Maschinenhändler Dr. Keller in Schieflage?

Holzdesign Rapp

ww-pappel
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Hallo
seid Ihr auch von der Insolvenz betroffen?
Wir sind leider betroffen u. haben auch schon angezahlt, aber es sieht leider nicht gut aus.
Vielleicht könnten wir uns ja austauschen.
VG Claudia Rapp
 

PurplePony

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Das ist alles meine subjektive Meinung und meine Beobachtung, keine Wertung:

Das wird nur der Anfang sein.
Hier in der Region sind zwei Dachpfannenhersteller in Kurzarbeit.
Der Absatzmarkt ist riesig, hier wird viel gebaut.
Zum Dachsteinepfannen brennen braucht man allerdings sehr viel Gas...
Und zu dem sehr kurzfristig erhöhten Preis nimmt der Markt (Bei Dachpfannen zwischengeschaltet die Einkaufsgenossenschaft) das Produkt nicht von heute auf morgen ab.

Ende des Jahres wird durch das "geopolitische Zerwürfnis" noch mehr Ungemach am Markt drohen.
Der Stahlmarkt wird wanken.
Das riesige Werk in der Ostukraine produziert nicht.
Nickel und Chrom kommt nicht nach aus RU.
Die fetten Jahre sind erstmal vorbei.
Besinnen wir uns wieder auf die wichtigsten Dinge.
 
Zuletzt bearbeitet:

pioneerfan

ww-esche
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Sorry, aber was nützt der letzte Post?
Vielleicht kann ja jemand Claudia helfen oder vielleicht ne Empfehlung geben.
 

seschmi

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Ich bin zwar kein Anwalt, aber hatte schon mehrmals mit Insolvenzen zu tun (keine eigenen, zum Glück, trotzdem ärgerlich).

Du solltest Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen. Dieser hat die Wahl, ob er den Vertrag erfüllt oder nicht (Paragraf 103 Insolvenzrecht). Erfüllen kann er natürlich nur, wenn die Maschine vorhanden ist oder beschaffbar. Dann kriegst Du die Maschine und musst bezahlen, hast aber meist keine Gewährleistung. Das wäre das bessere Ergebnis.

Sollte er den Vertrag nicht erfüllen (können oder wollen ist hier egal), hast Du eine Forderung gegen das Unternehmen, bist also Gläubiger. Der Insolvenzverwalter löst das Unternehmen auf (also verkauft alles etc), dann wird das Geld zwischen den Gläubigern verteilt.

Normalerweise gibt es viel mehr Schulden als Vermögen, daher kriegen die Gläubiger nur anteilig Geld. Einige Forderungen sind auch vorrangig vor Deiner, daher liegen typische Quoten nur bei 5-10%. Sorry, aber das ist die Erfahrung. Zudem kann die Auszahlung dauern, muss ja erstmal alles sortiert und das Geld reingeholt werden.

Jetzt ist erstmal wichtig, den Insolvenzverwalter zu kontaktieren und die Forderung anzumelden.

Einzige andere Möglichkeit, die ich sehe, wäre, die Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung zu verklagen und zu versuchen, sie mit ihrem Privatvermögen haftbar zu machen. Erfolgsaussicht müsste ein Anwalt bewerten, ich würde eher abraten. Es ist auch nicht nett, meist können die ja auch nichts dafür.

Sorry, dass ich keine besseren Nachrichten habe, aber meiner Erfahrung nach kannst Du den größten Teil des Geldes abschreiben.

Rechtlich sitzt der Insolvenzverwalter absolut am längeren Hebel: Sogar wenn er die Maschine hat und liefern könnte, muss er nicht (siehe oben). Manchmal geht aber ein Deal, eventuell mit einer anderen Maschine: Er muss ja das Lager schnell leer kriegen.

Schlimmster Fall ist, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse gar nicht eröffnet wird. Dann kannst Du die Anzahlung komplett vergessen.

Alle Angaben ohne Gewähr, reine Erfahrung.
 

predatorklein

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Moin

Zuerst würde ich mal bei der HWK anrufen , deren Juristen haben mit solchen Problemen jeden Tag zu kämpfen .
Und die erklären einem , wie man am besten vorgeht , auch im Umgang mit dem Insolvenzverwalter .

Und kostenlos ist die Geschichte auch noch .
Beim Insolvenzverwalter den Ball flach halten , einen auf " dicken Max " machen , schadet da nur .
Vielleicht ruft da besser der Jurist der HWK an :emoji_wink:

Dem eigenen Hausanwalt würde ich da kein Geld in den Rachen werfen , die machen oft weniger als die Jungs von der HWK , haben von der Materie auch wenig Ahnung und kosten Geld .

Ansonsten kann man PurplePony nur zustimmen , Ende 2022 dürften wir einiges klarer sehen .
Auch im Rhein-Main-Gebiet mehren sich die Insolvenzen , nicht weil die Firmen nicht wirtschaften können , sondern weil sie riesige Außenstände haben .
Oder selbst nicht liefern können , weil sie die benötigten Rohmaterialien nicht kriegen .

