Mein Hallenbau

Mitglied 59145

Gäste
Hallo,

wie vielleicht einige von euch schon mitbekommen haben baue ich im mom. eine neue Halle, besser lasse eine Halle bauen.

Es wird eine gedämmte Stahlbauhalle,also Stahlskelett mit Sandwichplatten.
Bodenaufbau ist geplant mit 12cm Styrodur und FBH mit Betonsohle,oberflächenvergütet.

Ich habe einen Architekt mit 1-8 ohne Bautagebuch beauftragt dieser hat dann die Halle ohne Erdarbeiten,Strom und Wasser ausgeschrieben. Daraufhin habe ich mich für ein Angebot entschieden.

Also lustig den Bagger bestellt Löcher gegraben,Schotter eingefüllt und halt soweit vorbereitet dass der BU (Hallenbauer) mit seinen Fundamenten anfangen kann. Hat dieser auch gleich getan....

Architekt und Ingenieur vom BU waren immer mal wieder aufm Bau...

Anschließend kommt die Fa mit dem Stahlskellet, siehe da 4 !!! von 10 Fundamentpunkten passen nicht!!! Dann sollte ich gucken ob das so i.O. ist!?!:mad: Mein Kommentar: Keine Ahnung,ich mach mal Fotos und melde schriftlich Bedenken an(Ist ja eig. Sache des Architekten).

Problem wurde gelöst, hat mich eine Woche gekostet aber Fehler macht ja jeder mal....:emoji_wink: War für mich i.O..

Dann kam der Fassaden- und Dachbau, hat schon mal jmd. wen mit ner Tigersäge 120 Sandwichplatten sägen sehen?:eek:
War dann ein paar Tage weg, habe vorher schriftlich Bedenken angemeldet und den Archi gebeten zu prüfen ob die Verarbeitung so i.O. ist. Man ist ja als Tischler vielleicht etwas zu pedantisch.:emoji_wink:
Also Gebäudeecken und Dach-Wandanschluss ist meines Erachtens immer noch nicht richtig gedämmt, kümmert sich aber der SV drum...

Den absoluten OBERHAMMER entdeckte ich dann letzte Woche, das fertige Dach (Lichtkuppeln,Kantteile,Dachrinne und der ganze kram) ist 2cm zu dünn!!!

Beim Boden dasselbe, das habe ich am Abend bevor der Beton kommen sollte bemerkt. FBH liegt schon uns ist auch angeschlossen, von dem Ausgeschriebenen Ortbeton als Sauberkeitsschicht wollen wir lieber garnicht sprechen, ist ja eh nicht da!!

Am nächsten Tag (also der wo eig. Bodenplatte gegossen werden sollte) gespräch mit Archi und BU.Da wurde mir erstmal gleich gesagt Mängelbeseitigung könnte ich vergessen, wegen "unverhältnissmäßigkeit", der BU würde mir irg. zwischen 2500-3000€ als "freundliche Entschädigung" zahlen.

Sagte dann gut ich werde Sie jetzt schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern und dann hören Sie ggf. von meinem Anwalt...

Diese Schreiben habe ich am Freitag rausgeschickt woraufhin es doch etwas unruhig wurde auf meinem Telefon.

Der BU beruft sich auf eine Fehlerhafte Zeichnung des Archi, der Archi beruft sich auf einen Text auf der Zeichnung "Bei Unklarheiten ist mit der Bauleitung" Rücksprache zu halten.

Inzwischen bin ich halt auch ganz schön genervt, daher mein Kommentar dazu erstmal einfach: "Ist mir doch egeal, sie sind beide voll haftbar, ihr Problem"

Das verrückte ist ja, man macht sich selbst total verrückt, telefoniert wie wild durch die Gegend versucht Infos zu kriegen wie das rechtlich ist und das alles nur weil die alle zu .... sind.

Jedenfalls habe ich eig.,laut meinem Kenntnissstandes nichts zu befürchten, ich kriege was ich will oder die schaffen es mich finanziell davon abzuhalten meinen Willen durchzusetzen.

Eigentlich bin ich der MEinung man sollte sich für beide Seiten fair einigen wenn sowas passiert, doch der Zug ist meines Erschtens vot Tagen schon abgefahren.

Für Mntag habe ich für ein paar Std. einen Sachverständigen da, dass gönne ich mir jetzt einfach mal.:eek::eek:

Ist mir halt echt zu blöd geworden!!!

