EGH-Urteil zum Widerrufsrecht

netsupervisor

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Sorry wenn ich kurz reinkrätsche: das Urteil sagt zum Thema Widerrufsrecht nichts Neues. Es ging um die Frage der Auslegung der Richtlinie, ob jeglicher sonstiger Anspruch (ungerechtfertigte Bereicherung) richtlinienkonform auszulegen sei, dass auch sozusagen "Wertersatz", also die Frage des nicht-vertraglichen Anspruchs, ausgeschlossen sind. Das soll eine Hintertür schließen, dass zwar der Vertrag nicht wirksam, aber dennoch der Vergütungsanspruch durch die Hintertür durch § 812 bzw. §985ff. BGB kommt. Um nichts anders ging es.
Ob Dienstleistung oder Werkvertrag ist in diesem Fall völlig egal, die Widerrufsrechte gelten nach dem allgemeinen Teil des BGB für eine Vielzahl von Vertragstypen.
Ich finde die Entscheidung hart, aber stringent.
 

Bastelheiko

ww-robinie
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Da fällt einem nix mehr ein zu so nem Irrsinn! Der Blitz soll den armen Kerl treffen der von dem Haustürgeschäft überrumpelt wurde..
Müssen jetzt alle Handwerker ihre Kundschaft zur Vertragsunterzeichnung in ihre Geschäftsräume bitten um so einen Ausgang abzuwenden?
Ein Blitzschlag?! Das wäre in diesem Fall viel zu angenehm!
Eher was länger andauerndes wäre angebrachter.

Meine Wenigkeit hat schon öfter als einmal für Fachanwälte für Baurecht gearbeitet. Privat und gewerblich.
Einer der nächsten Aufträge findet in einer Etage eines Hochhauses statt, in deren Büros nur Fachanwälte für Baurecht arbeiten.
Einst stellte ich - als ich Arbeiten in deren Kantine durchführte - so gut wie allen die hereinkamen (einzeln natürlich) die gleiche Frage die hier diskutiert wird...

"´tschuldigung, dürfte ich Ihnen mal kurz eine Frage stellen?"

Die Antwort fiel sinngemäß immer gleich aus:

Ganz so einfach mit der Nichtzahlung ist das nach deren Meinung auch nicht.
Auf meine Nachfragen speziell zu diesem Thema schrieb man mir folgendes, das ich in einer Datei gespeichert hatte...

Doch leider sind sich alle zumindest darin einig, dass es nie eine 100%ige Garantie gibt zu diesem Thema.

VG
 

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Bunjin

ww-eiche
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Welche ein Unsinn. Wenn jemand eine (vermeintliche) Gesetzeslücke oder ein Versäumnis der Gesetzgebung nutzt, ist er nicht hinterhältig, sondern ein intelligenter Mensch, und auch kein Betrüger, da man ihn für sein Tun nicht bestrafen kann.
Ist es nicht vielmehr das eigene Nachsehen, was solche Gedanken treibt, weil man selbst nicht so pfiffig ist?
Nein.
Das Gegenmodell: " Was Du nicht willst, dass man Dir tu...."
Ist nur leider im Zuge der seit den 80er Jahren über den Atlantik geschwappten Klageritis und Neoliberalismus verloren gegangen.
Das macht unser Zusammenleben nicht einfacher, überlastet aber das Rechtssystem.
 

depitter

ww-buche
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Welche ein Unsinn. Wenn jemand eine (vermeintliche) Gesetzeslücke oder ein Versäumnis der Gesetzgebung nutzt, ist er nicht hinterhältig, sondern ein intelligenter Mensch, und auch kein Betrüger, da man ihn für sein Tun nicht bestrafen kann.
Ist es nicht vielmehr das eigene Nachsehen, was solche Gedanken treibt, weil man selbst nicht so pfiffig ist?

Wenn Du es für intelligent befindest das einer die Gutgläubigkeit und das nicht juristische Wissen eines Mitmenschen ausnutzt um ihn zu betrügen und um seinen wohlverdienten Lohn zu bringen, hoffe ich daß Dir noch viele intelligent Menschen im Leben begegnen.

