Leider finde ich das alte Poster momentan nicht. Das suche ich morgen in der Werkstatt nochmal.
Bei Arbeiten mit Kreissägen gibt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) strenge Vorgaben für Arbeitsschutz und Unfallverhütung vor. Die Vorschriften umfassen den obligatorischen Einsatz von Schutzausrüstung, technische Anforderungen an die Maschine (wie Spaltkeil und Absaugung) sowie zwingende Verhaltensregeln zur Vermeidung von Schnittverletzungen. [
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Die wichtigsten VBG-Standards für Kreissägen im Überblick:
1. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Keine Handschuhe: Beim Arbeiten an Sägemaschinen dürfen grundsätzlich keine Arbeitshandschuhe getragen werden, da Einzugsgefahr besteht. [1]
- Gehörschutz: Kapselgehörschutz oder Gehörschutzstöpsel sind bei der Benutzung obligatorisch. [1]
- Sicherheitsschuhe: Das Tragen von Sicherheitsschuhen (mindestens S1) ist in professionellen Werkstätten und auf Baustellen vorgeschrieben. [1, 2]
- Schutzbrille: Zum Schutz vor umherfliegenden Spänen oder Holzsplittern. [1]
2. Technische Mindestanforderungen
- Spaltkeil und Schutzhaube: Der Spaltkeil muss exakt auf die Sägeblattstärke abgestimmt sein. Der Abstand zwischen Zahnkranz und Spaltkeil darf maximal 8 mm betragen.
- Absaugung: Die Maschine muss über eine funktionierende Späne- und Staubabsaugung von oben und unten verfügen.
- Gefahrenbereich: Der unmittelbare Gefahrenbereich um das laufende Sägeblatt beträgt 120 mm. [1, 2]
3. Wichtige Verhaltensregeln
- Schiebestock und Hilfsmittel: Bei schmalen Werkstücken ist zwingend ein Schiebestock, Schiebeholz oder eine Schiebehilfe (z. B. "Fritz und Franz") zu verwenden. [1, 2]
- Alleinarbeit vermeiden: Arbeiten an der Kreissäge sollten nach Möglichkeit nicht alleine durchgeführt werden, um im Notfall schnelle Hilfe zu gewährleisten. [1]
- Keine Schnittreste entfernen: Holzabschnitte oder Reste dürfen niemals von Hand aus dem laufenden Sägeblatt entfernt werden. [1]
Detaillierte Informationen zu den Bau- und Ausrüstungsanforderungen finden Sie in den Richtlinien
DGUV Regel 100-500 sowie in den branchenspezifischen Unterlagen der
VBG für Zeitarbeit und Holzbearbeitung.