Gruss
Ben

P.S. Ich freue mich natürlich trozdem noch wie doof auf den Einzug, brauchen die aber nicht zu wissen:emoji_grin::emoji_grin:
 

tomkaes

ww-robinie
Registriert
3. Oktober 2009
Beiträge
5.534
Alter
62
Ort
Eifel
Hallo,

wie vielleicht einige von euch schon mitbekommen haben baue ich im mom. eine neue Halle, besser lasse eine Halle bauen.

Für Mntag habe ich für ein paar Std. einen Sachverständigen da, dass gönne ich mir jetzt einfach mal.:eek::eek:

Das war jetzt deine beste Idee.
Ich käme bei der Komplexität heutiger BV, dem Termin- und Preisdruck und dem Qualitätsstandard der Handwerker nicht mehr auf die Idee ohne externe Qualitätssicherung und Abnahme zu Planen und Bauen.
Kostet wenig, bringt viel und schont die Nerven (von allen Beteiligten).
 

Mitglied 59145

Gäste
Das ist ja das Ding!

1. Architekt, der hat ja den Auftrag auch die Bauüberwachung zu machen!
2. Hallenbauer (BU) damit man sich nicht um jedes Gewerk kümmern muss!
3. Kompliziert ist glaube ich anders als 250qm gedämmte Halle zu bauen.

Kurzum ist das schon ne ganz schön peinliche Nummer von den beiden.:mad:

Noch jmd. zu bezahlen damit 2Personen die eig. Wissen müssten was sie tun nochmal kontrolliert werden ist imho eigentlich nicht nötig.

Wenn jetzt doch ein SV richtig dazu kommt, zahle wenigstens ich den nicht.
Der am Montag kommt erstmal nach Stunden, einfach um ein Gefühl für Zahlen zu bekommen...

Aber ich sehe das inzwischen auch nicht mehr das ich irgendwas ohne SV abnehme.....

Für mich war halt das schlimmste mit dieser Ungewissheit klar zu kommen, alle versuchen einem irgendeinen Schwachsinn zu erzählen. Dann noch so Sprüche wie "jetzt werden sie aber pingelig".
Das verunsichert einen halt schon ungemein, man ist emotional schnell in der Situation dass man denkt man möchte was von denen....

Da hilft dann nur noch das entschärfen der eigenen Situation.
Erstmal von baldigem Einzug Abstand nehmen, dann zum Rechtsanwalt und Sachverständigen!

Und siehe da, es geht einem gleich viel besser.....

Wenn man einmal in so einer Situation war, aus Verbrauchersicht, hilft einem das best. einen noch besseren Umgang mit Kunden an den Tag zu legen.
Wobei ich das so noch nie Erlebt habe. Wir konnten immer Lösungen ohne RA und SV finden mit denen beide Parteien ganz gut zu Recht kamen.

Wichtig ist halt in erster Linie eine emotionale Distanz zu dem ganzen zu kriegen, ich möchte esht nicht in der Situation sein dass es existenziell wird aufgrund solcher Mangel/Verzögerungen.

Gruss
Ben
 

WoodenCarpenter

ww-esche
Registriert
21. Dezember 2012
Beiträge
590
Ort
Middlfranggn
Hallo!

Worauf liegt denn die untere Bewehrungslage (also die Druckleisten worauf die untere Lage verlegt wird) auf, wenn da keine Sauberkeitschicht ist? Auf dem Erdreich? Oder wurde vorher eine Planie aus Schotter eingebracht? Normalerweise wird hier eine dünne Ortbetonschicht als Sauberkeitschicht gewählt, weil diese mit dem Laser halbwegs eben eingebaut werden kann und somit Unebenheiten größtenteils ausgeglichen sind. Schotter oder Erdreich kann mit dem Bagger nie so eben abgezogen werden daß Du für die untere Bewehrungslage überall das erforderliche Maß für die Betondeckung einhalten kannst, bzw liegt die Bewehrung dann uneben in der gegossenen Platte. Frag den Architekten mal, wie er denn ohne Sauberkeitschicht sicherstellen will, daß die Bewehrungsstähle in der jeweilig erforderlichen Zug- und Druckzone liegen. Die Druckleisten werden evtl. schon vom Gewicht der Bewehrung in das Erdreich gedrückt, die Deckung der unteren Bewehrung wird weniger, oben wird mehr. Genauso verhält es sich bei Unebenheiten im Unterbau, es wandern in beiden Fällen die Stähle aus den Zug- und Druckzonen der Platte...

Wenn die Sauberkeitsschicht auf dem Werkplan fehlt ist das meiner Meinung nach ganz klar ein Versäumnis des Architekten. Der BU hätte zwar vorher die Zeichnung noch prüfen müssen und auf das fehlen der Sauberkeitsschicht hinweisen müssen, aber im Großen und Ganzen hat es der Architekt verbummelt.

