Verjährungsfrist für Rechnungsstellung

CaptainCrash

ww-kastanie
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Gibt es eine Verjährungsfrist für die Erstellung einer Rechnung?

Wenn ein Handwerker im März 2013 bei einem Kunden etwas einbaut
kann er dann noch im April 2014 die Rechnung stellen??

CaptainCrash
 

uli2003

ww-robinie
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Drei Jahre nach Ende des Jahres der Leistungserbringung.

Also keine Sorge. (Davon ausgehend, dass du der Rechnungssteller bist)

Grüße
Uli
 

CaptainCrash

ww-kastanie
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Puuuh...

Der Kunde verspricht (versprach) immer das da noch Folgeaufträge kämmen, aber als Handwerker ist man ja keine Bank.

Und nach so einer langen Zeit hätte ich es fast selbst vergessen - wenn man an Feiertagen das Büro aufräumt findet sich doch so manches unerledigtes.

Weiterhin schöne Ostern.

CaptainCrash
 

WoodenCarpenter

ww-esche
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Oh, seit wann sind das denn 3 Jahre? Ich habe immer noch die Fristen von 2 Jahren (Privatkunde) und 4 Jahren (Geschäftskunde) im Kopf...
 

TischlerLoos

ww-robinie
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Ich habe mal gehört das Rechnungen.. Sofern die Leistung erbracht wurde sofort zu stellen sind..

Korrektur:

Habe gerade nachgelesen und im umst gesetzt was von 6 Monaten gefunden
 

gnidnu

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Gilt noch, ist aber zwischen Unternehmer und Kunde nicht relevant. Die Verjährungsfrist bemisst sich nach § 195 BGB.
 

CaptainCrash

ww-kastanie
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danke für die antworten und sorry das ich erst heute darauf reagiere.

ich habe in der zwischenzeit mit einem rechtsanwalt darüber gesprochen und seine "juristischer meinung“ ist:

laut VOB: 6 monate

laut BGB: 3 jahre nach ende des jahres der leistungserbringung.

also stelle ich mal meine rechnung und harre der dinge die da kommen.


CaptainCrash
 

arnekuehl

ww-ahorn
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Interessant wäre dann ob die Verjährungsfrist für die Forderung auch neu anläuft.
 
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