Mit dem MTB durch den Wald

Holz-Fritze

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Entschuldige bitte: Mensch raus, Wolf rein ? wie viel Naturschutz verträgt unser Land? - Faktencheck - Hart aber Fair - Das Erste

Wohhleben hat behauptet, er habe niemals Vollernter eingesetzt. Dabei beschreibt er genau dies mit einiger Begeisterung in einem seiner Bücher.

Hmm wüßte zwar nicht welches Buch du meinst, habe aber auch nur in eines ein wenig eingelesen aber selbst wenn, jeder verdient eine zweite Chance.

Du kennst aber die Studien was ein Harvester mit dem Boden anrichtet. Der Boden wird mehrere Meter tief verdichtet und zwar ähnlich einem Brennglas ab einer gewissen Tiefe. Dasselbe passiert bei den großen Erntemaschinen, durch die großen Reifen wird zwar der Druck an der Oberfläche verteilt aber in der Tiefe gebündelt. Dafür gibt es genug Studien und die sind von anerkannten Universitäten erstellt worden.

Mich auf jeden Fall ärgert es wenn in einem Naturschutgebiet mir der Förster bzw. Jäger mit Hinweis auf den Naturschutz das MTB fahren (wohlgemerkt auf schmalen Wegen) verbieten will, aber kein Problem hat dort mit einem Harvester Holz zu ernten.

Die Aussage mit den Setzlingen stammt vom Förster hier direkt. Also aus erster Hand.
 

Mitglied 30872

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Hmm wüßte zwar nicht welches Buch du meinst, habe aber auch nur in eines ein wenig eingelesen aber selbst wenn, jeder verdient eine zweite Chance.

Du kennst aber die Studien was ein Harvester mit dem Boden anrichtet. Der Boden wird mehrere Meter tief verdichtet und zwar ähnlich einem Brennglas ab einer gewissen Tiefe. Dasselbe passiert bei den großen Erntemaschinen, durch die großen Reifen wird zwar der Druck an der Oberfläche verteilt aber in der Tiefe gebündelt. Dafür gibt es genug Studien und die sind von anerkannten Universitäten erstellt worden.

Mich auf jeden Fall ärgert es wenn in einem Naturschutgebiet mir der Förster bzw. Jäger mit Hinweis auf den Naturschutz das MTB fahren (wohlgemerkt auf schmalen Wegen) verbieten will, aber kein Problem hat dort mit einem Harvester Holz zu ernten.

Die Aussage mit den Setzlingen stammt vom Förster hier direkt. Also aus erster Hand.


Oh man.
Wir werden also zukünftig auf jeglichen Holzeinschlag in deutschen Wäldern verzichten, damit es unter den Reifen keine Druckzwiebeln mehr gibt (ja, das heißt so!). Hinterm Ural wächst doch genug Holz, sibirische Lärche. Wo gehobelt wird, da fallen eben Späne.
Du weißt dann ja auch, dass die Rückegassen fest eingehalten werden, tlw. sogar GPS-vermessen. Früher ist man kreuz und quer rumgekutscht.

Es mag Dich ärgern, aber der Kollege macht nur seine Arbeit. Er verbietet Dir das nicht. Das kann und darf er nicht. Er sagt Dir aber, dass es Dir von einem Gesetz verboten wird. Das Radfahren ist eben genau auf schmalen Wegen im Walde, auch in NRW, verboten, wie Dir ein Blick in die Waldgesetzgebung zeigen würde. Lies dort mal nach: § 2 Abs. 2, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000274#det376266
Und wie bereits erwähnt, ist die forstliche Nutzung über die Gebietsverordnung geregelt. Da auch mal bitte nachlesen.

Ich habe mich als Student immer gewundert. Aber seit dem ich im Beruf bin, nun auch schon über 20 jahre, weiß ich, warum man Forstwirtschaft studieren muss.
 

Holz-Fritze

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Entschuldige Turin nicht das wir anneinander vorbeireden. Mir geht es um Wälder in Naturschutzgebieten. Das andere ist eine Sache über die man zumindest nachdenken sollte. Denn bis vor kurzem ging es ja noch anders.

Bei den Wegen liegst Du falsch, das Waldgesetz in NRW erlaubt das Befahren von jeglicher Art von festen (nicht befestigten) Wegen. Dies ist nur in einigen Gebieten eingeschränkt aber nicht generell.

