ausnahmegenehmigung haben willst, ist das kein Problem. Du musst dich einer Prüfung stellen, die dir 50 Fragen aus deinem Fachgebiet stellt. Wenn du davon 25 richtig beantwortet hast, bekommst du deine Ausnahmegenehmigung. Zu bezahlen sind noch ca. 1000 €. Danach begleitet dich die Handwerkskammer noch durch die Abwicklung eines Auftrages und zeigt dir eventuelle Fehler auf. Das hat aber keine Auswirkungen auf das bestehen oder nicht bestehen der Prüfung. Das ist gängige Praxis. Ich weiß das weil ich mehrere Personen, die dies seit mitte letzten Jahres gemacht haben persönlich kenne. Als Ausländer must du nicht einmal dieses Spielchen mitspielen. Da musst du nur die 1000 € zahlen, um in die Handwerksrolle eingetragen zu werden. Darfst dich aber nicht wie ein Deutscher, „Geprüfter Fachbetrieb“ nennen. Das ganze funktioniert so, seit etwa mitte des letzen Jahres. Was die Sache mit dem Künstler betrifft, so hast du recht, wenn du so dumm bist und lieferst, ohne die Bezahlung gleich bekommen zu haben. Geliefert wird nur gegen Bezahlung. So einfach ist das. Bliebe noch der neidische Kollege. Da gab es nur eines, es durchfechten vor Gericht. Die Herausgabe der Personalien des neidischen Kollegen fordern. Dem neidischen Kollegen wegen Geschäftsschädigung belangen. Heute ist das einfacher! Man muss nur die 1000 € investieren und die Prüfung bei der Handwerkskammer überstehen. Das ist eigentlich mehr Nervensache. Die Prüfung könnte jeder Lehrling im 2. Lehrjahr bestehen. Ich weiß nicht, warum die Handwerkskammern sei, Kurzem so handeln. Sie tun es! Das ist für mich die Hauptsache. Ich vermute, dass es etwas mit dem Harmonisierungsgesetz zu tun hat, das seit einiger zeit in Kraft ist.
 

Gast aus Belgien

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Das da die Welt noch nicht drauf gekommen ist !? So einfach kann Unternehmertum sein.

Aron, in Norwegen ticken die Uhren etwas anders :emoji_grin:

Ich kauf mir jetzt für 'nen Tausender und 25 richtige Antworten einen Meisterbrief und eröffne in Deutschland eine fachlich geprüfte Schreinerei, die ganzen Lehrlinge und Gesellen sind ja doof dafür Jahre wegzuschenken.

Wenn ich es richtig begriffen habe, dann wird die Lehr- und Gesellenzeit auf 3 Monate gekürzt. Dann weiss man genug um die Hälfte der 50 Fragen richtig zu beantworten und hat genug Geld um sich einzukaufen.
So ein Schnell-Meister darf dann seinen Betrieb sogar noch "fachlich geprüft" nennen.

Klasse, so muss das Leben sein :emoji_slight_smile:
 

Snekker

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Hallo ARON!
Das geht natürlich nur, wenn du Möbel oder andere transportable Gegenstände baust.
Ich handhabe das so, seit ich selbstständig bin. Ich fange nichts an ohne einen Vorschuss, der die Materialkosten abdeckt, bekommen zu haben. Zahlt der Kunde dann am Ende aus irgendeinem Grund nicht den Rest, wird das Möbelstück anderweitig verkauft und der Exkunde bekommt seine Anzahlung zurück. Das ist mir in 25 Jahren nur ein mal passiert.
Es gibt natürlich auch eine ganze Reihe Umwege, die zu einer Ausnahmegenehmigung führen. Zum einen über sogenannte zulassungsfreie Handwerke, zum anderen über Handwerke, die als ausgestorben gelten. Oder auch in dem man ein Nebengewerbe anmeldet und später ausweitet. Diese Wege kosten aber Zeit. Ich persönlich halte den Weg über die Kombination aus Nebengewerbe und Ausgestorbenen oder Zulassungsfreien Handwerk, für den besten weg in die Selbstständigkeit. Kosten und Risiko sind klein. Der Erfolgsdruck ist auch nicht da, weil man ja noch den Hauptberuf hat, der den Lebensunterhalt sichert. Bei der nächsten Arbeitslosigkeit im Hauptberuf kann man im Nebenberuf durchstarten. Wenn es nicht klappt, ist nichts verloren. Bis zu 15 stunden wöchentlich ist der Nebenberuf als Nebenverdienst vom Arbeitsamt erlaubt, ohne das man den Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert.
 

