Blindkauf Bernado FKS 1600 N für 600 € – denkbar oder Unsinn?

Größenwahn

ww-pappel
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Moin zusammen,


bei mir in der Nähe wird eine Bernado FKS 1600 N für 600 € angeboten aus BJ 2012 (VB war 750 €). Ich suche aktuell eine TKS für den Hobbyeinsatz und frage mich, ob sich der Kauf lohnt – trotz einem klaren Haken:


Die Maschine ist teilweise demontiert, d. h. ein kompletter Funktionstest (v. a. Schiebeschlitten, Probeschnitte) ist nicht möglich. Höhenverstellung, Parallelanschlag, etc. und der allgemeine Zustand ließen sich natürlich vor Ort prüfen. Nach Transport wäre sowieso ein Neueinstellen nötig, wobei mir ein befreundeter Tischler helfen würde.


Kennt jemand die Maschine? Wie ist sie qualitativ einzuschätzen? Wäre der Kauf aus eurer Sicht trotzdem sinnvoll – oder lieber Finger weg?


Falls jemand aus der Nähe (PLZ 33803) Lust hätte, mich bei der Besichtigung zu begleiten – sehr gerne!


Viele Grüße
Jan
 

bello

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Falls jemand aus der Nähe (PLZ 33803) Lust hätte, mich bei der Besichtigung zu begleiten – sehr gerne!
Das ist doch fast Größenwahn :emoji_laughing:


Hier gibt es über die SuFu zur Bernardo recht viel.
Suchergebnisse für Anfrage: Bernardo 1600 N | woodworker https://share.google/LbZWuddUORvF8AXZn

Beim Holzwurmtreff.de gibt es wohl die umfangreichste Sammlung zu der Maschine.

Ich hatte die 1600N etwa acht Jahre und halte sie für empfehlenswert.

Läuft der Motor der angebotenen Maschine?

Gruß
 

Tokoloshe

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Du hast ja auch bei Privatverkäufen eine Gewährleistung, wenn der Verkäufer sie nicht explizit (und rechtskonform) ausschließt. Von daher: Screenshots vom Angebot machen und dann im Zweifelsfall zurückbringen. :emoji_slight_smile: Der Großteil der Formulierungen sind nicht rechtskonform („Gekauft wie gesehen.“, „Da ich Privatverkäufer bin keine Haftung.“, „Nach EU Recht schließe ich eine Gewährleistung aus“… etc. alle nicht hinreichend).
Zur Säge kann ich nichts sagen.
 

PrimaNoctis

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Du hast ja auch bei Privatverkäufen eine Gewährleistung, wenn der Verkäufer sie nicht explizit (und rechtskonform) ausschließt. Von daher: Screenshots vom Angebot machen und dann im Zweifelsfall zurückbringen. :emoji_slight_smile: Der Großteil der Formulierungen sind nicht rechtskonform („Gekauft wie gesehen.“, „Da ich Privatverkäufer bin keine Haftung.“, „Nach EU Recht schließe ich eine Gewährleistung aus“… etc. alle nicht hinreichend).
Zur Säge kann ich nichts sagen.
Betrifft doch alles den Fernabsatz. Meiner Meinung bringst du 2 Dinge durcheinander.
Und: Wie wölltest du dieses Recht durchsetzen? Bei der Summe?

On-Topic:
Ich hab schon Blindkäufe gemacht, bin eigentlich nur einmal auf die Nase gefallen. Der Schaden war sehr überschaubar. Sprich mit dem Verkäufer am Telephon. Ist alles plausibel, gut begründet und vernünftig, fahr hin und hol sie, wenn du sie willst.

Wenn der Schlitten demontiert ist, würde ich den Verkäufer bitten, den vor Ort gemeinsam wieder draufzumachen. Warum wurde der demontiert wäre eine wichtige Frage.

Die Säge an sich ist die Einstiegsklasse der Hobby-Formatsägen. Es gibt dazu sehr viel im Forum. Für das Geld wirst du kaum mehr Säge bekommen, sofern sie einen Formattisch haben soll. Viel hochwertigen Maschinenbau darf man in der Preisklasse natürlich nicht erwarten, was sicher auch nicht schlimm ist.
 

PrimaNoctis

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Hmm, das könnte sein. Wenn der Verkäufer dir aber sagt: Das Ding geht und es geht nicht, ist es arglistige Täuschung, völlig irrelevant davon, ob es Fernabsatz ist oder nicht.
Bis auf den Bestand der arglistigen Täuschung (kann sein, er hat sich geirrt etc.) vermutlich korrekt, ja. Das nachher durchzusetzen - viel Spaß. In der Praxis hilft das sicher wenig, daher gilt hier meist der Konsens, Maschinen anzuschauen und bar vor Ort zu bezahlen. Tut man das nicht, ist es immer ein Risiko, das jeder für sich abwägen muss.
 

schrauber-at-work

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Du hast ja auch bei Privatverkäufen eine Gewährleistung, wenn der Verkäufer sie nicht explizit (und rechtskonform) ausschließt. Von daher: Screenshots vom Angebot machen und dann im Zweifelsfall zurückbringen. :emoji_slight_smile: Der Großteil der Formulierungen sind nicht rechtskonform („Gekauft wie gesehen.“, „Da ich Privatverkäufer bin keine Haftung.“, „Nach EU Recht schließe ich eine Gewährleistung aus“… etc. alle nicht hinreichend).
Zur Säge kann ich nichts sagen.
Dir würde ich nix verkaufen. Sorry aber bei einem Privatkauf auf so ein Recht pochen?
Kann man machen, hilft aber nix.

