Nebentätigkeit abgeleht, wie weiter?

Micha83

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Hallo

Ich bin in einer mittelgroßen (80 Leute) Tischlerei angestellt.
Habe vor drei Jahren meinen Meister gemacht und habe auf unserem Grundstück einen alten Stall zur Tischlerei umgebaut.
Dort ist alles soweit eingrichtet ich habe auch für Haus und Hof viele Sachen gebaut.
Habe nun auch schon diverse Anfragen von Nachbarn und Freunden.
Jetzt war es soweit und ich wollte bei meinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen lassen,
um die Sache offiziel zu starten.
Leider wurde der Antrag abgelehnt.

Stattdessen, hat mir mein Chef angeboten, die Nebentätigkeit für ein Jahr zu Genehmigen.
Nach dem Jahr sollte ich dann freiwillig aus der Firma ausscheiden. (Stelle ist unbefristet und gut bezahlt.)

Daraufhin habe ich freundlich abgelehnt und gesagt, ich lasse das erst einmal ruhen.
Weitere Schritte bei meinem Arbeitgeber möchte ich nicht unternehmen,
um mich nicht noch weiter in den Fokus zu drängen.
Was gibt es nun für Möglichkeiten auf einem Umweg doch noch (m)eine Nebentätigkeit anzumelden.
Meine Frau dürfte von Ihrem Arbeitgeber aus eine Nebentätigkeit aufnehmen.
Wenn ich meinen Meisterbrief dafür hergebe,
bin ich dann automatisch bei Ihr angestellt, was ja wieder eine meldepflichtige Nebentätigkeit wäre?
Würde es einen Unterschied machen, wenn Sie ein Zulassungsfreies Holz Handwerk als Nebentätigkeit anmeldet?
Komplette Selbstständigkeit kommt momentan nicht in Frage.
Habe zwei kleine Kinder und einen großen Bauernhof. Bin da schon auf regelmäßigen Geldfluss angewiesen. :emoji_wink:

Habt Ihr Vorschläge oder war einer von Euch in der selben Situation?
Wäre für jeden Rat dankbar.

mfg Micha
 

Neige

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.
Habe nun auch schon diverse Anfragen von Nachbarn und Freunden.
Jetzt war es soweit und ich wollte bei meinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen lassen,
um die Sache offiziel zu starten.
Leider wurde der Antrag abgelehnt


Ist doch eine logische Konsequenz deines Arbeitgebers. Und er darf das!

Wolltest du im eigenen Betrieb einen Mitarbeiter der dir Konkurrenz macht?
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Micha, kurz zusammengefasst, Du willst von uns wissen wie Du das Verbot Deines Arbeitgebers eine Nebentätigkeit aus zu üben umgehen kannst.
Diese Frage ist eigentlich sehr einfach und schnell zu beantworten, nicht, ausser Du willst Deinen Job riskieren.

Du könntest natürlich auchdas Risiko eingehen das Ganze in "Grau" zu tun, dann darf Dir aber nie etwas passieren und es darf Dich niemand anschwärzen.
 

Micha83

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Tischlerei im weitesten Sinne, Ladenbau stimmt eher, da gehen am Tag mehrere LKW Ladungen Spanplatten durch den Zuschitt.
Vollholz kommt in form von FI Rieglen zum Vepacken zum einsatz.
Ich möchte mich auf Vollholz festlegen.
Der Konkurrenzgedanke war auch nicht der Ablehnungsgrund, da nicht gegeben.
Die Ruhe und Erholungszeiten würden zu Kurz kommen.
Das sich jemand bei der Selbstverwirklichung auch entspannen kann, scheint für meinen Chef unvorstellbar zu sein.
Grau möchte ich es ja nicht machen.
Der ganze Aufwand soll ja möglichst nicht umsonst gewesen sein.
Ich möchte ja aus testen wie die Sache anläuft, um abschätzen zu können, ob ich mir eine reine Selbsständigkeit leisten kann.
Deshalb suche ich ein Schlupfloch, um die Ablehnung vorübergehend zu umgehen.

mfg Micha
 

yoghurt

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Hallo,
ob nun Vollholz oder Platte ist völlig wurscht. Wenn Deine Frau eine Tischlerei aufmachen will, müsste sie m.W. einen Vollzeit-Meister einstellen... Und Nebentätigkeit bleibt Nebentätigkeit, egal ob Du Zeitungen austrägst, kellnerst oder eben Möbel baust.