Hier der Auszug aus dem von Dir verlinkten Waldgesetz:

"(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren,......auf festen Wegen.....

"

Das ganze ist von den Radfahrverbänden schon zigmal klargestellt worden nur die Förster und Jäger wollen das nicht einsehen.

In einem Forstwald kann ich mit meinem Rad kaum Schaden anrichten, nicht mehr als ein Waldarbeiter.

Zu deinen Rückegassen ein Beispiel: Wald in der Nähe von Lohmar. Da gab es einen netten schmalen Pfad welcher sich durch einen Mischwald schlängelte. Bis der Harvester kam, kein schmaler Pfad mehr ein breiter völlig zerfahrener Weg, anscheinend sind die mit dem Laster in den Wald. Anscheinend nehmen es Deine Kollegen nicht immer so genau. Da war vorher nie eine Rückegasse.

Aber jetzt machen wir besser per PN weiter sonst bekomme ich gleich wieder Ärger weil das Thema zuweit vom Thema Holz entfernt ist.
 

Mitglied 30872

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Enetschuldige Turin nicht dass wir anneinander vorbeireden. Mir geht es um Wälder in Naturschutzgebieten. Das andere ist eine Sache über die man zumindest nachdenken sollte. Denn bis vor kurzem ging es ja noch anders.

Bei den wegen liegst Du falsch, das Waldgesetz in NRW erlaubt das Befahren von jeglicher Art von festen (nicht befestigten) Wegen. Dies ist nur in einigen Gebieten eingeschränkt aber nicht generell.

In einem Forstwald kann ich mit meinem Rad kaum Schaden anrichten, nicht mehr als ein Waldarbeiter.

Nochmal, zum letzten Mal: Naturschutzgebietsverordnung lesen.
Und da Du offensichtlich nicht gewillt bist, das von mir verlinkte Waldgesetz mal aufzuschlagen:emoji_frowning2:Zitat) "Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen." Das Waldgesetz gilt für Wald im Sinne des Gesetzes. Auch mal bitte nachlesen, was das Waldgesetz unter Wald versteht, zitieren habe ich dicke. Weiterhin unterliegt die Gesetzgebung nicht Deiner Deutungshoheit. Ich wüsste auch nicht, was es an diesen einfachen Regelungen zu deuten gibt.
Es hat auch nicht nur etwas mit "Schaden" zu tun, sondern auch mit Respekt vor dem Eigentum. Der Wald, in dem Du Dich bewegst, gehört schließlich jemandem. Aber das wusstest Du bis jetzt wahrscheinlich nicht. Und der Waldbesitzer muss es per genanntem Gesetz dulden, dass Du Dich auf seinem Grund und Boden verlustierst (Sozialpflichtigkeit des Eigentums).

Und PUNKT.
 

Holz-Fritze

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Hää da steht " in Absatz 1 steht Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, ...bla bla.... in 2 steht Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren.

Also das Betreten des Waldes ist auch für das Fahrradfahren gestattet. Da gibt es nichts zu deuten das ist Klartext.

Dann gibt es noch das (BWaldG)

§14
Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren,
das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und
Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

Und im Waldgesetz steht auch etwas das der Wald der Erholung dient egal wem er gehört

PUNKT.

und jetzt bin ich raus hier. Eine ordentliche Diskussion ist in diesem Forum anscheinend nicht mehr möglich. Schade eigentlich.
 

Friederich

ww-robinie
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Mich auf jeden Fall ärgert es wenn in einem Naturschutgebiet mir der Förster bzw. Jäger mit Hinweis auf den Naturschutz das MTB fahren (wohlgemerkt auf schmalen Wegen) verbieten will, aber kein Problem hat dort mit einem Harvester Holz zu ernten.
War das jetzt ein Jäger oder Förster? Förster erzählen manchmal Unsinn-Jäger regelmäßig.
 

uli2003

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@Holz Fritze

Ich verstehe nicht was du hast - es steht ganz klar dort, dass Radfahren erlaubt ist,
aber nur auf festen Wegen. Schmale Pfade gehören da nicht dazu.
Stefan hat dahingehend absolut Recht.

