Verzug von Türblättern

s-wolfgang

ww-fichte
Registriert
30. Dezember 2012
Beiträge
16
Ort
77815 Bühl
Guten Tag , :emoji_slight_smile:
ich denke die Frage wurde schon zur genüge behandelt. Ich wollte aber ein spezielles Detail behandeln. Und zwar wegen der Dichtungsprofile .

Güterichtlinie RAL-RG-426 :
Meine Fach-Frage ist ?
bei Innentüren gilt der Verzug von Türblättern
im Mittel 4mm , wenn kein Einzelwert 5,5mm überschreitet. Als Voraussetzung gilt dann noch anliegende Dichtung, Schalldämmung-und Funktion der Tür müssen gewährleistet sein.
Dann steht ganz unten :
In der Regel kann ein Verzug von über 2mm eine Dichtung nicht ausgleichen.
Hier hatte ich in der Vergangenheit einen Gutachter Schreinerei Boos aus Sinzheim. Der dies dann in seinem Gutachten als Mangel bewertete. Mit der Konsequenz, das meine Werklohnforderung abgewiesen wurde. Die Türe in meinem Falle hatte oben und unten 4mm Verzug. Es handelte sich um eine Zimmertüre ,als
Durchgangstüre in einem Flur.
Wie ist die Abweichung zu beurteilen hinsichtlich einer Zimmertüre(Klimaklassse 1, und zum anderen bei einer WE-Türe Klimaklasse 2 oder 3.

Über eure Stellungnahmen würde ich mich freuen. Denn ich bin jetzt beunruhigt,
denn wenn auch noch der Zargeneinbau 1-2mm aus dem Lot ist, sind dies ziemlich
strenge Wertkriterien.
Da ich bei zukünftigen Streitigkeiten mit Kunden wegen der Bezahlung der Rechnung mich besser informieren und unberechtigte Mängelanzeigen abwehren kann, habe ich mich an euch gewendet.

Grüsse

Wolfgang
 
Oben Unten