Sehr schade das ganze!
 

Neige

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Herje Micha, ich bekomm echt Schuppen, wenn ich sowas aus dem Munde (Tastatur) eines Meisters lese. Meisterbrief hergeben.....da fällt mir nichts mehr ein.

Rein theoretisch darf dir dein Chef kein Nebengewerbe untersagen ( gilt auch für deine Frau) die außer Konkurrenz ist, sofern deine Arbeit im Betrieb nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

Klartext: Entweder du meldest einen eigenen Betrieb an, arbeitest auf deine Kosten, oder du fährst nebenher Taxi um ein Zubrot zu verdienen.
 

Neige

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Darf ich offen sein? Hoffentlich liest aus deinem (formuliere ich bewusst so) Bekanntenkreis keiner hier mit!!!!!
 

WinfriedM

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Was ist falsch daran, kreativ nach Möglichkeiten zu suchen, wie ein Wunsch irgendwie legal doch umsetzbar ist?

Genauso, wie man kreativ Produkte entwirft, muss man machmal kreativ beim Geschäftsmodell sein.

Es geht doch gar nicht um illegale Wege.
 

seschmi

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Eigentlich sind das mehr juristische Fragestellungen für einen Anwalt, aber da ich selbst vor längerer Zeit eine Nebentätigkeit beantragt habe, kann ich mich noch grob an die Regelungen erinnern:

Grundsätzlich kannst Du arbeiten, wo Du willst, es gibt sogar ein Grundrecht auf freie Berufswahl, das auch für Nebentätigkeiten gilt. Ablehnen kann der Arbeitgeber eigentlich nur aus zwei Gründen:

1. Interessenkonflikte: Das kann direkte Konkurrenz sein, aber auch anderes, z.B. wenn Du Kunden ansprichst, die Du durch Deine Haupttätigkeit kennst, oder wenn Du rumerzählst, dass Spanplatten stinken und Vollholz viel schöner ist :emoji_wink:

Das ist eigentlich der kritischere Bereich, weil Konflikte hier u.U. auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen können. Außerdem ist das immer irgendwo Ermessenssache. Daher wäre es sicher günstig, wenn Du von Deinem Arbeitgeber schriftlich bekommst, dass er da kein Problem sieht. Hast Du eine schriftliche Begründung der Ablehnung?

2. Arbeitszeit/Erholung: Hier gilt erstmal das Arbeitszeitgesetz, das 8 Stunden Arbeit an 6 Tagen pro Woche erlaubt, also 48 Stunden und maximal 10 Stunden pro Tag. Ich nehme an, dass Du einen Vertrag mit 35-40 Stunden hast, also bleiben Dir 8-13 Stunden pro Woche für die Nebentätigkeit. Das geht Deinen Hauptarbeitgeber erstmal nichts an - über 48 Stunden darfst Du sowieso nicht arbeiten (Gesetz). Hier droht eigentlich nur Gefahr, wenn es eine direkte Kollision gibt (z.B. Frühschichtarbeiter, der nebenher als Barkeeper arbeitet und dann zu müde ist). Du solltest aber irgendwie dokumentieren, welche Zeiten Du arbeitest, sowas wollen auch Aufsichtsbehörden manchmal sehen. Wenn Deine Frau einfache Tätigkeiten übernimmt, kannst Du ja in 8 Stunden pro Woche auch schon einige Möbel herstellen.

Ob Du als angestellter Meister Vollzeit arbeiten musst, weiss ich nicht, glaube es aber erstmal nicht. Ich kenne selbst einen Schreinermeister, der noch Landwirt ist und nur in Teilzeit schreinert.