Sägenbremser

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Guten Abend Jens

hatte am Beginn dieser Fragestellung noch die
vage Hoffnung einer kurzen, prägnanten Antwort.

Jetzt nähert sich das ganze schon eher einer dem
EU-Parlament gerechten Grundsatzendscheidung.
Denke, das wir auf dieses Gremium kaum einen
signifikanten Einfluss nehmen werden, leider.

Wo aber ist den das wirkliche Problem eine doch
nicht wirklich sehr schwierig zu erlangende, dem
hier üblichen Geschäftsweg genügende, Grund-
qualizifierung erlangen zu wollen. Die Frage warum
wir uns auch heute noch mit einer Körperschaft zu
beschäftigen haben, die nach langer Gewerbefreiheit
erst wieder im Nazireich eingeführt worden ist, kann
ich auch nicht verstehen. Aber das ist unsere Geschichte.

Das Ganze hört sich immer noch nach einer dem Gewerk
geschuldeten, besseren Leistung an. Das ist natürlich nicht
so, ansonsten würden unsere europäischen Kollegen ja nur
Mist abliefern können. Aber ob nun die ordnungsgemäße
Führung eines Betriebes mit einem Betriebswirtabschluss,
oder einer Meisterausbildung gewährleistet ist, wird den
angestellten Tischlern relativ egal sein. Sie haben aber ein
Recht auf ordnungsgerechte Abführung der vom Entgelt
einbehaltenen Gelder, Versicherungspflicht und auch die
gerechte Erwartung am Ende des Monats einen gerechten
Betrag auf ihrem Konto vorzufinden. Nach meiner Beobachtung
ist das leider in einigen recht frei aufgestellten Betrieben nicht
so ganz im Selbstverständnis der Inhaber verankert. Die meisten
sind sich über die rechtliche Situation wohl nicht ganz im Klaren.
Das ist keine Ordnungswidrigkeit, das ist eine Straftat.

Liebe Grüsse, Harald
 

Snekker

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Hallo Harald!
Dein Standpunkt in Ehren. Größtenteils würde ich dich ja sogar unterstützen. Aber es geht hier doch um etwas ganz anderes! Es geht hier um die Ungleichbehandlung von Deutschen und Ausländern. Diesmal allerdings mit umgekehrten Vorzeichen. Den die Ausländer dürfen in Deutschland, etwas was wir als Deutsche im eigenen Land nicht dürfen. Sie dürfen Selbstständig als Tischler oder Zimmerleute ohne Meisterbrief ihren Beruf ausüben. Das ist ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes in dem steht:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Ich würde nichts sagen, wenn in Deutschland wirklich alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Das Problem ist, als Privatperson kann ich das Verfassungsgericht wegen des Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz1 nicht anrufen. Das kann nur eine Institution. Ein Fehler, den es auch noch zu beheben gilt. Da das Grundgesetz Verfassungsrang hat Hebelt es eigentlich alle Gesetze die dagegen verstoßen aus. In der Praxis ist das aber nicht so. Das Problem was ich mit dieser Tatsache habe ist einfach zu erklären. Für mich sind Gesetze die so klar gegen das Grundgesetz verstoßen nicht existent. Das heißt, sie können keine Gültigkeit haben oder alles, wofür die Bundesrepublik Deutschland steht, ist für den Arsch.

Was die mangelnde Fachkompetenz bei einigen die sich Selbstständig machen wollen betrifft. Da halte ich es mit Darwin. Nur die Stärksten werden überleben. Das heißt, wer nicht gut genug ist, geht eben Pleite. Wer dumm genug ist sich selbstständig zu machen in einem Handwerk, das er nicht beherrscht hat, es nicht anders verdient.
 

Sägenbremser

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Jens, auch wenn ich diesen neuen Weg
von dir noch nicht so ganz verstehe -

die Vorstellung das jeder Bürger in diesem Land
bis vor das Verfassungsgericht gehen könnte -
da bekomme ich wirklich etwas Angst vor den
rein personellen Konsequenzen. Soviel rechtkundige
Richter in der endlichen Dimension wünsche ich mir
wirklich nicht und könnte mir die finanziellen Formen
auch nicht wirklich vorstellen.

Was du in Norwegen machst und in welcher Form du
das so durchziehst, finde ich bemerkenswert. Ob sich das
so auf Deutschland direkt umlegen lässt, glaube ich bei der
hier herrschenden Mentalität eher nicht.

Wünsche dir eine gute Nacht, Harald
 
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