Schon wieder: Meisterpflicht

Jana1102

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Hallo allerseits,

ich bin Jana aus Dortmund und neu in dem Forum. Ich bin gelernte Tischlerin, inzwischen 27 Jahre alt und habe die letzten Jahre in Frankreich und Großbritannien gearbeitet.
Jetzt bin ich zurück, habe etwas Geld gespart und möchte selber Möbel herstellen und verkaufen.

In diesem Zusammenhang habe ich mich die letzten Tage zum Thema Meisterpflicht informiert, auf eurer Seite, beim Bundesministerium für Wirtschaft, bei der Hwk und anderen Seiten. Auch Eure Suchfunktion habe ich genutzt und alle Ergebnisse zumindest überflogen.
Jetzt schwirrt mir der Kopf, eine klare Antwort konnte ich nirgends finden. Die Hwk ist nicht gerade bemüht zu helfen.

Meist wurde in den Foren die eigentliche Frage vernachlässigt und eine Diskussion zum Thema Meisterpflicht, Selbständigkeit allgemein, oder ähnliches geführt.
Dass ich mich selbständig machen möchte steht für mich fest. Eine Meisterpflicht halte ich größtenteils auch für sinnvoll.
Ich brauche bitte Hilfe eine Möglichkeit zu finden, Möbel und Lampen zu bauen und zu vertreiben.

Die Altgesellenregelung greift bei mir nicht.
Die Möglichkeit ein Reisegewerbe anzumelden fällt wohl auch raus.
Da ich alleine arbeite, keine Cnc besitze und nur gängige Maschinen benutze wird eine Anmeldung bei der IHK wohl schwer, oder?
Ich habe des Öfteren gelesen dass ich Kleinserien bauen und verkaufen darf. Worauf fußt diese Möglichkeit?
Die Hürde offiziell Kunst herzustellen ist wohl auch zu hoch.
Was für Möglichkeiten gibt es noch?

Danke für eure Hilfe.

Jana
 

Christian81

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Eine Meisterpflicht halte ich größtenteils auch für sinnvoll.
Auch wenn es viele anders sehen. Ich würde dir den Meister nahelegen. Das dauert 10 Monate und danach kannst du produzieren und verkaufen.
Aus Erfahrung kann ich sagen das man evtl. nicht nur seine Lieblings Arbeiten machen kann. Da ist es schon sinnvoll andere Arbeiten anbieten zu können/dürfen.
Ist meine persönliche Meinung!
 

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Ein großer Knackpunkt ist, ob du nach Auftrag fertigst oder ob du Dinge fertigst und diese dann verkaufst.

buhev.de

Gruss
Ben
 

FredT

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Für Handwerk wäre die HWK zuständig, für nicht Werkende, aber verkaufende, eher die IHK...
 

uli2003

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Das Meister Bafög ist eine Errungenschaft
Eine Förderung gab es zu Zeiten, in denen ich in der Meisterschule war schon. 1988 müsste ich angefangen sein.

Der TE kann ich den Meister auch nur nahelegen.
Rein das holzhandwerkliche Können ist nicht mehr ausreichend, auch wenn man das nicht wahrhaben möchte.
Zudem ist man ohne Meister sehr eingeschränkt, die Bewertung der einzelnen Tätigkeiten kann schnell anders ausgelegt werden als erhofft.
 

magmog

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Guuden,

eine Förderung hätte ich zu meiner Zeit durch das Arbeitsamt
evtl. mit Nachweisen bekommen können,
hätte sie aber wg. sofortiger Selbstständigmachung
nach Bestehen zurückzahlen müssen.
Argument: Es sie nicht die Aufgabe einer Versichertengemeinschaft,
eine Qualifizierung in die dann nicht mehr bestehende Versicherungspflicht
zu finanzieren.
 
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Lampen zu bauen und zu vertreiben
Hallo Jana,
wichtiger Tipp am Rand: Dann must du dich unbedingt mit der CE-Kennzeichnungspflicht befassen!
Das ist sehr aufwändig und kann empfindlich ins Geld gehen.
Leuchten ohne CE-Kennzeichnung gewerblich auf den Markt zu bringen, kann dir das Genick brechen.

Zu deiner eigentlichen Frage (Meisterpflicht) kann ich dir leider nichts sagen.
Viel Erfolg auf deinem Weg!
Gruß
 

Jana1102

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Guten Morgen,

danke für die vielen Anregungen und Tipps.

@benben: ich möchte ausschließlich fertigen und dann verkaufen. Auf der Seite Buhev bin ich oft gewesen, habe aber nichts konkretes dazu finden können. Habe ich etwas übersehen? Welche Möglichkeiten habe ich denn wenn ich nicht im Auftrag fertige?