Klar muss Dir sein, dass es gewisse Tabus gibt: Wenn das Ganze doch irgendwann vor Gericht landet, werden Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Gewerbeaufsicht und Co. auftauchen und Fragen stellen (weil Du z.B. in der Firma Deiner Frau angestellt warst). D.h. hier muss alles sauber geregelt und auch dokumentiert sein. Sonst hast Du im Worst-Case gleich zwei Katastrophen: Kündigung im Haus und Finanzamt vor Tür. Außerdem Tabu ist die Nutzung von Betriebsmitteln und Arbeitszeit Deines Hauptarbeitgebers, also nie mit dem Diensthandy Deine privaten Kunden anrufen. Und alles (Aufträge, Arbeitszeiten) sauber dokumentieren, damit Du nachher deutlich machen kannst, dass die Bedingungen immer erfüllt wurden.

Ich habe es damals so gemacht: Die Nebentätigkeit schriftlich beantragt und gleich den Arbeitsvertrag für die Nebentätigkeit beigelegt, in dem gewisse Regelungen enthalten waren (Keine Betreuung von Geschäftspartnern des Hauptarbeitgebers als Kunden, Arbeitszeit < X Stunden, freie Auswahl, wann die Arbeit ausgeführt wird). Damit hatte der Arbeitgeber gleich von Anfang an keine rechtlich haltbaren Gründe für eine Ablehnung und hat dass dann auch relativ schnell eigensehen. War aber auch ein großes Unternehmen, wo sowas gleich von eigenen Juristen angeschaut wird, die dem Chef dann klargemacht haben, dass es keine Möglichkeit gibt, abzulehnen :emoji_wink:

Ich kenne Deinen Chef jetzt nicht, aber vielleicht kannst Du doch nochmal das Gespräch suchen, bzw. versuchen, was schriftlich zu machen? Ist es eventuell möglich gewisse Obergrenzen schriftlich festzulegen, z.B. maximale Arbeitszeiten oder Maximalumsatz Deines Nebenerwerbs oder den Geschäftszweck? Gibt es eventuell jemand Dritten, der sich einsetzen kann (Betriebsrat habt ihr bei 80 MA wahrscheinlich keinen, aber vielleicht ein "Altgedienter", der beim Chef Gehör findet)? Gibt es Kollegen mit Nebenbeschäftigung (z.B. Landwirtschaft)? Am saubersten ist schon die Genehmigung, und wie gesagt, so lange Du Dich verpflichtest, unter 8 Stunden pro Woche zu bleiben, kann er die rechtlich deshalb nicht ablehnen. Der Vorteil einer Anstellung bei Deiner Frau ist, dass ihr dann eine feste Arbeitszeit vertraglich vereinbaren könnt. Als Mindestziel würde ich eine schriftliche begründete Ablehnung sehen. Wenn da drin steht, dass kein Interessenkonflikt besteht, sondern es nur um Erholungszeiten geht, ist die Ablehnung eventuell überhaupt nicht rechtlich wirksam, solange das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird (ggf. Anwalt fragen!)

Ansonsten noch ein Tipp am Rande: Überschätze nicht die Nachfrage von Nachbarn und Freunden. Das läuft am Anfang ganz gut, aber ziemlich schnell wird dann auch klar, dass jeder doch nur einen Esstisch braucht. Ich kenne einige Leute (keine Schreiner), die damit auf die Nase gefallen sind. Das eigene Netzwerk ist schnell versorgt, und professionelle Neukundenakquise kostet verdammt viel Aufwand. Deshalb sollte man sich von kurzfristigen Erfolgen nicht täuschen lassen. Entscheidend ist, ob man Wildfremde als Kunden gewinnen kann.
 

