Türzarge reparieren?

pastafrass

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Hi!

Hab Streß mit meinem Vm und nein meine Versicherung zahlt nicht da die Türen ( 29 Jahre geschätzt) zu alt sind.

Laut VM sind es Echtholzzargen und wurden durch meinen Hund auf ca. 15 cm Höhe angeknabert. Nicht tief aber das Funier? ist weg.

Kann man da was machen? Er will alle Türen auf meine Kosten machen lassen Kostenpunkt über 2000 Euro. Beschädigt wurden 2 Zargen. Wieviele Stunden bräuchte man um 2 Rahmen zu wechseln?

Kann man die Zargen reparieren in dem man das schleift , spachtelt und dann? Jemand Tipps für mich?

Super:emoji_slight_smile:
 

carsten

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Hallo

der Begriff Echtholzzarge und Funier passt mir nicht so ganz zusammen.
Unter Echtholz würde ich Vollholz verstehen.
Bei Furnier ist darunter meist ein Plattenwerkstoff; hier ist eine "Oberflächenreperatur"
fast nicht mgl.
Bilder könnten evtl Helfen.
 

pastafrass

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Also der Vm sagt es sei Echtholz, eine Angehörige Pressholz.

Ich selbst sehe das wie so eine Schicht ( ist das kein Funier) runter ist und das pure Holz zu sehen ist ( grau).

Ich stelle morgen mal Bilder ein , ja?

Kann man das nicht alles schleifen und streichen oder so?
 

pastafrass

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Öhm meine Antwort weg.

Mein Vm sagt Echtholz, eine Bekannte Pressholz . So eine Art Schicht ist komplett ab und man sieht graues Holz.
Morgen stelle ich gerne mal Bilder ein.

Lg
 

uli2003

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Furnierte Zargen laufen auch unter dem Namen 'Echtholz' im Handel.
Deine Versicherung muss sicherlich den Zeitwert ersetzen, zu alt gibt es nicht - höchstens wertlos. Dann bekommt der Vm nichts und fertig, und du musst auch nichts ersetzen.

Spachteln, deckend streichen, fertig.

Wahrscheinlich sind das welche der ersten furnierten Spanplattenzargen.

Grüße
Uli
 

pastafrass

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Vor allem will er 3 Türen gemacht haben um den Gesamteindruck zu halten.

Die Versicherung sagt nix wert da zu alt. Also muss ich auch keine Reparatur/ eibaukosten zahlen oder nur das Material nicht?

Lg
 

uli2003

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Grundsätzlich wird der entstandene Schaden ersetzt. Wenn es keinen Schaden gibt, ist auch nichts zu ersetzen.
Die Versicherung wird schon zahlen müssen, zu alt ist keine Begründung.
Sollte der Wert - je nach Zustand - gehen Null gehen, ist das Pech für den Vm und ggf. mit normalem Verschleiss zu erklären.

2000 Euro? Naja, versuchen kann man ja mal.. Verweis auf die Regulierungspflicht deines Versicherers, und du bist da raus.

Grüße
Uli
 

missi

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Versicherungen zahlen in der Regel nicht bei "Abnutzungstierschäden", wie in deinem Fall halt, wenn der Hund da an der Zarge nagt. Nur bei plötzlichen, unvermittelten Ereignissen. (Hund wird von Wespe in den Hintern gestochen, der rennt los und reißt dabei mit seinen Zähnen, weil er ja vor lauter Schreck den Mund weit offen hatte, die Zarge kaputt.) Das allerdings auch nur, wenn du Mietsachschäden mit versichert hast.
Weil die Versicherung sagt, die Tür ist nichts wert, heißt das für dich noch lange nicht, das du für den Schaden nicht einstehen musst. Allerdings würde ich bei dem Preis selbst ein paar Kostenvoranschläge einholen.
Ich weiß jetzt nicht, wie deine Hund da geknabbert hat und was für spezielle Türen du da hast, aber gerade bei Vollholz lässt sich da meist noch einiges machen, ohne das der Optik wegen alle Türen getauscht werden müssen.
Mach mal Fotos. :emoji_wink:
 

uli2003

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Ich bin jetzt natürlich davon ausgegangen, dass die Sache versichert ist.