Grüße
Uli
 

Friederich

ww-robinie
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Auf Wanderpfaden können Mountainbikefahrer ja durchaus erheblichen Schaden anrichten. Außerdem sollen hier Konflikte mit Wanderern vermieden werden.
Naturschutz als Begründung dagegen erscheint mir suspekt. Dürfte sich um eine "Schutzbehauptung" von Jägern, tw. auch jagenden Förstern handeln.
 

Holz-Fritze

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@Holz Fritze

Ich verstehe nicht was du hast - es steht ganz klar dort, dass Radfahren erlaubt ist,
aber nur auf festen Wegen. Schmale Pfade gehören da nicht dazu.
Stefan hat dahingehend absolut Recht.

Grüße
Uli

Seit wann ist ein schmaler Pfad kein fester Weg. Außerdem steht im NRW Waldgesetz noch nicht einmal, dass es nur auf Wegen erlaubt ist. Les mal richtig in dem Link nach.

Es gibt sogar irgendwo eine Definition laut Gesetz was ein Weg ist, da gibt es keine Breitenbegrenzung.

Alles subjektiv von Förstern Jägern und Waldbesitzern festgelegt.
 

Holz-Fritze

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Auf Wanderpfaden können Mountainbikefahrer ja durchaus erheblichen Schaden anrichten. Außerdem sollen hier Konflikte mit Wanderern vermieden werden.
Naturschutz als Begründung dagegen erscheint mir suspekt. Dürfte sich um eine "Schutzbehauptung" von Jägern, tw. auch jagenden Förstern handeln.

Da gab es eine Untersuchung der Uni Köln, das MTBler nicht mehr Schaden anrichten als Wanderer.
 

Holz-Fritze

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Wenn ein Mountainbikeclub einen steilen Wanderpfad als Übungsstrecke benutzt-dürfte ein erheblicher Schaden entstehen.
Es kommt halt wie immer drauf an...

Wenn es gute Fahrer sind richten die keinen Schaden an... aber um so etwas ging es nicht, in so einem Fall hätte ich auch Verständnis für ein Verbot.

Wenn eine ganze Schulklasse einen matschigen Hang runterrutscht richten die auch mehr Schaden als ein paar Wanderer an. Aber so etwas ist die Ausnahme.

Ich maßregel ja auch MTBler die es cool finden mit blockierenden Hinterrad einen Hang herunterzurutschen. Aber wegen ein paar Idioten muss man ja nicht alle schlecht machen.
 

uli2003

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Seit wann ist ein schmaler Pfad kein fester Weg. Außerdem steht im NRW Waldgesetz noch nicht einmal, dass es nur auf Wegen erlaubt ist. Les mal richtig in dem Link nach.

Weil ein schmaler (Trampel) Pfad nun einmal kein fester Weg ist. Dieser ist als solches angelegt zu erkennen.
Das steht exakt so im Gesetz, ich bin durchaus der deutschen Sprache mächtig.
Nimm mal den Einschub ', ausgenommen...' heraus.

Grüße
Uli
 

Holz-Fritze

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Weil ein schmaler (Trampel) Pfad nun einmal kein fester Weg ist. Dieser ist als solches angelegt zu erkennen.
Das steht exakt so im Gesetz, ich bin durchaus der deutschen Sprache mächtig.
Nimm mal den Einschub ', ausgenommen...' heraus.

Grüße
Uli


Dazu ein Zitat vom DIMB:

Das VG Köln (Urteil vom 02.12.2008, 14 K 5008/07) hat sich mit der Auslegung des Begriffs des "festen" Weges im Waldgesetz NRW befasst und dazu deutlich gemacht, dass die sich die Auslegung zunächst am Wortlaut zu orientieren habe. Mit dem Begriff "fester" Weg bringt der Gesetzgeber erkennbar zum Ausdruck, dass die Nutzung durch Radfahrer nicht nur auf künstlich angelegte und damit „befestigte“ Wege beschränkt sein, sondern sich auch auf naturbelassene Wege mit festem Untergrund erstrecken soll.

Also steht es wohl doch nicht so exakt im Waldgesetz wie du meinst. Oder sind Richter nicht der deutschen Sprache mächtig.

Von einer Breitenbeschränkung steht da auch nichts, das wird nur wieder hineininterpretiert.