Micha83

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Guten Morgen

Danke für die bisherigen Antworten.
Ich habe eine schriftliche Ablehnung.
Mündlich wurde mitgeteilt, das mein Vorhaben keine Konkurrenz wäre, schriftlich fällt es aber in den gleichen Leistungsbereich.
In meinem Antrag hatte ich stehen, das die Arbeitszeit 10 Stunden nicht übersteigt(38 h/Woche)
Es gibt einen Betriebsrat, ich wollte das Thema aber nicht so an die große Glocke hängen.
Ich habe das Problem auch der Rechtsabteilung meiner HWK geschildert,
vielleicht kommt dort noch etwas raus.
Eine Nebentätigkeit als Landwirt oder ein Onlineshop für Elektronik wäre kein Problem gewesen.
Da habe ich leider den falschen Meister gemacht.

mfg Micha
 

predatorklein

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Moin

Eine Nebentätigkeit als Landwirt oder ein Onlineshop für Elektronik wäre kein Problem gewesen.

Dann kann der Grund für die Ablehnung ja nur sein,daß sie dich ( wirtschaftlich ) doch als Konkurrenten sehen.

Was sicherlich auch nicht so abwegig ist.
Du kennst aus deiner Firma die Kundschaft und könntest denen ja auch anbieten,günstiger für sie tätig zu werden.


Ansonsten noch ein Tipp am Rande: Überschätze nicht die Nachfrage von Nachbarn und Freunden. Das läuft am Anfang ganz gut, aber ziemlich schnell wird dann auch klar, dass jeder doch nur einen Esstisch braucht. Ich kenne einige Leute (keine Schreiner), die damit auf die Nase gefallen sind.

Und ich kenne auch einige Schreiner die damit auf die Nase gefallen sind.

Man sollte sich mal hinsetzen und genau ausrechnen was an Unkosten im Monat selbst bei einem Nebengewerbe zusammenkommt.
Und dann überlegen ob sich das rechnet ?

Gruß
 

Mitgliede25046

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Die Überschätzung was an Aufträgen da ist und vorallem was kommt, wird meißt zu hoch angesetzt. Das dauert alles ein paar Jahre bis der Schuppen so läuft, das man davon Leben kann. Viele bleiben aber auch auf der Strecke. Gerade als Einzelkämpfer und Greenhorn, sollte man sich das echt gut überlegen ob man die mageren Zeiten durchhalten kann. Wenn z.B. deine Frau gut verdient kannst du es wagen, solange Ihr z.B. kein Haus abbezahlen müßt. Es kommt halt immer auf die Umstände an. Trotz allem kann ich nur jeden gratulieren der soweit im Hirn ist, sich das an zu tuhen. Diese Freiheit die man hat ist unbezahlbar. Aber man muß mit dem Arsch an die Wand kommen und das schaft nicht jeder.
 

Mitgliede25046

Gäste
Edit: Micha ließ mal Deine PN. Wir kennen uns ja eigentlich aus deiner Firma. :emoji_grin:
 

Micha83

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Hallo

Die HWK hat sich zurück gemeldet.
Es gibt keine Legale Möglichkeit die Sache zum umgehen.
Und nur danach habe ich gesucht.
@Neige, habe ich vielleicht etwas unglücklich formuliert.
Es bleibt nur die Möglichkeit die Sache erst einmal ruhen zu lassen.
Die Werkstatt ist fertig, wenn sich bei meinem Arbeitgeber oder
Umfeld mal etwas ändert bin ich vorbereitet.
Das mit den Nachbarn sehe ich natürlich realsitisch.
Für ein Nebengewerbe hätte es vielleicht gereicht, aber als Stanbein ist das zu wenig.
Wäre aber wichtig für die Mund zu Mund Propaganda gewesen.
Habe ich halt ne schöne Hobbywerkstatt.
Danke für eure Mithilfe.

mfg Micha
 

wasmachen

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Ich hab so ne Art Konstellation....

Aus reiner Selbständigkeit zuerst Fulltime in den Angestelltenjob. Nach kurzer Zeit auf 3 Tage reduziert, und die Selbstständigkeit ganz klar in den Arbeitsvertrag schreiben lassen (dee AG wusste zuvor auch von der Selbstständigkeit).

Geht eigentlich meistens hauptsächlich um die Regeneration und Wettbewerb. Das war im Grunde von vornherein klar.
Habs dementsprechend argumentiert, dass ich bei ihm fachlich nicht annähernd an die Grenzen komme und damit schnell unterfordert bin.
Zugleich hat er eingesehen, dass ich somit ständig 'frisches Wissen' mitbringen kann, welches er nicht extra durch Schulung&Co erkaufen muss....

