Wie komme ich an einen Bauantrag / Baumitteilungsverfahren?

DasMoritz

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Moin,

ich möchte in Oldenburg (Oldb.) ein Gartenhaus bauen, welches ich durch ein Bauantrags / Baugenehmigungsverfahren schieben muss.
Für mich ist das völliges Neuland, beim Hausbau hat sich das Bauunternehmen um den "Kram" gekümmert, nun muss ich das mal in die Hand nehmen.

Worum gehts?
1.) Um ein Gartenhaus mit 60m³ umbautem Raum welches auf der Grenze zu einem Nachbarn gebaut wird, ich habe noch 6m Grenzbebauung frei
2.) Ich muss neben dem Bauantrag / Baumittelungsverfahren auch ein Verfahren auf "Zulassung" stellen, da dort wo ich bauen möchte eigentlich nicht gebaut werden darf. Das Bauamt hat aber bereits signalisiert, dass das genehmigt wird, da das bei Nachbarn etc. auch schon zugelassen wurde.

Ich habe im Vorfeld eine Bauvoranfrage gestellt, um die Rahmenbedingungen zu klären, das macht es etwas einfacher und man hat schon mal was grobes in der Hand.

Ich würde das ganze in Google Sketchup zeichnen und vorbereiten und die Ansichten erstellen etc., aber kann ich das auch einreichen oder muss das ein Planer / Architekt etc. machen?

Wenn ja, wer macht sowas ebenfalls (Zimmermann, Tischler, etc..)?

Danke und Gruß,
Moritz
 

wasmachen

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Würde das mit der Gemeinde/Stadt besprechen.
Je nach Fundamentausführung gibts z.b. bei uns Unterschiede mit 'Bauanzeige' und 'Baueinreichung'. Betrifft dann auch die Pläne dazu.
 

U.Tho

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Wenn es genehmigungspflichtig ist, wirst Du einen Bauvorlageberechtigten brauchen (einen Bauinschenör mit Stempel - oder ähnliche) selber malen ist schlecht.
 
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DasMoritz

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Was bedeutet bei uns?
Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

Hat jemand eine Idee was sowas kostet?
 

fahe

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...die Gebühren sollten sich für das Häuschen selbst dann im bezahlbaren Bereich bewegen, wenn dafür wirklich ein "richtiges" Baugenehmigungsverfahren fällig wird. Also zumindest relativ...:emoji_wink:

Denn: Hoch sind die Gebühren zwar auch, teurer aber dürfte die Entwurfsplanung sein, die ein vorlagenberechtigter Einreicher nach sehr formalen Vorgaben zu erstellen hat. Hier sind sogar die amtlich vorgeschriebenen Mappen in der amtlich vorgeschriebenen Farbe zu nutzen...:emoji_wink: So zumindest meine Erfahrung vor ein paar Jahren.

Hier in Sachsen sollten die Gebühren um die 8-9 Euro je 1000 Euro Rohbausumme sein. Die Größenordnung dürfte in anderen Bundesländern in ähnlichen Regionen liegen. Im Westen, wo die Sonne untergeht, wahrscheinlich etwas höher...:emoji_wink:

Für die Rohbausumme gibt es hier je nach Gebäudeart Tabellen, die auf statistischen Werten beruhen und jährlich angepasst werden.

Für Wochenendhäuser und ähnliches dürften wir momentan bei etwa 130 Euro je Kubikmeter umbauten Raum liegen.
Wären wir also bei 60m³ umbauten Raum * 130 € Rohbausumme je Kubikmeter / 1000 * 8 € Gebühr bei rund 1000 Euro.

Ich hatte mir seinerzeit einen befreundeten vorlageberechtigten, aber schon pensionierten, Bauingenieur ausgewählt.

Bemerkenswert fand ich, dass der mir einen sehr sehr freundlichen Freundschaftspreis machte, der nur unwesentlich über den Kosten des beteiligten Statikers lag - obwohl er allein einen ganzen Tag mit Aufmaß in sämtlichen Dreckecken beschäftigt war. Da dachte ich seinerzeit auch: Im nächsten Leben Baustatiker...:emoji_wink: Immerhin hat der bequem am Schreibtisch "nur" die Werte in sein Programm eingehackt, die der Vorlageberechtigte im Dreck liegend zugeliefert hatte.