Und was der Wähler ( aus welchem Grund auch immer ) denkt , werden wir u. U. in absehbarer Zeit auf den Wahlzetteln sehen .
Und da kann der Wähler mit seinen Entscheidungen gnadenlos sein .

Gruß
 

jochen-steini

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Sollte er den Vertrag nicht erfüllen (können oder wollen ist hier egal), hast Du eine Forderung gegen das Unternehmen, bist also Gläubiger. Der Insolvenzverwalter löst das Unternehmen auf (also verkauft alles etc), dann wird das Geld zwischen den Gläubigern verteilt.

Läuft meistens so ab, ist aber nicht immer gesagt. Die Inso-verwalter versuchen bei ausreichender Masse, die insolventen Unternehmen weiter zu führen, indem er einen Insolvenzplan aufstellt. Das ganze wird beim Gerichtstermin bekannt gegeben, ob Abwicklung oder Sanierung.

Man kann sich mit dem Inso-verwalter in Verbindung setzen. Im Normalfall bekommt man aber ein Schreiben vom Verwalter mit der Bitte seine Forderung anzumelden. So läufts bei uns eigentlich immer ab.
 

Holzdesign Rapp

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Ja leider sieht es echt sehr schlecht aus, wir rechnen mit dem schlimmsten!was unsere aktuelle Situation aber noch verschlimmert, da wir leider letztes Jahr am 08.04.2021 durch einen Brand in unserer Schreinerei komplett zerstört wurde, wir zwar zwischenzeitlich wieder aufgebaut haben, aber sowieso nicht alle Kosten von der Versicherung ersetzt bekommen, deshalb schon ein riesiges Loch klafft, was natürlich die fast komplett bezahlte und nicht erhaltene Breitbandmaschine von Dr Keller alles noch verschlimmert.
Ganz furchtbare Situation, leider
 

U.Tho

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Bei einem Konkurs sollte man immer vom Schlimmsten ausgehen und nicht erwarten, dass da noch was kommt - wenn wider Erwarten nach Jaaahren doch noch was kommt, kann man sich noch etwas darüber "freuen".

Edit - nach meiner Erfahrung - wenn man denkt, es kann nicht schlimmer kommen, kommt von irgendwo noch ein Unglück her :emoji_frowning2:
 

predatorklein

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Moin

Üble Sache der Brand , hoffe ihr kriegt alles wieder auf die Reihe :emoji_thumbsup:

was natürlich die fast komplett bezahlte und nicht erhaltene Breitbandmaschine von Dr Keller alles noch verschlimmert.

Wir haben jetzt in 30 Jahren auch schon einige Neumaschinen gekauft , mehr als 10 % haben wir nie anbezahlt ?
Bei DR KELLER Maschinen haben wir noch nie was anbezahlt .
Würden wir ehrlich gesagt auch nicht machen .

Gruß
 

pedder

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Ja, man geht doch nicht mit großen Beträgen ungesichert in Vorleistung.
Dafür gibt es Bürgschaften der Hausbank. Und wenn es die nicht gibt...
 

netsupervisor

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@pedder hat eigentlich den entscheidenden Tipp gegeben, den ich auch all meinen Mandanten - wenn sie mich VORHER fragen - gebe. Bürgschaft, statt Barzahlung, dann kostet es halt ein paar Euro, aber man ist auf der sicheren Seite.
Meinem letzten Mandanten sind bei einer Dachsanierung eines sehr großen Mobil-Kranherstellers mehrere hundert TEUR ausgefallen, wohl gemerkt kurz nach der Abnahme des Gewerks.

Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist wie hier kann man nur hoffen, dass man durch die Forderungsanmeldung wenigstens einen Teil erhält. Mehr als 10% Massebefriedigung habe ich in den vergangenen Jahren aber nicht erlebt.
 

pedder

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Definiere 'große Beträge'.... und Bürgschaften bei den Wegelagerern gibts auch nicht für Lau.

Hintennach können alle 'gscheid sein...

Das ist der Witz: Jeder muss für sich definieren, was ein großer Betrag ist. Das kann sehr unterschiedlich sein.
Und mal kritisch hinterfragen, wofür ein Händler (oder auch jeder andere) so große Vorschussleistungen braucht.
Das wird doch nur bei Spezialanfertigungen der Fall sein, wenn er seinerseits an den Hersteller Vorschüsse zahlen muss.
Aber nicht bei Standardlieferungen. Da müssen 5-10% reichen. Mehr muss mir jemand sehr schlüssig erklären und auch,
warum ich dafür keine Sicherheit bekomme.

Wenn Du mich vorher fragst, bekommst Du die Antwort auch vorher. Das ist auch der einzige Grund,
dass ich mich hier mal zu so einem Thema melde: Achtet auf Eure Sicherheit. Fahrradhelm und Vorleistungs-Bürgschaft.
 
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