Die Begründung 'zu alt' impliziert dies. Sonst hätte der Versicherer die Regulierung generell abgelehnt. Ist der Schaden versichert, ist er regulierungspflichtig und du bist da raus.

Grüße
Uli
 

pastafrass

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Na versichert war dies aber. Laut Versicherung gabs das Geld definiv nicht weil die mit 29 Jahren keinerlei Restwert mehr haben
 

pastafrass

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Eine Tür laut ihm 700 Tacken *2 =1400/30 = runde 50! Na die kann er haben zumal ich noch bestimmt 2 Jahre drin wohne.

OmG

Oder habe ich sonst noch die Pflicht was auszubessern weil sie sonst ja Hundert Jahre gehalten hätten?
 

missi

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Du, nicht, das wir uns hier falsch verstehen, du hast das zu ersetzen, was du zerstört hast, du wirst kein Glück haben mit "Das war eh alt und nichts mehr wert." Wenn es durch normalen Verschleiß das zeitliche segnet, dann hats dein Vermieter zu machen. Nagehunde sind aber nunmal kein Verschleiß.
Aber trotzallem: Mach einfach Fotos. Vielleicht ist das Ding ja garnicht so schlimm und wir reden hier über ungelegte Eier.
 

pastafrass

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Jetzt bin ich wieder verwirrt.

Wie was ersetzen was keinen Wert hat. Was mache ich dann konkret? Wieviel zahlen? NBatürlich nur wenns nicht reparabel ist denn das würde ich gerne machen...
 

missi

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Na sicher hat die Sache nen Wert, nur eben für deine Versicherung nicht. Du hast von deinem Vermieter ne Wohnung mit Tür gemietet, welche offenbar intakt war. Diesen Zustand hätte dein Vermieter (logischerweise) auch gern wieder. Abnutzung im natürlichen Rahmen ist Ok, dafür zahlst du Miete, aber keine mutwilligen Beschädigungen, sei es nun Nagetier oder Axt, das fällt nicht unter "Abnutzung".
Wenn du Oma die 10 Jahre alte Brille vom Kopf schubbst, dann hat die keinen Wert mehr für irgendeine Versicherung. Für Oma schon, die sieht nämlich nix. Verstehst du, was ich meine?
Ich kann dir nicht sagen, was eine gleichwertige Türzarge ohne Hundebiss im aktuellen Zustand kostet, deshalb erwähnte ich oben die Kostenvoranschläge. Aber vielleicht findest du auch via Kleinanzeigen/Gebrauchtstoffhandel/Bucht/etc nen Ersatz? 700 Euro ohne "Alt/Neu"- Ausgleich find ich (persönlich) auf den ersten Blick ein wenig happig, muss aber zugeben, das ich aktuell keinerlei Preise im Kopf habe, was das angeht.
 

uli2003

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Na sicher hat die Sache nen Wert, nur eben für deine Versicherung nicht.

Wie ich schon sagte - ein Wert ist da, wie hoch auch immer. Der Vermieter darf nach der Reparatur des Schadens nicht besser gestellt sein wie vorher.
NfA findet dann Anwendung, wenn durch den Einbau eines Neuteils ein Vorteil entstehen würde.
Notfalls gibt es ein Gutachten.

Ist der Schaden nun wie du sagst versichert, muss die Versicherung regulieren und dich von dem Schaden freistellen. Ob der Vermieter dies nun toll findet, ggf. mit dem 30stel klarkommen zu müssen, steht auf dem anderen Blatt.

