Firmenübernahme = Schuldenübernahme?

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Hallo!
Und zwar muss man die Schulden, die der vorige Chef gemacht hat bei einer Firmenübernahme übernehmen?
Und gibt es eine Gesellschftsform, wo der Chef als Angestellter/Arbeitnehmer arbeitet?

Danke für eure Hilfe
 

spline

ww-robinie
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Hallo,

1.) kommt drauf an, welches Gesellschaftsform die Firma bisher hatte und welche Gesellschaftsform du machen willst. Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft.

2.) Bei der Kapitalgesellschaft ist der Chef auch nur "Angestellter".
Ansonsten kannst du einstellen wen du willst. Wenn du deinen bisherigen Chef einstellen willst, kannst du das gerne machen. Aber sei dir klar darüber, wer der Herr im Hause ist!! Das ist dann deine Firma und du trägst im Zweifel das Risiko und die Verantwortung. Solche Kombinationen dürften in den seltensten Fällen auf Dauer funktionieren.

Ich rate dir aber dringend dich mit solchen Fragen an einen speziallisierten Anwalt zu wenden!!! Ausserdem ein Steuerberater!!! Und frag mal bei der IHK nach. Die sollten Lehrgänge für angehende Selbstständige anbieten.

Lasss dich nicht wegen irgendwelchen Sentimentalitäten auf ein hohes finanzielles Risiko ein. Iformier dich gur, überleg's dir mehrfach und dann schaf klare!!! Verhältnisse.


Viel Erfolg


Jürgen
 

sif220

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Hallo,
bin gerade ein wenig "geschockt"! BITTE frag einen Anwalt bei solchen Themen.

Da lassen sich keine pauschalen "richtigen" Auskünfte erteilen. Da müssen die bestehenden Verträge geprüft werden, Sachverhalte analysiert werden und in der Vergangenheit geschehenes untersucht werden. Erst dann (und wirklich erst dann!) kann man eine Antwort geben - und auch erwarten.

Alles andere können nur Halbwahrheiten, Vermutungen oder Problemlösungen sein, die bei anderen Konstellationen wahrscheinlich richtig waren, in Deinem Fall aber mitnichten - auch - richtig sein müssen. In der Juristerei liegen zwei Fälle nur haarscharf auseinander - und werden um 180 Grad anders entschieden....

Die Erstberatung bei einem Anwalt kostet nicht die Welt; wenn Du dir überlegst, was dabei für Dich auf dem Spiel steht (auch zukünftig!) ist das der berühmte Tropfen im Ozean.

Herzliche Grüße

Tom
 

m@rtin73

ww-birke
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Die bisherigen Empfehlungen würde ich an Deiner Stelle unbedingt beherzigen.

Wenn es ein wirklich konkretes Anliegen sein sollte, so geh auf jeden Fall zu einem Anwalt, idealerweise einem Fachanwalt für Steuerrecht, da sowohl privatrechtliche wie auch steuerrechtliche Fragen zu klären sind. Soweit die bisherige Firma beispielsweise eine GmbH ist, so bleibt diese bei Verkauf der Geschäftsanteile weiter bestehen, d.h. mit allen Rechten & Pflichten wie z.B. Forderungen, Verbindlichkeiten, bestehenden Verträgen, Garantien etc. pp.

Insoweit bringt es Toms Beitrag auf den Punkt, eine Analyse des aktuellen Standes mit Blick in die Firmenvergangenheit ist gefragt.
 

Glismann

ww-robinie
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Auch ich bin überrascht
Wenn ich eine Firma übernehmen möchte,
sollte man sich vorher informieren, wie ich was und wann mache.
Dafür gibt es Beratungen bei der Bank, der Handwerkskammer und unzähligen weiteren
Institutionen. Ob da ein Forum der richtige weg ist???

Wenn Du die Firma übernimmst, übernimmst Du alle Verpflichtungen der Firma, incl. Kunden,
Maschinen, Mitarbeitern, Schulden nach Vertrag, evt. den Namen, und vieles weitere.