Wie sagen sie in den Filmen immer "ich kenne meine Rechte"
 

uli2003

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Nein Yoghurt, alles gut.

Seit wann ist ein schmaler Pfad kein fester Weg. Außerdem steht im NRW Waldgesetz noch nicht einmal, dass es nur auf Wegen erlaubt ist. Les mal richtig in dem Link nach.

Mir ging es nur darum, dass ich oben genannte Aussage nicht so stehen lassen konnte, da es halt
ganz normal im Waldgesetz steht.

Das ein schmaler Pfad kein fester Weg ist, erklärt eigentlich schon der Name. Ein Pfad ist ein schmaler, unbefestigter Weg.
Damit meine ich keinen halben Meter breiten Weg, der durch häufige Nutzung festgetreten ist und nicht unbedingt künstlich angelegt durch den Wald laufen muss (hier wird das Biken auch problemlos sein), sondern beispielsweise einen Pass.
Das steht in keinem Gegensatz zum Urteil der Richter (naturbelassene Wege mit festem Untergrund, recht sauber formuliert).


Grüße
Uli
 

Holz-Fritze

ww-robinie
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Damit meine ich keinen halben Meter breiten Weg, der durch häufige Nutzung festgetreten ist und nicht unbedingt künstlich angelegt durch den Wald laufen muss (hier wird das Biken auch problemlos sein), sondern beispielsweise einen Pass.
Das steht in keinem Gegensatz zum Urteil der Richter (naturbelassene Wege mit festem Untergrund, recht sauber formuliert).


Grüße
Uli

Ok dann haben wir aneinander vorbeigeredet. Ich dachte an einen Weg der ab und an mal vielleicht nur 1m schmal ist und sich z.B. eng durch den Wald schlängelt.
Ein schmaler Gebirgsweg ist da was anderes, zumal man in hohen Lagen wirklich schnell dauerhaft die Vegetation schädigen kann. Sowas fahre ich auch nicht.
 

tract

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@Holz Fritze
Ich verstehe nicht was du hast - es steht ganz klar dort, dass Radfahren erlaubt ist,
aber nur auf festen Wegen. Schmale Pfade gehören da nicht dazu.
Stefan hat dahingehend absolut Recht.

das Urteil hat Holz-Fritze bereits zitiert, hatte ich gestern auch noch vor gehabt - war aber schon spät (früh) :emoji_wink:


Die andere - problematischere Seite ist natürlich, wenn durch Radfahrer erst Wege quer durch die Botanik angelegt werden und dann auf die Erlaubnis der Nutzung verwiesen wird.


Túrin schrieb:
Du weißt dann ja auch, dass die Rückegassen fest eingehalten werden, tlw. sogar GPS-vermessen. Früher ist man kreuz und quer rumgekutscht.

ändert aber nichts an bestimmten Problemen.
Ich weiß hier im umliegenden Wald von Stellen wo
Hirschzungenfarn
(Hirschzungenfarn steht unter Naturschutz (u. a. „besonders geschützt“ nach der Bundesartenschutzverordnung) und ist eine Art der Roten Listen. - Wikipedia)
und Knabenkraut (dürfte auch geschützt sein)
wächst.
An den Stellen sind die Holzerntemaschinen entlanggefahren, bzw. haben Stämme entlanggezogen.
Und so relativiert sich schon deshalb sehr schnell die Theorie mit den schonenden Rückegassen, da die oberste Schicht, je nach Gegebenheiten, auch außerhalb diesen massiv beschädigt wird.

In diesem Punkt wird es dann mit der Wichtung schwer:
was ist höher zu bewerten, wer 'darf' also, unter welchem Hintergrund, eher etwas zerstören? Der Einzelne, wenn er mit dem Fahrrad, dem Pferd oder zu Fuß im Wald unterwegs ist - oder die Holzerntemaschine, die vielleicht Holz zur Herstellung von Papier, Billigmöbeln oder Speiseeisstielen aus dem Wald zerrt?

Wenn es 'nur' um die Bäume geht, bin ich der Meinung, daß schweres Gerät nicht einmal so sehr schädigt. Zumindest auf einen längeren Zeitraum betrachtet.
Hier mal Teile eines Überflugs über die Heeresversuchsanstalt Kummersdorf
Heeresversuchsstelle Kummersdorf: Deutschlands gefährlichstes Denkmal - SPIEGEL ONLINE
was sich dort wieder für Bäume angesiedelt haben.

