Es ist richtig, die LBG hat die Drallkeilspalter für den gewerblichen Gebrauch verboten.
So, jetzt geht es los:
Gewerbebetrieb ist jeder Land- oder Forstwirtschaftliche Betrieb, egal ob im Haupt- oder Nebenerwerb. Oder ein Betrieb, der sich mit der Aufarbeitung von Brennholz beschäftigt.
Privatleute, die den Drallkeilspalter zur Aufarbeitung von geliefertem Holz verwenden sind von der Regelung nicht betroffen. Genauso wie Selbständige, die keine Arbeitnehmer beschäftigen.
Anders sieht es aus, wenn jemand selbst ein Stück Wald besitzt und dafür Beiträge an die LBG entrichten muß, dies fällt dann wieder unter den Nebenerwerb, also ist der Holzspalter nicht mehr zulässig.
Also eine klare Aussage: "ist generell verboten" ist hier nicht zutreffend. Daß das Verbot für Gewerbetreibende natürlich auch ein Anhalt für die Privatleute und Selbständigen sein sollte, versteht sich von selbst, jedoch sind diese nicht zur Einhaltung der Vorschrift verpflichtet.
Ich hatte einen vergleichbaren Fall mal beim Dachdecken, die für diesen Ort zuständige Technische Aufsichtsperson der BG hat den Bau eingestellt weil die Absturzhöhe von der Dachkante in den Belag des Fanggerüstes zu groß war. Wir hatten nur noch 2 m First zu verlegen, meine Leute durften nicht mehr auf das Dach. Auf das Gerüst durften sie dennoch. Also habe ich die 2 m First noch selbst festgeschraubt, meine Jungs reichten mir das Material vom Gerüst aufs Dach. Der Mann von der BG war zwar nicht glücklich über die Lösung, jedoch konnte er nichts machen. Wäre ich freiwillig bei der BG versichert gewesen, hätte mich das ebenso zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet. Und bevor hier ein Aufschrei durch die Reihen geht, was für eine Fahrlässigkeit doch von mir begangen wurde, meine Leute auf ein nicht vorschriftsmäßiges Gerüst zu jagen: Es handelte sich um eine Höhenüberschreitung von 9 cm, resultierend durch die Aufdachdämmung, die wurde beim Gerüstbau schlicht und ergreifend vergessen. Ohne Dämmung war die Absturzhöhe noch um 5 cm unterschritten gewesen...
Jetzt aber wieder zum Topic:
Interessante Konstruktion. So wird der Spalter auf jeden Fall ein Stück sicherer als er vorher war. Bei etwas gesundem Menschenverstand und der entsprechenden Portion Respekt vor dem Gerät meines Erachtens nach nicht gefährlicher als eine Kreissäge...