Längsstoß bei Fußbodenleisten: Gehrung oder Stumpf?

flo20xe

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Wir haben in einem Neubau eines Kunden von uns Parkettboden verlegt (3-Schicht, verklebt) und entsprechend auch Sockelleisten montiert. Das Haus wird nach Fertigstellung verkauft. Die Sockelleisten sind weiß und das Mauerwerk nicht sonderlich gerade verputzt.
Deshalb haben wir bei den Längsstößen die Leisten nicht auf Gehrung sonder stumpf gestoßen. Das sieht im Endergebnis besser aus da die Fuge kleiner ist und man bei weißen Leisten den Schnitt immer sieht. So haben wir es bisher immer gemacht und das wurde auch noch nie beanstandet.
Die DIN 18356 gibt hier zwar vor, dass Leisten immer auf Gehrung zu stoßen sind und genau das hat nun der Gutachter des Käufers des Neubaus beanstandet.

Ist der Einwand hier nun also gerechtfertigt? Nach gesundem Menschenverstand würde ich sagen nein da das Endergebnis sauber aussieht. Streng nach DIN betrachtet liegt hier evtl. ein Mangel vor.

Die Frage ist nun, wie soll ich mich hier am besten verhalten?

Viele Grüße,

Florian
 

Alterholzwurm

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Ich sehe das genauso wie Du Florian. Hats aber schlechte Karten.
Ich wuerde mich da auf eine Nachbesserung einlassen, mit der Forderung, zeuerst die Mauer begradigen zu lassen.
Mal sehen, welche Kettenreaktion diese Forderung ausloest.
 

Werkzeugprofi

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Ich kenne die DIN 18356 zwar nicht, doch ich würde diese laut deiner Beschreibung so interpretieren, dass die Stösse in den Ecken auf Gehrung geschnitten werden (was ja logisch und klar ist).

Ich glaube nicht, dass sich hier jemand über Längsstösse den Kopf darüber zerbrochen hat und würde diese auch stumpf und gleichzeitig sauber montieren.

Für mich hört sich an, dass der Gutachter keine Ahnung von der Praxis hat, entsprechend mühsam sind solche Menschen von der Praxis zu überzeugen...
 

Alterholzwurm

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Achso, ja genau.
Wurde das mit den Laengsstoessen auf Gehrung im Vertrag ausdruecklich erwaehnt?
Ansonsten kann ich da nichts finden, was das vorschreibt.
Im Gegenteil,
bei den meisten Sockelleisten wird sogar stumpf empfohlen.

PS: und dann auch noch Gutachter des Kauefers.
Fuer Dich ist eigenlich nur die Bauabnahme des Bauherrn relevant.
 

flo20xe

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Nein vertraglich festgelegt war da nix. Ich gehe allerdings davon aus, dass, sofern nicht anders vereinbart die VOB in ihrer aktuellsten Fassung gilt.

Mir kommt es allerdings auch so vor, als dass der Gutachter nur etwas sucht woran er sich aufhängen kann bzw. für seine Auftraggeber bei der Gesamtabrechnung ein paar Euro rausschinden kann.

Ich seh das Ganze relativ entspannt, mit meinem Kunden war das Ganze so abgesprochen, insofern werden wir sehen, wie sich das ausgeht.
 

JoeLeFrog

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Moin,

Und was hat dich gehindert die Gehrung der krummen Wand anzupassen ?
Dafür gibt es Winkelmesser.

Joe
 

Mitglied 59145

Gäste
Stumpf ist da auf jeden Fall die bessere Lösung!!!

Imo ist es gar nicht möglich bei einer "bauchigen" Wand das ordentlich mit Gehrungen zu machen. Da braucht man ja schon eine Säge die mehr als 45* schafft...

Jetzt mustt du eig. nur den Bauherren davon überzeugen das du die für ihn beste Lösung gewählt hast...

Schneid dir einfach 2 Leisten und zeig ihm die Problematik an einer "bauchigen" Stelle. Meist sind die Bauherren dann sehr einsichtig oder sogar dankbar!