Mittlerweile läuft der Hase (zu meinen Leidwesen) so, dass der AG hin und wieder an mich herantritt, um grauere Lösungen für speziellere Personen zu finden...
Wobei ich von meiner Seite aus ein ganz anderes Produkt forciere... Theoretisch könnte sein Kunde meiner sein, wobei wie gesagt die Bereiche extrem unterschiedlich sind.

Mein Rat: such Dir n 'Lebenserhaltungsjob' in einem ganz anderen Bereich, wo die Arbeitsstunden ganz klar geregelt sind. Hier haben wir z.B. einen Metallbetrieb, 2 Schichten a 12h. Da gibts keine Überstunden. Die einen sind Mo-Mi, die anderen Do-Sa. Fertig.
 

WinfriedM

ww-robinie
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Deine Frau könnte in der Werkstatt allerdings immer noch Produkte produzieren, für die man keinen Meister braucht. Wenn es z.B. ins Künstlerische geht. Dann würde das Gewerbe komplett auf den Namen deiner Frau laufen.
 

heiko-rech

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Hallo
Stattdessen, hat mir mein Chef angeboten, die Nebentätigkeit für ein Jahr zu Genehmigen.
Nach dem Jahr sollte ich dann freiwillig aus der Firma ausscheiden. (Stelle ist unbefristet und gut bezahlt.)
Wie wird dein Chef reagieren, wenn du es nun trotzdem irgendie machst? Scheinbbar kommt er nun einmal damit nicht klar.

Was du aber bedenken solltest:
Das Schreinerhandwerk wird als ein "störendes Gewerbe" angesehen. Als ich mich selbstständig machte habe ich beim Bauamt nachgefragt, ob ein Anbau an unser Wohnhaus genemigt würde. Das wurde abgelehnt, da es sich um ein Wohngebiet handelt und man dort keine Gewerke will, die Lärm machen. Ähnlich erging es mir, als ich bei der Gewerbeaufsicht nachfragte ob ich meine Kurse in einem ehemaligen Blumenladen im Ortskern halten darf.

Bevor du also viel Energie in die rechtliche Seite deiner Selbstständigkeit steckst, erkundige dich mal ob du deine Werkstatt überhaupt gewerblich nutzen darfst. Es mag auch sein, dass sich im Moment niemand daran stört, wenn du ein paar Stunden am Tag werkelst. Aber was wenn es mehr wird? Es reicht wenn dir einer ans bein pinkeln will. Dann ist es egal ob der Rest der Nachbarschaft hinter dir steht.

Gruß

Heiko
 

schorsch

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Hallo,
da kann ich deinen Chef sehr gut verstehen, daß er dir die Nebentätigkeit untersagt.
Er hat wahrscheinlich keine Lust deine Sozialabgaben mitzufinanzieren, herabgesetze Arbeitsleistung und Aufmerksamkeit zu akzeptieren und sich einen Konkurrenten heranzuziehen der zum Schluß auch noch weitere Mitarbeiter mitreißt.
Gruß Georg
 

WinfriedM

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Toller Tip,
wenn dann mit Küche&Co auf der Baustelle stehst:emoji_frowning2:

Bisher wurde nichts darüber gesagt, dass Küchen gebaut und montiert werden sollen. Man kann vieles aus Holz fertigen, ohne Tischler sein zu müssen oder draußen auf einer Baustelle zu sein.

Es geht ja darum, abzuwägen, was geht und was nicht.
 

magmog

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Guude,

man kann nicht Alles haben. Zum einen die Sicherheit eines gut bezahlten Jobs und andererseits das risikolose Austesten der Selbstständigkeit.
Ich finde das Angebot des Chefs mit einem Jahr Karenzzeit mehr als großzügig.
 