Einen schönen Tag
 

Michel1984

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Nur so nebenbei: Bist du hauptberuflich noch irgendwo angestellt, oder möchtest du ausschließlich davon leben?
 

derdad

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Guten Morgen! Ich bin Österreicher, Tischlermeister, und selbständig. Jedoch nicht als Tischler sondern Sesselflechter und würde keine Meisterprüfung benötigen. Ich kenne auch die deutschen Regelungen nicht so genau. Ich kann dir aber empfehlen den Meister zu machen. Obwohl sich in den letzten Jahren sehr viel geändert hat, und es auch in den mitteleuropäischen "Meisterländern" viele Möglichkeiten gibt einen Betrieb ohne die Meisterprüfung zu eröffnen hat der "Meister" in der Bevölkerung doch noch einen relativ hohen Stellenwert. Das macht sich dann auch bei Kunden bemerkbar. Man kann sich als Meister besser vermarkten. Meine eigene Meinung in Bezug auf fachliche Qualifikation ist zwar, dass es egal ist ob jemand den Meister hat oder nicht, die Meinung des Kunden jedoch meist nicht.
Die hast deine "Wanderjahre" hinter dir, da passt doch der Meister gut ins Bild. Oder nicht?
LG und viel Erfolg
Gerhard
 

damadi

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CE wurde ja schon erwähnt, dazu kommt noch WEEE/EAR.

Ich meine mich zu erinnern, das das nur für Erstinverkehrbringer gilt. Wenn man fertige Schalter , Lampenfassungen usw. verbaut, dann haben diese Komponenten die Zertifizierungen ja schon hinter sich.
 

McIlroy

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Ich meine mich zu erinnern, das das nur für Erstinverkehrbringer gilt. Wenn man fertige Schalter , Lampenfassungen usw. verbaut, dann haben diese Komponenten die Zertifizierungen ja schon hinter sich.
Auch wenn alle verbauten elektrischen/elektronischen Komponenten CE-zertifiziert sind, muss das Gesamtsystem am Ende trotzdem zertifiziert sein. Es ist schließlich möglich, aus "ungefährlichen" Komponenten ein "gefährliches" Gesamtsystem zu bauen, auch wenn das im Fall einer Leuchte natürlich nicht so einfach ist. Dennoch gelten die Bestimmungen auch dann.

Ausnahmen gibt es für Einzelstücke, die dann quasi als Kunstobjekt verkauft werden, sowohl was den Meisterzwang als auch die Zertifizierung betrifft.
 

uli2003

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ich möchte ausschließlich fertigen und dann verkaufen. Auf der Seite Buhev bin ich oft gewesen, habe aber nichts konkretes dazu finden können. Habe ich etwas übersehen? Welche Möglichkeiten habe ich denn wenn ich nicht im Auftrag fertige?
Das möchten nahezu alle hier :emoji_slight_smile:
Und die Regeln zur Meisterpflicht sind recht eng. Natürlich gibt es Möglichkeiten, sie zu umgehen, am Anfang mag dir das noch leichtfallen, aber kurze Zeit später möchtest du dann auch mal mehr machen, und Kundenwünsche erfüllen, nicht mehr industriell arbeiten (ja, die handwerkliche Arbeit muss im Hintergrund stehen), und schon stehst du wieder da, wo du jetzt bist.

Das Übelste was man übrigens machen sollte, ist ausschließlich eine Arbeit zu betreiben von der man nicht leben kann (um irgendwie über fragliche Seiten am Meister vorbei zu kommen). Dann zieht dir das FA sowas von die Hosen runter - aber das muss man dann halt mal erlebt haben. :emoji_slight_smile:
 

Jana1102

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Danke für die vielen Anregungen.

Aus persönlichen Gründen möchte ich keinen Meister machen, obwohl es natürlich gute Gründe dafür gibt.
Für die Ce Kennzeichnungspflicht habe ich einen Elektriker/Techniker.

@michael 1984: nein, ich bin nicht angestellt.
@mcllroy: also könnte ich Einzelstücke herstellen? Da stellt sich die Frage wie sehr die Stücke voneinander abweichen müssen.
@uli2003: was gilt denn als handwerkliche Arbeit? Ich vermute doch auch arbeiten mit elektrischen Holzbeitungsmaschinen, oder?

Viele Grüße
 

teluke

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Natürlich kannst Du auch Einzelstücke herstellen, das macht die Industrie auch, Stichwort Losgröße 1.
Wenn dann einer in Deinen Laden kommt und den dort stehenden Schrank kauft passt alles.
Auf den Platz stellst Du dann einen neuen Schrank, oder eine Kopie des vorher dort stehenden.

Du kannst aber nicht zum Kunden gehen, seinen Aufstellbereich ausmessen und Dir von ihm den Auftrag geben lassen dafür einen Einbauschrank zu bauen.