Grüße
Uli
 

WinfriedM

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sif220

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hallo zusammen,
jetzt möchte ich mich hier - doch einmal - einhaken.
Das Ganze ist im "Bürgerlichen Gesetzbuch" (BG:emoji_sunglasses: geregelt; dort unter § 249 BGB, dass der Zustand wiederherzustellen ist, wie er im Zeitpunkt der Schädigung bestanden hat. Bei Dir wäre das dann die Zarge ohne die angenagten Spuren. Als Tierhalter haftest Du für Dein Tier (§ 833 BG:emoji_sunglasses:. Demnach müßtest Du die Reparatur von der Türzarge bezahlen. Das Ganze ist nach oben gedeckelt durch den sog. "Zeitwert"; d.h. würde eine Reparatur mehr kosten, als die Tür noch Zeitwert hat, dann macht es wirtschaftlich keinen Sinn das Ding zu reparieren. Dann gibt's nur noch den Zeitwert. Vergleichbar mit einem 25 Jahre altem Auto (fährt noch, ist vom Fahrer heiß geliebt und er wäre mit ihm noch 50 Jahre gefahren….), das bei einem Unfall Totatschaden erleidet. Das - kann - repariert werden. Wenn es nun nur nicht gerade ein Ferrari mit Sammlerwert ist sondern ein VW Golf, wird man das gute Stück eher verschrotten und der Eigentümer erhält den Zeitwert (= Wert aus der Schwacke (?) - Liste).

Im Ergebnis wird man sich - trefflich - drüber streiten können, was eine 29 Jahre alte Türzarge (wahrscheinlich auch nur funiert) noch "wert" ist. Die - völlig überzogene & im übrigen auch nicht durchsetzbare - Maximalposition ist, alle Türen müssen auf Deine Kosten ausgetauscht werden. Das "geht gar nicht". Einzig die angenagten Türen stehen hier in Frage (Stichwort: "der Geschädigte darf durch den Schadensersatz nicht besser gestellt werden, als er vorher war; er soll keinen "Gewinn" daraus schlagen). Das andere Extrem ist - auch überzogen und nicht unbedingt "friedensstiftend" - das Ganze ist "nix wert".

=> einigt Euch auf einen - realistischen - "Minderungswert".

Ausgangspunkt könnte hier etwas sein, was eine Türzarge (nur die!) heute kostet, davon dann x % runtergerechnet.

Herzliche Grüße

Tom
 

pastafrass

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Da kam nur ein Verweis die Seite kann nicht geladen werden. ich schrumpfe morgen früh die bilder mal und probiere es erneut.

Nee der Vm soll gerne was bekommen. Nur wenn ich das richtig rechne: bei 2100 Euro auf eine Zeit von 30 Jahren=1 Jahr 70 Euro! Und 29 Jahre ist das Jetzt alt also bei Auszug mind. 30.

Ich dachte ich biete ihm meine Selbstbeteiligung max aber 150 Euro an und versuche zu reparieren. Die Frage ist ob er minimale Farbabweichungen hinnehmen würde.

BIMo ihr Lieben
 

pastafrass

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So jetzt aber.

Waren zu groß!

Jetzt habe ich es auch noch in den falschen Faden eingestellt,Grummel

Naja vielleicht habt ihr Mitleid und Ideen?

Tipps?

Danke Lg
 

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Eddy

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Also wie das aussieht ist das aber nicht von einmal kratzen.
Da hättest du im Vorfeld ja schon mal etwas gegen tun können.
Da würd ich als Vermieter auch ein wenig:mad: aus der Wäsche schaun.
Auch wenn Türen 30Jahre alt sind müssen sie so nicht aussehen. Das hat mit
normaler Abnutzung rein gar nichts mehr zu tun.

Gruß Eddy
 

pastafrass

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Um das nochmal klarzustellen:

Es geht nicht dadrum wer schuld ist sondern:

Wie kann ich das eventuell reparieren. Wie , bzw. was würdet ihr dem VM ( waren mal befreundet) anbieten da die Versicherung sich aufs Alter+Vorschäden beruft und eben nicht zahlt?
Nur die 2 Zargen(+Einbaukosten?) versteht sich..
 
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