Micha83

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Bevor ich angefangen habe den Stall zur Werkstatt umzubauen, habe ich mich beim Gemeindeamt erkundigt, ob ich dort Gewerbe betreiben darf.
Das Gebiet ist als Mischgebiet deklariert.
Deshalb steht dem nichts im weg.

mfg Micha
 

Neige

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@Micha:
du schreibst ja selbst, ich zitiere:
(Stelle ist unbefristet und gut bezahlt.)

dass würde ich persönlich beim besten Willen nicht aufgeben wollen. Feste Arbeitszeiten, geregelten Urlaub, versichert....all dies, um nur einige kleine Beispiele genannt zu haben, ist mit der Selbstständigkeit "hinüber". Und ein Nebengewerbe macht es auch nicht einfacher, insbesonders beim Thema Urlaub!!.....da kann u. U. ein Nebengewerk ganz schnell nach hinten losgehen.
Nätürlich, es heißt immer so schön: " wer nicht wagt, der nicht gewinnt". Aber ein Risiko sollte auch m. E. kalkulierbar bleiben. Hast du denn schon darüber nachgedacht, auch mal eine Marktanalyse zu machen? Ich denke eine unbedingtes Muss. Einiger Vorbereitungen -und da zählt sicher nicht nur das Einrichten einer Werkstatt- bedarf es schon. Für mein Nebengewerbe damals hab ich doch ca. 1 1/2 Jahre Vorbereitungszeit gebraucht.

Aber gut, wäre ja ausdiskutiert glaub ich, du hast es ja selbst formuliert, eine gut ausgestattete "Hobby" Werkstatt hat ja auch was, du kannst arbeiten wann du immer möchtest und nicht weil du mußt :emoji_wink:
 

beppob

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grüß dich micha,

wenn du ein nebengewerbe anmeldest, oder dich selbstständig machst, dann mußt du auf einmal ganz andere preise verlangen, als wenn du so einem freund mal ne Kleinigkeit machst. dann sind deine freunde und Nachbarn schnell enttäuscht, weil sie kommen ja zu dir weil sie es besonders günstig haben wollen :mad:
dann brauchst du auf einmal sehr viel "normale" kundschaft und dein Hobby artet in stress aus.
mit den acht bis zwölf stunden, die du offiziell pro Woche nebenher arbeiten "darfst" bringst du doch auch nicht wirklich was fertig :emoji_frowning2:
ich würde mich eher in die Richtung kundig machen, wo hört Nachbarschaftshilfe, freunschaftsdienst usw. auf und fängt die schwarzarbeit an.
solange (offiziell) kein Geld fliest, keine Überweisungen, kunde besorgt material selber usw. kann dir ja keiner verbieten in deiner hobbywerkstatt zu werkeln.
und manche freunde arbeiten evtl. einen teil zurück. oder du machst eine mietwerkstatt und der kunde macht seine arbeit selber und du überwachst und hilfst im nur, in wirklichkeit hilft er dir ab und zu, bei großen teilen und platten braucht man eh mal schnell hilfe.

wenn das im normalen rahmen abläuft und nicht jeden tag lkw verkehr ist, wie in einem Industriegebiet und du nicht von vornherein "nette" Nachbarn hast, wird das doch am einfachsten sein
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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So wie ich in meinem ersten Beitrag hier geschrieben hatte besteht keine Hintertür um das Verbot des Arbeitgebers zur Nebentätigkeit umgehen zu können.
Selbst wenn sein Verbot falsch argumentiert sein sollte hilft dies ja nichts, denn wenn man dann via/via doch auf sein "Recht" bestehen will, kann man sich sicher sein den gutbezahlten Arbeitsplatz in Kürze zu verlieren.

Beppo, aus der Hobbywerkstatt eine Mietwerkstatt zu machen wäre ja auch wieder eine Nebentätigkeit, genauso wie der Freundschaftsdienst gegen Bares (und darüber hinaus auch noch Schwarzarbeit).
Wenn man, wie hier im Fall des TE, sogar schon Arbeitskollegen im Forum hat, ist dies noch mehr ein Grund nicht aufzufallen. Man weiss ja nie ob die Freundschaft nicht irgendwann einen Knacks bekommt .........
 
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