Edit: Bei sowas muss es einfach passen, wenn der Verkäufer unsympathisch/ komisch ist muss man ja nicht kaufen.

Auf irgendwelche Rechte pochen? Wer mag, Ich verkaufen in so nem Fall lieber an jemand anderen.
 

Tokoloshe

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Dir würde ich nix verkaufen. Sorry aber bei einem Privatkauf auf so ein Recht pochen?

Habe ich noch nie gemacht, es war lediglich eine Auskunft. Bei einem Blindkauf sollte man das wissen. Und wenn du keine Schäden verschweigst, ist doch eh alles okay. :emoji_slight_smile:

Bei sowas muss es einfach passen, wenn der Verkäufer unsympathisch/ komisch ist muss man ja nicht kaufen.
Genau. Nichtsdestoweniger habe ich Geld auch nicht zu verschenken, deshalb habe ich mir meine Kreissäge auch angeschaut und getestet, bevor ich sie gekauft habe und mit dem Verkäufer, seiner Frau und meinem Vater noch schön Kaffee im Garten getrunken und gequatscht.
 

Größenwahn

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Danke für die vielen Antworten und Tipps! Jetzt habe ich ggf. zu viel Werbung für die Maschine gemacht, denn gerade schrieb mir der Verkäufer, dass morgen jemand kommt und sie direkt mitnimmt :emoji_wink:

Ich glaube das wäre ein gutes Angebot gewesen, aber ich ärgere mich jetzt nicht, denn zwischenzeitlich habe ich erfahren, dass ich diese dank fehlendem Starkstromanschluss nicht einmal beim Verkäufer auf Funktion hätte testen können. Und eine grundsätzliche Funktion sollte man ja schon im Vorfeld selber prüfen können, zumindst nach meinem eigenen Ermessen.

Das ist doch fast Größenwahn :emoji_laughing:
Ich hätte bestimmt nicht gefragt, wenn ich ähnliche Angebote nicht schon öfter hier im Forum gesehen hätte. Ich selbst würde auch bei kurzen Strecken drüber nachdenken, aber wäre mit meinem Know How wohl maximal beim Verladen eine Hilfe :emoji_grin:

Bzgl. Gewährleistung würde ich nur meckern, wenn tatsächlich arglistige Täuschung wahrscheinlich wäre. Auf meine Frage, ob es Probleme mit der Maschine gibt, wurde mit nein geantwortet. Wenn sich dann rausgestellt hätte, dass der Motor durchgebrannt ist und diese nicht anspringt, würde ich das natürlich nicht einfach so schlucken. Und genau das Szenario stelle ich mir jetzt einfach bei der Säge vor, damit ich mich ärgern muss :emoji_wink:
 

bello

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Wenn es möglich ist den Motor zu prüfen damit beginnen, dann bei ausgefahrenem Sägeblatt 90 Grad prüfen, anschließend 45 Grad. Lässt die Maschine sich nicht gut auf 45 einstellen ist es nur eine Kleinigkeit.
Schlitten ansetzen, sind nur zwei Schrauben, und den Lauf prüfen. Mit einer Richtlatte, Wasserwaage o.ä. über den Gusstisch gehen.

Zum Transport benötigst Du einen Kombi.
Die Maschine sitzt mit vier Schrauben auf dem Untergestell. Also Sägeaggregat abheben und zu zweit tragen.
 
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bello

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@Größenwahn
Du kannst mir gerne eine PN schicken wann Du die Maschine besichtigst.
Ich stehe dann gerne hier für Fragen dazu bereit.
Eventuell ein, zwei Bilder übermitteln.
 

bello

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Jan kann sich ja melden, wenn er wieder mal eine Bernardo findet. Grundsätzlich ist das ein solides Maschinchen.
 

Obatzter

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Hallo ich habe auch eine Bernardo Kreissäge/Fräse im unteren Preissegment seit 2021 und habe ihr schon einiges zugemutet. Klar bei den Preisen kann man keine Maßstäbe setzen wie bei Felder, Robland etc., aber den Preis vollkommen wert. Hätte ich keine gehabt und so ein Angebot in meiner Nähe hätte ich auch blind eine Kaufzusage gemacht. Beim abholen hätte ich sie mir dann genauer angeschaut. Dann wäre es immer noch früh genug den Kauf abzubrechen falls irgendwelche verschwiegenen ungereimtheiten aufgetreten wären.
 
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