Artur01

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So sieht das ganze jetzt aus, im Grunde musste nur der FI überbrückt werden.
Ich bin glücklich. Die Presse presst wie am ersten Tag.
 

brubu

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Versuchte nochmals genau zu schauen. Die kurze graue Brücke muss nicht raus, das ist die Verbindung vom PE des Motors zur PE Anschlussklemme.
Der graue Sammel N (oder wie man dem sagen will) von den Schützen gehört auf eine zusätzliche N Klemme umgehängt statt auf PE.
Als Versuch den N des Kabels mittels Lüsterklemme mit dem N der Schützen verbinden.
Genau so wie es Rafikus in #5 beschrieben hat.
So hätte ich es gemacht, eine separate Klemme für den N wäre keine grosse Sache. Bei fest angeschlossenen Maschinen sind FI bei uns (noch) nicht Pflicht. Sehe aber nicht mehr ganz durch bei allen Änderungen.
 

Annis

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So hätte ich es gemacht, eine separate Klemme für den N wäre keine grosse Sache. Bei fest angeschlossenen Maschinen sind FI bei uns (noch) nicht Pflicht. Sehe aber nicht mehr ganz durch bei allen Änderungen.
Ist für D auch so, wenn es sich nicht in letzter Zeit geändert hat. Ich selbst würde aber gerade eine alte Maschine nicht ohne FI betreiben wollen, da die Isolierungen der alten Leitungen manchmal brüchig werden.
 

DZaech

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So hätte ich es gemacht, eine separate Klemme für den N wäre keine grosse Sache. Bei fest angeschlossenen Maschinen sind FI bei uns (noch) nicht Pflicht. Sehe aber nicht mehr ganz durch bei allen Änderungen.

Das stimmt so schon länger (mind. 10 Jahre) nicht mehr, ein FI ist in Gebäuden mit erhöhter Brandgefahr (Schreinerei) IMMER Pflicht in der CH, ob fest angeschlossen oder nicht ist egal. Bei fest angeschlossen reicht einfach ein 300mA. Das hat mein Elektriker letztes Jahr extra abgeklärt als ich mit den Ableitströmen der CNC grosse Mühe hatte. Jetzt ist ein 300mA Typ B drin, damit gehts. Ohne wäre es auch in diesem speziellen Fall nicht mehr erlaubt gewesen, da holzverarbeitender Betrieb.
 

Artur01

ww-kastanie
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So sieht’s aus. Ist das Vernünftig? Heizplatten sind noch nicht angeschlossen. Kommt noch
 

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rafikus

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Wo ist denn jetzt der Schutzleiter des Motors angeklemmt? Immer noch an den Klemmen mit den grauen Adern? Wenn ja, dann ist das nicht richtig.
 

brubu

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Das stimmt so schon länger (mind. 10 Jahre) nicht mehr, ein FI ist in Gebäuden mit erhöhter Brandgefahr (Schreinerei) IMMER Pflicht in der CH, ob fest angeschlossen oder nicht ist egal. Bei fest angeschlossen reicht einfach ein 300mA. Das hat mein Elektriker letztes Jahr extra abgeklärt als ich mit den Ableitströmen der CNC grosse Mühe hatte. Jetzt ist ein 300mA Typ B drin, damit gehts. Ohne wäre es auch in diesem speziellen Fall nicht mehr erlaubt gewesen, da holzverarbeitender Betrieb.
Im Neubau oder bei grösseren Umbauten und Neuinstallationen schon, im Bestand aber sicher vor 10 Jahren noch nicht Pflicht. Wie geschrieben alles immer genau zu beobachten ist schwierig. Bei Bauprovisorien gab es vor wenigen Jahren Änderungen, früher nur bis und mit 32A 30mA FI Vorschrift, jetzt auch darüber aber je nach Grösse 100 oder 300mA FI.
 

Time_to_wonder

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30 mA ist Personenschutz, alles drüber ist Sachschutz, insbes. Brandschutz.

