ProForma Rechnung sinnvoll bei Vorkasse Rechnungen?

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Hi

macht es Sinn / hat eine ProForma Rechnung eine besondere Berechtigung bei Geschäften a) im EU Ausland? b) innerhalb DE

Option 1: Ich verschicke eine Rechnung mit Zahlungshinweiß Vorkasse 100% - kommt die Zahlung wird weitergemacht kommt sie nicht in den Müll. (Gebucht wird ja nur was auch einen Zahlungseingang oder Ausgang hatte)

Option 2: ein paar mal gesehen das zuerst eine ProForma Rechnung gesendet wird, nach Zahlung und Lieferung der Ware eine Rechnung. Nur was ist der Sinn dahinter.

Auch eine "normale" Rechnung Option 1, wäre Steuerbetrug beim Rechnungsempfänger wenn dieser diese einreichen würde bei FA ohne wirklich gezahlt zu haben?

Wie handhabt ihr das?
 

uli2003

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Ich verschicke eine Rechnung mit Zahlungshinweiß Vorkasse 100% - kommt die Zahlung wird weitergemacht kommt sie nicht in den Müll.
Kommt nichts, ist der Kaufvertrag/Werkvertrag etc. einseitig nicht akzeptiert und die Rechnung wird storniert.

das zuerst eine ProForma Rechnung gesendet wird, nach Zahlung und Lieferung der Ware eine Rechnung. Nur was ist der Sinn dahinter.
Oft bei großen Firmen. Die Proformarechnung wird dann später durch die Handelsrechnung ersetzt.

Auch eine "normale" Rechnung Option 1, wäre Steuerbetrug beim Rechnungsempfänger wenn dieser diese einreichen würde bei FA ohne wirklich gezahlt zu haben?
Nein, ist es nicht, solange eine Zahlungsverpflichtung besteht.
Fällt diese, respektive die Absicht weg, muss die Verbindlichkeit ausgebucht werden, was beim Unternehmer als Glãubiger gewinnerhöhend wirkt, ebenso muss die gezogene Vorsteuer zurückgezahlt werden.

Bei Auslandsgeschäften ist eine Pro-forma-Rechnung als Wertangabe für den Warenhandel oft Pro-Forma.

Schreib deinen Kunden eine AB mit Rechnungsangaben und bitte um Vorkasse, dann hast du kein Problem damit.
 

Mitglied 59145

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Soll und Ist Versteuerung ist da auch noch ein Thema.

Aber bei der von Uli genannten Variante auch nicht.
 

U.Tho

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Wir versenden viel auf Vorkasse - insbesondere Neukunden - egal ob D oder CH oder A. Wenn einer auf die Rechnung besteht vor Bezahlung, bekommt er die auch von uns (kommt selten vor). Wenn wider Erwarten der Verkauf platzt - siehe #3
Beim Auslandsgeschäft gibt es einige Sachen zu Beachten - EU ist relativ harmlos - Nettorechnung mit dem Vermerk: "Es handelt sich hierbei um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung." sowie der Angabe der Steuernummer des Vertragspartner.
Schweiz wird da schon etwas komplizierter, da hat der Zoll noch was mitzureden und die Versandkosten sind nicht ohne.
 
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Danke - cool was hier bei den Amateuren gelöst wird :emoji_slight_smile: mein Eindruck ist das sie sich bei den Profis vornehmlich Berliner Angestellte mit Keller Hobby Werkstatt tummeln oder Akkord Arbeiter die den ganzen Tag stapler fahrend die selbe Tätigkeit machen . :emoji_slight_smile:
 

U.Tho

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Ein Hinweis noch für Vorkasserechnungen - dies am Besten auch auf der Rechnung so vermerken. Ich hatte vor ein paar Wochen den Fall - auch Neukunde aber Konzern - ohne den Vermerk "Vorkasserechnung" ist das dort in der Buchhaltung einfach liegengeblieben. (wo ist der Lieferschein?)
Bis ich nachgefragt habe, ob ich die Bestellung stornieren soll ...
 

Mitglied 59145

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Nein, Forderungen hast du dann vom FA, damit also Verbindlichkeiten.

Gehört aber nur bedingt hierhin.
 

Mitglied 59145

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@uli2003 du hast da natürlich Recht. Soll Versteuerung ist die UST einfach noch ein Grund mit einer AB zu arbeiten. Wenn das nichts wird, keine Steuerschuld für etwas was dann doch nichts wird.
 

Johannes

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Hallo zusammen,
es gibt noch einen Bereich, in dem Proformarechnungen wichtig und üblich sind. bei größeren Projekten ( so ab 6stellig) werden diese Rechnungen benötigt um Hermes-Bürgschaften oder Bankgarantieen zu beantragen oder Ausfuhrgenehmigungen zu bekommen. Hierbei ist wichtig, das die Positionen und Preise identisch sein müssen, wie bei der endgültigen Lieferung und Rechnung. Das war zumindest vor ca. 15 Jahren so.

Es grüßt Johannes
 

fragnix

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Ein Dokument, das inhaltlich und visuell der späteren Rechnung entspricht, aber eben formal keine Rechnung ist.

Benutzt wird das
- zur Vorab-Information, wie die Rechnung aussehen wird, z.B. beim Verzollen von DDU Verschiffungen
- zur Vermeidung von vielen Rechnungs-Stornos bei nicht-so-bindenden Geschäften, z.B. Office365 Käufen im Internet
 
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