Für Gartenhäuser dürfte aber in den allermeisten Fällen ein vereinfachtes Verfahren vorgeschrieben sein. In vielen Fällen dürften die sogar lediglich anzeigeprflichtig sein, so dass Dir das eben Gesagte kaum wirklich helfen dürfte.

Das erklärt dir aber viel besser der von Dir beauftragte Entwurfsplaner, den Du Dir als erstes suchen solltest.
 

tomkaes

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... Da dachte ich seinerzeit auch: Im nächsten Leben Baustatiker...:emoji_wink: Immerhin hat der bequem am Schreibtisch "nur" die Werte in sein Programm eingehackt, die der Vorlageberechtigte im Dreck liegend zugeliefert hatte.

Die Programme kriegt er geschenkt, der Beuth Verlag, Kammerbeiträge und Haftpflichtversicherung 0,- €, auf die vorgeschriebenen Fortbildungen schickt er kostenfrei seine Kinder, die sowieso Langeweile haben, das Büro kann er für lau mitbenutzen, Kopien, Briefmarke und Umschlag macht der Copyshop umsonst, weil er mich echt gut leiden kann, Pläne zeichnet die 1,- € Kraft aus Indien. :emoji_thinking:
Träum gerne weiter ...
 
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...Kosten: Geld in € (Angebot - Nachfrage)
Nein, behördliche Gebühren orientieren sich nicht an Angebot und Nachfrage. Wie kommt man auf sowas? Die Gebühren behördlichen Handelns werden in Kostenverzeichnissen festgelegt. Mal nach Gebührenordnung Niedersachsen googeln.
 

tomkaes

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Nein, behördliche Gebühren orientieren sich nicht an Angebot und Nachfrage. Wie kommt man auf sowas? Die Gebühren behördlichen Handelns werden in Kostenverzeichnissen festgelegt. Mal nach Gebührenordnung Niedersachsen googeln.

Seine Frage zielte auf die Erstellung der Bauantragsunterlagen durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser ab.
Ein Hinweis auf die gültige HOAI wäre wohl nur ein Wunschtraum.
Wenn er schon eine Bauvoranfrage gemacht hat, werden ihm die behördlichen Gebühren auf seine Nachfrage benannt worden sein.
 

civil engineer

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Die Programme mit kriegt er geschenkt, der Beuth Verlag, Kammerbeiträge und Haftpflichtversicherung 0,- €, auf die vorgeschriebenen Fortbildungen schickt er kostenfrei seine Kinder, die sowieso Langeweile haben, das Büro kann er für lau mitbenutzen, Kopien, Briefmarke und Umschlag macht der Copyshop umsonst, weil er mich echt gut leiden kann, Pläne zeichnet die 1,- € Kraft aus Indien. :emoji_thinking:
Träum gerne weiter ...
Nicht zu vergessen die Studienjahre, wo solchen Leuten der Staat fette Leistungen nach dem BAFöG hinten rein bläst. Besser kann man es doch gar nicht haben, wenn man als Studierender gegen Mittag erst aufsteht :emoji_innocent: .

Seine Lebenshaltungskosten kann er doch aus der berühtberüchtigten Kaffeekasse bestreiten, die hier so oft angesprochen wird. Wenn das alles schwarz gemacht wird, ist auch die Berufshaftpflicht nicht so teuer und die Steuerbelastung niedrig :emoji_sunglasses: .
 

Boshu

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Ich hab mir in diesem Fall (NRW) ein fertiges Gartenhaus ausgesucht, da ist dann statik mit drin und zeichnung. ist leider teilweise vom Material auch schon fast guenstiger als ein Selbstbau. auf dem Amt auessert sich doch eh keiner verbindlich, bis das Dingen dann steht. Das Risiko wollte ich nicht eingehen, dass dann im nachinein doch was nicht passt. Selbstbau sehen einige Amtsschimmel halt gar nicht gerne, koennte ja jeder kommen...
Wenns dann abgenommen wurde, kann es ja noch modifiziert werden...
 