Auch das mit der Bodenverdichtung, gerade in Bezug auf Buchen, würde ich mal als sehr 'relativ' ansehen.
Dazu ein Foto hier aus der Gegend: eine dünne Schicht Erde und dann kommt Kalkstein.


Das Problem, wie auch im anfangs erwähntem Film erwähnt, ist doch vielmehr, wenn großflächiger Kahlschlag stattfindet.
Weil dann auch alles was mit 'dranhängt' beeinflußt wird, Flora und Fauna.

.
 

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Die andere - problematischere Seite ist natürlich, wenn durch Radfahrer erst Wege quer durch die Botanik angelegt werden und dann auf die Erlaubnis der Nutzung verwiesen wird.
.

Ja das gibt es leider. Schlimm sind auch die Abkürzung bei Serpentinen, die aber meißt von Kindern stammen und wenn einmal ein kleiner Weg da ist von MTBlern weiter genutzt werden.

Die Harvester waren auch nur als Vergleich gedacht, wenn ein Harvester laut Förster keinen dauerhaften Schaden anrichtet, wie kann das dann ein MTB.
 

uli2003

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Die Harvester waren auch nur als Vergleich gedacht, wenn ein Harvester laut Förster keinen dauerhaften Schaden anrichtet, wie kann das dann ein MTB.

Hier muss man wohl etwas differenzieren.

Wenn der Eigentümer des Waldes zur Beforstung seines Waldes ein Gerät einsetzt, was zwangsläufig nötig ist aber einen Flurschaden anrichtet, hat man als geduldeter Gast noch lange nicht das Recht ebenfalls einen Schaden anzurichten, und sei er dagegen noch so klein.

Du bist als MTBler dort Gast, und hast den Wald unverändert! zu hinterlassen.

Grüße
Uli
 

Holz-Fritze

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Hier muss man wohl etwas differenzieren.

Wenn der Eigentümer des Waldes zur Beforstung seines Waldes ein Gerät einsetzt, was zwangsläufig nötig ist aber einen Flurschaden anrichtet, hat man als geduldeter Gast noch lange nicht das Recht ebenfalls einen Schaden anzurichten, und sei er dagegen noch so klein.

Du bist als MTBler dort Gast, und hast den Wald unverändert! zu hinterlassen.

Grüße
Uli

und genau da kann man geteilter Meinung sein. Schließlich hat auch ein Waldbesitzer ähnliche Pflichten.
 

Holz-Fritze

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Siebengebirge ist ein besonderer Fall, da gibt es jetzt ein Wegenetz. Natürlich ohne die schönen Trails. Dort kann man eh nur während der Woche fahren, sonst ist das Slalomfahren um Wanderer.

Ich fahr auch oft im Wald bei Lohmar oder Wahner Heide.
 

uli2003

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und genau da kann man geteilter Meinung sein. Schließlich hat auch ein Waldbesitzer ähnliche Pflichten.

Inwieweit ein Waldbesitzer seinen Pflichten nachkommt oder nicht ist nicht deine Sache, frei nach dem Motto 'Der gräbt seinen Wald mim Harvester um, jetzt darf ich das mit dem Bike auch..'

Das ist immer noch fremdes Eigentum!
 

Holz-Christian

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Nicht wenn es Staatsforst ist.

Auch wenn Du theoretisch mit einem ganz winzigen Teil als Staatsbürger Mitbesitzer bist kannst Du im Staatsforst auch nicht machen was Du willst.

Ob oder warum mit einem Harvester Forstschäden entstehen ist auch von verschiedenen Faktoren abhängig.
Jeder der eine solche Maschine einsetzt wird aus eigenem Interesse an möglichst geringen Schäden interessiert sein.
Wenn aber zum Beispiel wegen Borkenkäferbefall eine größere Fläche abgeholzt werden muss dann müssen die Bäume zügig gefällt und abtransportiert werden.
Auch wenn durch eine Schlechtwetterperiode der Boden aufgeweicht ist und es deshalb zu Bodenschäden kommt.

Gruß Christian
 
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