Hallo zusammen,
... hier wird "wild" von zivilrechtlichen & strafrechtlichen "Ansprüchen" gesprochen. Da mußte ich jetzt dann doch ein wenig schmunzeln (als Jurist)....
Das Ganze ist - wie immer in der Juristerei - kompliziert und am Ende am Einzelfall zu entscheiden. Da kommt es IMMER auf die konkreten Umstände an. Meist sind es dann genau die, von denen der Laie sagt, das ist doch nicht wichtig.
Keine abschliessende Aufzählung...
1. Der Nachbar leiht sich bei Dir die TKS (die ist technisch in einwandfreiem Zustand), Du weißt, dass der Nachbar mit dem Ding "umgehen" kann. Der Nachbar arbeitet alleine.
Finger ab.
a) Strafrecht
Fragt nur, ob ein "Dritter" (= Du als Verleiher) etwas getan hast, das man nicht darf / macht.
Fehlanzeige - Maschine in Ordnung, Nachbar "weiß was er tut". Eigenverschulden.
b) Zivilrecht
- Deliktische Ansprüche: Fehlanzeige, da kein Fehlverhalten vom Verleiher
- vertragliche Ansprüche: Fehlanzeige, da allenfalls eine sog. "Gefälligkeit" vorliegt, bei der man nur für "grobe Fehler" einzustehen hat (z. B. die Maschine hat Defekte, von denen der Verleiher weiß, aber trotzdem nichts sagt).
Anders sieht das Ganze aus, wenn für die Entleihe Geld genommen wird. Dann ist das ein "richtiger" Vertrag, bei dem gesteigerte gegenseitige Sorgfaltspflichten gelten. Will heißen, dass man als Verleiher in solchen Konstellationen sich z. B. von den Fähigkeiten des Entleihers überzeugen muß oder sich eine Haftunsfreistellungserklärung unterzeichnen läßt .....
Das Spielchen kann man noch (fast) beliebig lange treiben. Ich meine, deutlich gemacht zu haben, dass es - auch in solch alltäglichen Situationen - schnell zu "haftungsrechtlich relevanten" Umständen kommen kann.
Brenzlig wird's immer, wenn z. B. irgendwas nicht in Ordnung ist oder jemand nicht weiß was er macht. Dieser Maschinenschein ist in solchen Konstellationen dann ein "Indiz" dafür, dass jemand etwas kann oder eben nicht. Aber - mit Sicherheit - kein allein gültiges Merkmal. Man stelle sich z. B. nur einen Schreibtischtäter vor, der vor 10 Jahren mal einen Maschinenkurs gemacht hat, dazwischen aber nichts mehr und nun feststellt, wieder mit einer ausgewachsenen TKS arbeiten zu müssen und sich dabei 3 Finger absäbelt, weil er ohne Schiebetstock eine 1,5 cm Leiste geschnitten hat (und seine Finger...). Da wird denke ich niemand allen Ernstes in einen Prozess gehen und sagen, dass er "gewußt hat, wie man mit einer TKS umgeht, weil er ja einen Schein hat"....
Euch noch schöne Feiertage.
Herzliche Grüße
Tom