Ich bin zwar kein Anwalt, aber hatte schon mehrmals mit Insolvenzen zu tun (keine eigenen, zum Glück, trotzdem ärgerlich).
Du solltest Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen. Dieser hat die Wahl, ob er den Vertrag erfüllt oder nicht (Paragraf 103 Insolvenzrecht). Erfüllen kann er natürlich nur, wenn die Maschine vorhanden ist oder beschaffbar. Dann kriegst Du die Maschine und musst bezahlen, hast aber meist keine Gewährleistung. Das wäre das bessere Ergebnis.
Sollte er den Vertrag nicht erfüllen (können oder wollen ist hier egal), hast Du eine Forderung gegen das Unternehmen, bist also Gläubiger. Der Insolvenzverwalter löst das Unternehmen auf (also verkauft alles etc), dann wird das Geld zwischen den Gläubigern verteilt.
Normalerweise gibt es viel mehr Schulden als Vermögen, daher kriegen die Gläubiger nur anteilig Geld. Einige Forderungen sind auch vorrangig vor Deiner, daher liegen typische Quoten nur bei 5-10%. Sorry, aber das ist die Erfahrung. Zudem kann die Auszahlung dauern, muss ja erstmal alles sortiert und das Geld reingeholt werden.
Jetzt ist erstmal wichtig, den Insolvenzverwalter zu kontaktieren und die Forderung anzumelden.
Einzige andere Möglichkeit, die ich sehe, wäre, die Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung zu verklagen und zu versuchen, sie mit ihrem Privatvermögen haftbar zu machen. Erfolgsaussicht müsste ein Anwalt bewerten, ich würde eher abraten. Es ist auch nicht nett, meist können die ja auch nichts dafür.
Sorry, dass ich keine besseren Nachrichten habe, aber meiner Erfahrung nach kannst Du den größten Teil des Geldes abschreiben.
Rechtlich sitzt der Insolvenzverwalter absolut am längeren Hebel: Sogar wenn er die Maschine hat und liefern könnte, muss er nicht (siehe oben). Manchmal geht aber ein Deal, eventuell mit einer anderen Maschine: Er muss ja das Lager schnell leer kriegen.
Schlimmster Fall ist, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse gar nicht eröffnet wird. Dann kannst Du die Anzahlung komplett vergessen.
Alle Angaben ohne Gewähr, reine Erfahrung.