VBG7j

magmog

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Guuden,

Es handelt sich um eine ältere FKS, BJ~ '65. Bei einem Freund meckert die ahnungslose Besucherin der Gewerbeaufsicht.
Die aktuelle Liste in dem Seminarheft der BG reicht ihr als Beleg nicht.
Wäre schön wenn Du ein Foto der Ausrüstungsliste der alten VBG einstellen würdest.
 

Roterbischof

ww-robinie
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Leider finde ich das alte Poster momentan nicht. Das suche ich morgen in der Werkstatt nochmal.

Bei Arbeiten mit Kreissägen gibt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) strenge Vorgaben für Arbeitsschutz und Unfallverhütung vor. Die Vorschriften umfassen den obligatorischen Einsatz von Schutzausrüstung, technische Anforderungen an die Maschine (wie Spaltkeil und Absaugung) sowie zwingende Verhaltensregeln zur Vermeidung von Schnittverletzungen. [1, 2, 3]
Die wichtigsten VBG-Standards für Kreissägen im Überblick:

1. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Keine Handschuhe: Beim Arbeiten an Sägemaschinen dürfen grundsätzlich keine Arbeitshandschuhe getragen werden, da Einzugsgefahr besteht. [1]
  • Gehörschutz: Kapselgehörschutz oder Gehörschutzstöpsel sind bei der Benutzung obligatorisch. [1]
  • Sicherheitsschuhe: Das Tragen von Sicherheitsschuhen (mindestens S1) ist in professionellen Werkstätten und auf Baustellen vorgeschrieben. [1, 2]
  • Schutzbrille: Zum Schutz vor umherfliegenden Spänen oder Holzsplittern. [1]

2. Technische Mindestanforderungen
  • Spaltkeil und Schutzhaube: Der Spaltkeil muss exakt auf die Sägeblattstärke abgestimmt sein. Der Abstand zwischen Zahnkranz und Spaltkeil darf maximal 8 mm betragen.
  • Absaugung: Die Maschine muss über eine funktionierende Späne- und Staubabsaugung von oben und unten verfügen.
  • Gefahrenbereich: Der unmittelbare Gefahrenbereich um das laufende Sägeblatt beträgt 120 mm. [1, 2]

3. Wichtige Verhaltensregeln
  • Schiebestock und Hilfsmittel: Bei schmalen Werkstücken ist zwingend ein Schiebestock, Schiebeholz oder eine Schiebehilfe (z. B. "Fritz und Franz") zu verwenden. [1, 2]
  • Alleinarbeit vermeiden: Arbeiten an der Kreissäge sollten nach Möglichkeit nicht alleine durchgeführt werden, um im Notfall schnelle Hilfe zu gewährleisten. [1]
  • Keine Schnittreste entfernen: Holzabschnitte oder Reste dürfen niemals von Hand aus dem laufenden Sägeblatt entfernt werden. [1]
Detaillierte Informationen zu den Bau- und Ausrüstungsanforderungen finden Sie in den Richtlinien DGUV Regel 100-500 sowie in den branchenspezifischen Unterlagen der VBG für Zeitarbeit und Holzbearbeitung.
 

magmog

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Guuden,

vielen Dank für die Bemühungen!
Ich bräuchte die alten VBG 7j Bestimmungen aus dem orangenen DIN A5 Ordner mit dem breiten Rücken.
Die Bestimmungen die seit der europäischen Harmonisierung gelten sind mir bis ins Detail geläufig.

Ups, soeben hat mich eine Idee ereilt, der nachgegangen und gefunden!

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