Aber meine Mutter hat mir beigebracht, wenn Du nichts höfliches mehr zu sagen hast, halte lieber den Mund.
In diesem Sinne sage ich zu deinem Beitrag lieber nichts mehr.
 
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Mitglied 30872

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Wenn Du es für intelligent befindest das einer die Gutgläubigkeit und das nicht juristische Wissen eines Mitmenschen ausnutzt um ihn zu betrügen und um seinen wohlverdienten Lohn zu bringen, hoffe ich daß Dir noch viele intelligent Menschen im Leben begegnen.

Aber meine Mutter hat mir beigebracht, wenn Du nichts höfliches mehr zu sagen hast, halte lieber den Mund.
In diesem Sinne sage ich zu deinem Beitrag lieber nichts mehr.
Ich bezog mich darauf, daß Du einen Menschen als Betrüger bezeichnest, der keiner ist. Insofern hättest Du vielleicht vorher an die Lehren Deiner Mutter denken sollen.
Davon abgesehen, unterstellst Du vorsätzliches Handeln des AG.
 

Mitglied 30872

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Nein.
Das Gegenmodell: " Was Du nicht willst, dass man Dir tu...."
Ist nur leider im Zuge der seit den 80er Jahren über den Atlantik geschwappten Klageritis und Neoliberalismus verloren gegangen.
Das macht unser Zusammenleben nicht einfacher, überlastet aber das Rechtssystem.
O.k., Udo hatte das auch in Zweifel gezogen. Dann nehme ich die vermutete Äußerung zurück.
 

depitter

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Ich bezog mich darauf, daß Du einen Menschen als Betrüger bezeichnest, der keiner ist. Insofern hättest Du vielleicht vorher an die Lehren Deiner Mutter denken sollen.
Davon abgesehen, unterstellst Du vorsätzliches Handeln des AG.
vielleicht liest Du meinen Text noch einmal? Ich habe niemanden als Betrüger bezeichnet, sondern unterstellt, daß auch gutgemeinte Richtlinien und Gesetze von zwielichtigen Gestalten zum Betrug genutzt werden.

Ich denke immer an die Lehren meiner Eltern, war ich irgendwo unhöflich oder warum legst Du mir das nahe?
 

Mitglied 30872

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vielleicht liest Du meinen Text noch einmal? Ich habe niemanden als Betrüger bezeichnet, sondern unterstellt, daß auch gutgemeinte Richtlinien und Gesetze von zwielichtigen Gestalten zum Betrug genutzt werden....
Ich habe ihn durchaus gelesen und wiederum unterstellst Du Betrug, wenn jemand Richtlinien und Gesetze zu seinen Gunsten nutzt.
Betrüger ist derjenige, der durch einen Richter rechtmäßig verurteilt wurde und nicht derjenige, den Du des Betruges bezichtigt, wenn er geltendes Recht beachtet und nutzt.
Das ist schon eine bemerkenswerte Rechtsauffassung, die hier vertreten wird.
Ich denke, @fahe hat den Faden mit der Information an die Unternehmerschaft gestartet, zukünftig auf diese Dinge zu achten. Daß hier kaum über das eigene Verhalten nachgedacht wird, sondern eine "Täterschaft" klar identifiziert wird, finde ich bemerkenswerte.
Aber macht mal, für mich als AG gibt es wichtigeres.
 

Bunjin

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Ich habe ihn durchaus gelesen und wiederum unterstellst Du Betrug, wenn jemand Richtlinien und Gesetze zu seinen Gunsten nutzt.
Betrüger ist derjenige, der durch einen Richter rechtmäßig verurteilt wurde und nicht derjenige, den Du des Betruges bezichtigt, wenn er geltendes Recht beachtet und nutzt.
Das ist schon eine bemerkenswerte Rechtsauffassung, die hier vertreten wird.

Wohin führt wohl eine Rechtsauffassung, nach der alles erlaubt ist, was nicht verboten ist? Vielleicht sollte man auch mal die heutzutage anscheinend sehr verpönte Kategorie "Moral" wieder in die Überlegungen einbeziehen.
Und wenn Du Dich so an dem Wort "Betrüger" störst, könnten wir uns ja vielleicht auf die Bezeichnung "widerwärtiges, dreistes A...loch" einigen.
 
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