Neuer Entwurf fr EnEV ist durchGebudeenergieausweis: Tischler sind dabei

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Tischler und Schreiner gehren jetzt doch zum Kreis derjenigen, die einen Gebudeenergieausweis ausstellen drfen. Einem entsprechenden, vom Bundesrat beschlossenen Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat jetzt auch die Bundesregierung verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, und die EnEV, die die Einfhrung des Gebudeenergieausweises regelt, kann in Kraft treten - voraussichtlich zum 1. Oktober dieses Jahres.
Im vorigen EnEV-Entwurf, den die Regierung Ende April dieses Jahres beschlossen hatte, war im Zusammenhang mit der Ausstellungsberechtigung nur die Rede von zulassungspflichtigen Gewerken, die dem Hochbau zugerechnet werden knnen. Aufgefhrt wurden unter anderem Maurer, Zimmerer und Dachdecker Tischler und Schreiner jedoch nicht. Auch andere relevante Gewerke waren ausgeschlossen.
Dagegen hatten der BHKH und andere Handwerksverbnde protestiert. Nun spricht die EnEV von zulassungspflichtigen Gewerken aus dem Bau- und Ausbau-Gewerbe. Dazu gehren auch die Tischler und Schreiner. Voraussetzung zur Erstellung des Energieausweises bleibt der Handwerksmeister samt Fortbildung zum Gebudeenergieberater.


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