Boshu

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Ja, aber manchmal heisst es, bauen sie das mal, dafuer brauchen sie keine....und nachher sind da Gedaechtnisluecken...oder die Gemeinde sieht das anders als das Kreisbauamt...leider schon erlebt
 

Boshu

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"mein " Bauamtmitarbeiter sagt, bis zu einer gewissen Groesse braucht man keine Voranfrage.
Klar ist immer besser, was schriftlich zu haben, wollte nur meine erfahrung mitteilen. Sein Kollege zum Beispiel ist bekannt, nichtso grosszuegig zu sein. Und fuer ein DIY Gartenhaus zum Statiker und architekten find ich dann halt doch zu aufwaendig.!
 

haass

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die Sache ist , wenn Man´s weiss, ganz klar:
Das Vorhaben liegt in Oldenburg, also Niedersachsen und ist nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtig.
D.h. es muss ein Bauantrag, allerdings im vereinfachten verfahren, eingereicht werden. Diesen darf nach LBO nur ein
bauvorlageberechtiger Entwurfsverfasser machen, und das ist in aller Regel ein Architekt.
Zum Bauantrag gehören der Lageplan, ggf. reicht ein einfacher Lageplan
die Bauzeichnungen im Masstab 1:100
die Baubeschreibung auf Formular
die Flächen- und Kubaturberechnung
im vereinfachten verfahren übernimmt der Entwurfsverfasser die Gewähr für die Richtigkeit der Unterlagen und
erklärt auch die ausreichende Tragfähigkeit der Konstruktion. ggf. wird noch eine gesonderte Tragwerksplanung verlangt.
Einen Wärmeschutznachweis können wir in dem Fall wohl erübrigen!!!
An Kosten entstehen einmal die amtlichen gebühren, die sich nach Rohbauwert des Vorhabens richten. sind im Internet nachzulesen.
Zum Beispiel das Gartenhaus kostet 30.000 € - gebühr ca. 75 €
Und das Honorar des Entwurfsverfassers. da ein Gartenhaus unterhalb der Tafelwerte der HOAI liegen wird, ist hier eine freie Vereinbarung und ggf. als Pauschale zu vereinbaren. Verhandlungsache!!
Dauer: wenn schon ein vorbescheid vorliegt, sollte die Genehmigung innerhalb von 4 bis 5 Wochen auf dem Tisch liegen.

Ich wünsche viel Erfolg
 

tomkaes

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"mein " Bauamtmitarbeiter sagt, bis zu einer gewissen Groesse braucht man keine Voranfrage.

Na. wenn "deiner" dir das schriftlich gibt, ist doch Prima für dich.
Beim TO gehts aber um eine Grenzbebauung und eine Befreiung. :emoji_thinking:

Und fuer ein DIY Gartenhaus zum Statiker und architekten find ich dann halt doch zu aufwaendig.!

Da das ein ziemlich freies Land ist, triffst du die Entscheidung, wie wichtig dir ein Projekt ist.
Aber alle halten sich hier an die Spielregeln, an die sie sich mit ihrer Staatsbürgerschaft gebunden haben.
Zwingt dich ja keiner zu. :emoji_wink:
 

Boshu

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Excuse me, wollte jetzt keine staatsbuergerdiskussion hervorrufen. Meine Erfahrung war nur: kommt auf den Bearbeiter an. und manche sagen was zu, was andere dann anders sehen koennen. In einem bereich, wo es eh anzeige und genehmigungspflichtig ist, stellt sich die frage ja nicht. aber mitunter ist das manchmal nicht so einfach abzugrenzen, nicht mal von denen, die dafuer zusatendig sind.das wollte ich mitteilen. ich alter Misanthrop.
 

tomkaes

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Wenn das alles schwarz gemacht wird, ist auch die Berufshaftpflicht nicht so teuer und die Steuerbelastung niedrig :emoji_sunglasses: .

Hätte ich viel früher drauf kommen sollen:
Da dann die Berufshaftpflicht nicht zahlt, greift man im Schadensfall in die Kaffeekasse! :emoji_thinking:
Und der Zwang lange zu leben ist weg, kein offizielles Honorar, keine Beiträge Versorgungswerk, keine Rente :emoji_thumbsup:
 
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