Aber egal, einen FI unwirksam machen ist Vorsatz.
 

brubu

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So sieht’s aus. Ist das Vernünftig? Heizplatten sind noch nicht angeschlossen. Kommt noch
Hm.......waren da wirklich Fachleute dran? Ich habe schon geschrieben für den N eine zusätzliche Klemme einbauen. Der PE gehört mit Kabelschuh direkt angeschraubt und nicht über eine Klemme mit ev. zu kleinem Querschnitt.

Muss mich korrigieren, der PE gehört auch in eine Klemme um Verbraucher wie den Hydraulikmotor anzuschliessen, von dort weiter zum Maschinengestell
 
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fahe

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Oh, mein Fehler: Ich hätte auch die Nachfrage lieber wieder einer PM anvertrauen sollen. :emoji_scream:
Artur hat nicht "den FI überbrückt", sondern sich unglücklich ausgedrückt. Die real gezeigte Kiste ist dennoch so nicht in Ordnung, die Zuleitung scheint mir unterdimensioniert und ein Anschluss an einer 16-A-CEE (falls so...) wäre auch ziemlicher Quark.


Keine Ahnung, wie die "Spielregeln" in der Schweiz sind. Hierzulande sind Fehlerstromschutzeinrichtungen zum Personenschutz in laienbedienbaren Stromkreisen vorgeschrieben. Die letzte letzte Änderung bezog sich darauf, dass das mittlerweile auch auf Kreise mit 32 A ausgeweitet wurde. Und bspw. auch auf Beleuchtungskreise... weil der geneigte Laie ja auch weiterhin sein Glühlämpchen wechseln soll. :emoji_wink:

Ein 300-mA-Fehlerstromschutzschalter, egal welchen Typs, kann nie dem Personenschutz dienen... weil: zu schützende Person im Zweifelsfalle schlicht und ergreifend tot.

Und weil der genannte RCD einen wirksamen Schutz gegen bestimmte Brandgefahren ebenso wenig bieten kann, wurden für brandgefährdete (und einige andere) Bereiche vor rund zehn Jahren die Brandschutzschalter AFDD in der Norm verankert. Meiner Erinnerung nach wurde die daraus ableitbare Nachrüstpflicht allerdings drei oder vier Jahre später wieder kassiert.

Es gilt aber ohnehin immer, dass die ausführende Elektrofachkraft eine individuelle Sicherheitsbeurteilung erstellen muss... und daraus resultierende äquivalente Schutzmaßnahmen immer zulässig sind.

AFDD, welche in der Lage sind, auch serielle Lichtbögen sicher zu detektieren (vulgo: die sprichwörtliche lockere Klemmverbindung [dürfte Nummer eins der Ursachen elektrisch entstehender Brände sein...]), gibt es aber imho immer noch nicht für Drehstromkreise.

Damit ist der von David ins Feld geführte 300-mA-Typ als der vom ausführenden Eli im Rahmen seiner Beurteilung gewählte Kompromiss zu sehen. Personenschutz bietet der nicht, Brandschutz im Falle serieller Lichtbögen auch nicht (gibt ja aber auch andere...). Die CNC ist aber mit Sicherheit auch fest angeschlossen.

"Normale" RCD können, wie gesagt, serielle Lichtbögen prinzipiell nicht erkennen. AFDD könnten das, sind aber nicht verfügbar (es sei denn, in den letzten zwei Jahren hätte sich da etwas getan, glaube ich aber nicht.). Eine gängige Brandschutzmaßnahme für Tischlereien ist daher oft eine Spannungsfreischaltung zum Arbeitsende.


Wäre eigentlich ganz schön, wenn der Thread nicht wieder eskaliert. Obwohl: Meine Hoffnung ist überschaubar.
 

brubu

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Eine gängige Brandschutzmaßnahme für Tischlereien ist daher oft eine Spannungsfreischaltung zum Arbeitsende.
Das kenne ich von einem Betrieb, Neubau 1980 nachdem aus unbekannten Gründen der Altbau abgebrannt ist.
Bei der Installation muss man sich sehr gut überlegen was wirklich spannungsfrei geschaltet werden kann. Wenn die Furnierpresse über Nacht kalt unter Druck war durften wir den Hauptschütz nicht ausschalten.
 
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