Und Bautagebuch führen ist eigentlich auch Sache des BU. Also wir führen auf jeder Baustelle Bautagebuch. Ein Sachverständiger hat mir gegenüber auf einem Lehrgang mal bemerkt, daß ein fehlendes Bautagebuch im Streitfall von vorneherein Geld kostet. Und zwar dem Unternehmer. Pauschale Abzüge von bis zu 10 % seien hier Usus...

Das mit den falsch positionierten Fundamenten ist ärgerlich, kann aber passieren. Solange Menschen Baustellen oder -teile einmessen werden wohl solche Fehler passieren. Ich hab mal die Anschlußbewehrung für eine komplette Wand auf die falsche Seite der Achse springen lassen, glücklicherweise hat der Eisenbinder noch mal nachgemessen...

Und der Architekt ist normalerweise der Mann, der Geld von Dir bekommt damit Du Dich um so einen Mist nicht kümmern mußt. Sind der Architekt und der BU gute Bekannte? Gerade in der Leistungsphase 8 - so er für diese von Dir beauftragt ist - hat er für eine Mangelfreie Leistung des Auftragnehmers zu sorgen. Du könntest ja genausogut ein in Baudingen total unbedarfter Bauherr sein.

Normalerweise sollte der Architekt die externe QS und Abnahme darstellen... Schon damit Dir der Auftragnehmer nicht irgendetwas "von der wilden Kuh" erzählen kann.

Nachdem Du Dich entschlossen hast, mit einem Architekten zu bauen kann ich jetzt auch nicht sagen, Du wärst durch die Wahl des billigsten Anbieters selbst schuld, denn billig geht auf Kosten der Qualität.
 

Mitglied 59145

Gäste
Also Grundlage des Vertrages mit dem BU ist eine Funktionalausschreibungvom Architekt.Die Auftragsbestätigung sagt:Erstellung eines Werkstattgebäudes laut Funktionalausschreibung vom Architekturbüro....

In der Funktionalausschreibung steht 5cm Ortbeton blabla als Sauberkeitsschicht.

Der Sohlenaufbau ist jetzt:Schotterbett, etwas Sand zum Ausgleich, dann Styrodur,PE-Folie,Stahlmatten an die die FBH befestigt wurde.Zum Schluss noch 20cm Beton.

Ein bekannter sagte mir das könne man schon so machen wenn es ordentlich ist.
Aber der hat auch gesagt ohne SV geht jetzt erstmal gar nichts mehr.

Also ich hatte am Anfang noch skrupel horende Forderungen oder Mängelbeseitigung durchzusetzen, diese habe ich inzwischen nichtmehr.

Ja Archi und BU bauen schon öfter zusammen....Will jetzt erstmal noch nicht die Worte Betrug und bewusste Täuschung in den Raum werfen,aber wenn es sein muss....:cool:

Inzwischen sehe ich das halt nichtmehr so emotional, eher als Geschäft mit einem Kunden, den ich nicht mag und der auch ganz sicher nicht nochmal kommt. Soll heissen so viel wie möglich rausholen, ohne das mir gravierende Nachteile in der Nutzbarkeit entstehen.

Entweder so wie ich will oder Spottbillig, natürlich in Rücksprache mit dem SV....

Gruss
Ben
 

WoodenCarpenter

ww-esche
Registriert
21. Dezember 2012
Beiträge
590
Ort
Middlfranggn
Hm, ich mache grade auch so was ähnliches, da war folgender Aufbau:

- Sohle Erdreich (Sandboden)
- 20 cm Mineralbeton
- 5 cm Splittschicht (wurde mit einem Flächenfertiger abgezogen, sind ca. 780 qm)
- 22 cm Dämmung aus Styrodur
- Trennlage aus Baufolie
- 8 cm Sauberkeitschicht aus Ortbeton (5 cm hättens wohl auch getan, aber im Plan sind 8 cm vorgesehen)
- 40 cm Bodenplatte aus Ortbeton mit diversen Einbauteilen (Kabelkanäle, Schächte, FBH) zwischen den Bewehrungslagen

Gut, da werden Stahlbetonstützen aus Ortbeton draufgestellt, aber im Endeffekt nicht viel anders als Dein Aufbau.

Bei mir ist das jetzt so, daß die komplette Armierung der Bodenplatte aus Rundstahl ist, da sind keine Matten vorgesehen. Im Bereich der Stützen ist die Bewehrung durch Zulagen noch verstärkt, rundum sind Haarnadeln (U-Bügel) als Abschluss der Bewehrung.