Wenn Du nur die Räumlichkeiten übernimmst, must Du die Werkstattausstattung, die Maschinen, und evt. anderes Zeug kaufen.

Das sind nur einige Punkte die es zu beachten gilt.
 

hütte

ww-birnbaum
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Oh Mein Gott !!! (ja, ich schreibe das hier aus!)

Unterschreibe NICHTS, wirklich NICHTS!

Falls aber das Kind aber schon in den Brunnen gefallen ist, geh' zu einem Rechtsanwalt deines Vetrauens und frage ihn, wie du aus dem Vetrag raus kommst, Stichpunkte: Haustürgeschäft, Fernabsatzgeschäft!

Wenn du aber sicher gehen willst, dann kaufe von deinem ehemals Chef NUR die Werkstatteinrichtung (Maschinen, Geräte, Werkzeuge) und Materialien!!! Aber kaufe NIEMALS DIE FIRMA !!!!!! (denn sonst du kaufst die Schulden mit !!!!).

-------
hütte
 

Fass

ww-kastanie
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Wie meine Vorredner schon sagten,Finger weg von Übernahmen. Maschinen kaufen und neu Gründen.
In den meisten Firmen liegt irgendwo eine Leiche im Keller,das ist meist nicht gut, außer du bist Bestatter.
Allein schon der Punkt Gewährleistung ist da besonders zu beachten.
Es gibt nur 2 Dinge die unendlich sind ,das All und die Blödheit der Menschen . Wobei beim All bin ich mir nicht sicher.( A. Einstein)
 

garfilius

ww-robinie
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und das Rätselraten geht weiter:
meines Wissens kauft man nur bei einer Kapitalgesellschaft "...alle Verpflichtungen der Firma, incl. Kunden, Maschinen, Mitarbeitern, Schulden nach Vertrag, evt. den Namen...".
Wenn es eine Personengesellschaft ist, müßten die Verbindlichkeiten beim alten Inhaber bleiben, auch wenn man eventuell den Namen der Firma übernimmt (sah ich doch heute auf einem Transporter: "Schwarz Bau"). Es kommt drauf an, wie das im Kaufvertrag geregelt ist. Aber soviel ich weiß, kann man als Personengesellschaft "die Firma" an sich sowieso nicht verkaufen, nur deren Eigentum (Immobilien, Maschinen...) und eventuell den Firmen-Namen.
 

spline

ww-robinie
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Hallo,

eben deshalb sagte ich ja, dass es daruf ankommt, welche Gesellschaftsform das momentan ist.
Aber da Papier geduldig und Verträge frei zu verhandeln sind, kann man da so ziemlich jeden Schwachsinn in den Vertrag reinschreiben.
Nachdem sich der Threaderöffner anscheinend gleich gar nicht mit den rechtlichen Seite auskennt (was kein Vorwurf sein soll, weil das echt ein sehr komplexes Thema ist), und wir hier auch nur raten können, ist wohl der beste Rat: Frag einen Anwalt.

Alles andere kann im finaziellen Desaster enden - und wird es wahrscheinlich auch.

Noch ein paar Worte zum Thema "Alten Chef als Angestellten einstellen." Ichhab das schon mal geschrieben, dass das selten gut geht.
Der versucht dann in deine unternehmerischen Entscheidungen reinzupfuschen weil das "immer noch seine Firma ist, die er aufgebaut hat".
Ich kenn en paar Beispiele wo es ähnlich lief (auch mit Generationswechsel und plötzlich ist nicht mehr der Vater der Chef sondern der Sohn).
Hängt sehr stark von den persönlichkeiten ab, aber ich würd's nicht machen.

Grüsse


Jürgen
 

pedder

ww-robinie
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Auf so eine knapp gestellte Frage kann man eigentlich keine richtige Antwort geben, es wäre bestenfalls Zufall. Der enstscheidene Tipp ist, zu einem Rechtsanwalt zu gehen, der haftet nämlich im Gegensatz zu diesem Forum auch für falsche Ratschläge und darf Dich auch rechtlich beraten.

Liebe Grüße
P.
 
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