Aber wenn Du einen Schrank, nach Deinem eigenen Entwurf, in Deiner Ausstellung stehen hast und ein Kunde kommt und sagt "der gefällt mir, aber leider ist er für meinen Bedarf 10cm zu breit" dann kannst Du ohne weiteres sagen dass der Schrank auch kleiner oder größer gebaut werden kann. Auch mit anderem Holz oder mit anderer Oberflächenbehandlung.
Das macht die Industrie ebenso.
Du darfst auch Deinen Schrank an den Kunden ausliefern und ihn dann bei diesem aufbauen.
Das darf, sinngemäß, jeder Hersteller und auch jeder Verkäufer.

Der Meisterbrief erlaubt Dir dagegen alles zu machen was mit dem Handwerk zu tun hat.
Die Frage ist aber willst Du das überhaupt?

Vermutlich nicht.

Wenn Du dich auf ein Gebiet fokussiert dann kannst Du dir in dem speziellen Bereich Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen die weit über das Meisterschulniveau hinausgehen.
Dass Du dann andererseits vielleicht nicht wirklich fähig bist Sachen zu machen die schon jeder Geselle im Schlaf macht kann Dir dabei egal sein.
Du willst und machst das eh nicht. Es ist dann völlig egal wenn Dir z.B. der Name "Scheulenburg" nichts sagt oder wenn Du z.B. keine Ahnung hast welches Topfscharnier für welchen Zweck das Beste ist.

Ich bin kein Schreiner, baue aber recht viel Möbel.
Das allerdings ausschließlich aus massivem Holz.
Ich bin also eine Art "Massivholzschreiner" ohne Ausbildung.
Nur sowas gibt es nicht.
Jeder Schreinerlehrling im 1. Lehrjahr würde mich bei einem Spanplattenschrank nass machen. Davon habe ich absolut keine Ahnung.
Im Bereich Massivholz kann ich aber sicher mithalten.
Mit sonst aber auch nichts.

Also leg los, wird schon hinhauen.
 

uli2003

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was gilt denn als handwerkliche Arbeit? Ich vermute doch auch arbeiten mit elektrischen Holzbeitungsmaschinen, oder?
Ja natürlich. Im Tischlerhandwerk ist es wirklich sehr schwer, ohne Meisterbrief Möbel zu entwerfen, zu bauen und dann auch noch zu veräußern.
Die Rechtsprechung verlangt da eine 'gewisse gestalterische Tiefe', der Kunstwert muss in der Regel den Gebrauchswert übersteigen.

Ich habe des Öfteren gelesen dass ich Kleinserien bauen und verkaufen darf. Worauf fußt diese Möglichkeit?
Kannst du, Serie ist Serie. Entweder trifft oben geschriebenes zu, oder du fertigst industriell. In beiden Fällen ist der Meister nicht nötig, im unteren jedoch sicher eine Gewerbeanmeldung.
 

uli2003

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Natürlich kannst Du auch Einzelstücke herstellen, das macht die Industrie auch, Stichwort Losgröße 1.
Wenn dann einer in Deinen Laden kommt und den dort stehenden Schrank kauft passt alles.
Auf den Platz stellst Du dann einen neuen Schrank, oder eine Kopie des vorher dort stehenden.
Das ist so nicht ganz richtig. Die Möbel müssen dann industriell (sprich teil-/vollautomatisch, ein ausreichender industrieller Anteil) gefertigt sein.
Eine Einzelanfertigung mit Standardmaschinen oder gar mit Handwerkzeugen ist Handwerk und da ist der Meistertitel obligatorisch!
 

Mitglied 59145

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Wie du herstellt ist doch egal, es geht doch eher darum das Produkt fertig da zu haben und nicht als Auftrag zu fertigen.

Leimholz darf jeder Hanswurst herstellen und verkaufen, au h auf Bestellung.

Das ist ein wirres und nicht nachzuvollziehendes Konstrukt.

Gruss
Ben
 

Mitglied 59145

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Was ist denn "handwerklich"? Das kann man nach 2 Wochen einarbeiten. Ist jetzt nicht unbedingt anspruchsvoll.

Andersrum, wie kommst du drauf, dass man das nicht darf? Und wo soll ein Unterschied zwischen Industrie und Handwerk sein, machst du das an der Kammer fest? Der eine darf, der andere nicht?
 

uli2003

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Was ist denn "handwerklich"? Das kann man nach 2 Wochen einarbeiten. Ist jetzt nicht unbedingt anspruchsvoll.
Handwerklich heißt: Mit handwerklichen Mitteln und Methoden. Industriell heißt: Mit technischen Anlagen, welche der industriellen Massenfertigung entsprechen. Es geht nicht um das KÖNNEN, sondern um die ART der Herstellung. Und das sage nicht ich, sondern die Handwerksordnung.

Andersrum, wie kommst du drauf, dass man das nicht darf?
Man darf fast alles, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
 
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