Gruss
Ben
 

Sägenbremser

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Hallo Florian

finde ja auch das es etwas nach Fehlersuche
klingt, wenn ordentliche Sockelleisten bemängelt
werden, nur weil die Längsstösse stumpf sind.

Nur wo der Vorteil einer stumpfen Verbindung
gerade bei der geschilderten"bauchigen" Wand
sein sollte, verstehe ich nicht. Auch da must du
die Stösse ja beidteilig nachsetzen.

Selber schneide ich solche Verbindungen unter
15 Grad, habe ich halt mal vor sehr langer Zeit
so gelernt und auch für gut befunden.
Ein Tropfen Leim kann da auch nicht schaden.

Gruss, Harald
 

pedder

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Ich habe das mal gemacht, auf Gehrung, weil es mir so gezeigt worden war.

Bei krummen Altbauwänden fand ich das ganz vorteilhaft, weill man zusätzlichen Halt in den Übergang bekommt. Die obere Leiste zieht die untere mit an die Wand und der Übergang sieht leichter schön aus.

Liebe Grüße
Pedder
 

uli2003

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Ich gehe allerdings davon aus, dass, sofern nicht anders vereinbart die VOB in ihrer aktuellsten Fassung gilt.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt das BGB.

Die DIN 18356 gibt hier zwar vor, dass Leisten immer auf Gehrung zu stoßen sind und genau das hat nun der Gutachter des Käufers des Neubaus beanstandet.

Wer ist dein Vertragspartner? Der Bauherr, oder? Ist die Bauleistung von ihm abgenommen, oder hat er im Auftrag des jetzigen Käufers gehandelt?

Grüße
Uli
 

Sägenbremser

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Sehe ich auch so Uli

dazu noch die Frage wie der Gutachter des
Käufers aufgestellt ist, öffentlich vereidigt?

Die Definitition in der Din18356 bezieht sich
doch auf die Eckausbildung von Sockelleisten,
über den Längsstoss ist da nichts gesagt, ausser
dicht und bündig. Da müssten aber bestimmt
einige tausend KM beanstandet werden, die von
Kollegen aus dem Bodenlegerhandwerk erstellt
worden sind. Aber kann mich natürlich irren.

Bleibe dabei, da wird einfach gesucht/bemängelt
um sein Honorar rechtfertigen zu können.

Bei uns nennt sich das "kölsches Bauen"

Gruss, Harald
 

Holz-Christian

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Ich habe das mal gemacht, auf Gehrung, weil es mir so gezeigt worden war.

Bei krummen Altbauwänden fand ich das ganz vorteilhaft, weill man zusätzlichen Halt in den Übergang bekommt. Die obere Leiste zieht die untere mit an die Wand und der Übergang sieht leichter schön aus.

Liebe Grüße
Pedder

Genau so seh ich das auch.
Gerade bei Buckligen Wänden bekommt man mit Gehrungsstössen schönere Übergänge hin.
Man muss zwar mitunter beim Sägen auch mal über 45 Grad arbeiten, aber das ist Gefühlssache und Übung.
Und wenn man darauf achtet, das die Gehrungsspitze entgegen dem Hauptlichteinfall läuft, ist das Ganze wesentlich unauffälliger.

Gruss Christian.
 

Hamburger Jung

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Ich sehe das auch so wie Christian.
Wir machen die Stöße der Fußleisten auch immer auf Gehrung / Schmiege zusammen.
Das wird immer sehr sauber.
 

ölfisch

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Hallo,
Du könntest evt. Argumentieren, dass die Vorarbeiten mangelhaft waren. Es gibt ja auch ne Din wie viele Unebenheiten die Wände haben dürfen. Du hast darauf in Absprache mit dem Bauherren reagiert.
Ich habe was im Kopf von 1cm auf zwei Meter.
Abgesehen davon wäre eine "Mängelbeseitigung" unverhältnismäßig.

PS: Hat jemand die Din 18356 vorliegen?
Ich finde nur "Zusammenfassungen" in denen steht, dass Sockelleisten auf Gehrung geschnitten werden müssen. Es gibt aber auch Sockelleisten mit Plastik Ecken?


Bitte sag was draus wird, ich bin gespannt.
 
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