Macht vom Gewicht her mehr als nur Matten (alleine die untere Lage 15 t), aber trotzdem: wenn Du auf der Dämmung direkt verlegst drückt es beim begehen der unteren Lage die Abstandhalter ins Styrodur, die Deckung ist nicht mehr gegeben.

Ich betrachte hier eine Sauberkeitschicht als zwingend erforderlich. Hast Du nur eine Lage Bewehrung in der Bodenplatte? Ist die jetzt gegossen worden oder liegt die Bewehrung noch frei?

Betrug und bewusste Täuschung will ich jetzt auch nicht sagen, aber denen geht es evtl. wie Dir: Der baut mit uns nur einmal, da müssen wir gucken daß so viel wie möglich hängen bzw. der Schaden so gering wie möglich bleibt...

Aber a "Gschmäckle" hat´s trotzdem... schon mal in Bezug auf die Auftragsvergabe.

Der richtige Schritt war, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der soll jetzt mit das Bauvorhaben begleiten und dafür sorgen, daß die Mängel abgestellt werden bzw. keine neuen verursacht werden.
 

Mitglied 59145

Gäste
Wie gesagt da hillft glaube ich nur noch ein SV, der sich vor Ort mal nen Eindruck macht.Unterlagen habe ich alle schon bereit liegen.

Ich habe auch ne 40cm? Schotterschicht dann direkt Styrodur und direkt Stahlmatten.An die Stahlmatten wurde die FBH befestigt.Angeblich alles super !!
Sohle liegt noch nicht ,weil ich das untersagt habe, erstmal Klärung wie wir mit dem Schaden umgehen, gehört jetzt zwangsläufig ein SV zu.
Angeblich ist die Sohle dann Stapler befahrbar?!

Naja morgen ist ja einer da!Wie gesagt erstmal auf Stunde zur Erstberatung,kostet ja auch.Muss halt mal mit dem RA abklären wann der BU oder Archi den zahlen muss, kann ja nicht mehr lange hinsein...:emoji_grin:

Was machst du mit 780qm? Ist ja schon ne beachtliche Größe!

Gruss
Ben
 

WoodenCarpenter

ww-esche
Registriert
21. Dezember 2012
Beiträge
590
Ort
Middlfranggn
Nee, ich arbeite in einem regionalen Bauunternehmen als Schalungszimmerer. Die machen hauptsächlich größere Bauvorhaben wie Schulen, Industriegebäude oder ähnliches, auch als GU.

Also zwischen Baustahl und Styrodur gehört m. E. auf jeden Fall mal noch ein Abstandhalter. 3,5 oder 4 cm... Wird das mit Stahlfaserbeton gegossen?

Ich kenne das eigentlich nur so, daß auf der Dämmung eine Sauberkeitschicht mit C 8/10 gegossen wird, die wird so gut als möglich eben hergestellt, Höhe ist fertige UK Bodenplatte. Dazwischen (also zwischen Dämmung und Sauberkeitschicht) noch Baufolie. Darauf (die Sauberkeitschicht) dann Abstandhalter, darauf dann die Baustahlmatten oder der Rundstahl. Dann kommen dazwischen Schlangen aus Draht, dann nochmal die obere Bewehrung.

Ausgehend von einer Betondeckung von 3,5 cm und einer Bodenplattenstärke von 20 cm sind die Drahtschlangen dann ca. 10 cm hoch, wo viele Matten übereinander liegen kann das aber schon zu hoch sein, da kann es passieren daß die obere Betondeckung nicht mehr eingehalten wird.

Gibt es für die Bodenplatte eigentlich keine Statik? In der werden solche Sachen eigentlich festgelegt, z. B. die zulässige Bodenpressung, die angesetzten Verkehrslasten und ständigen Lasten, die Betondeckung, Mattenstärke der Bewehrung, Güte des Betons etc.
 

Mitglied 59145

Gäste
Gibt best ne Statik, aber den Stapel habe ich mir bisher ncht angeguckt, habe/hatte ja nen Archi...:mad: Kommt aber auf die Liste für den SV.

Ja die Bodenplatte ist Stahlfaserverstärkt.

Also vielen Dank für das Fachwissen schonmal....

Das klang vorhin so als ob es für dich ist, aber ist ja noch besser wenn du das regelmäßig machst...:emoji_grin:

Gruss
Ben
 

dragendorf

ww-eiche
Registriert
19. Juni 2012
Beiträge
345
Hallo,
die Sauberkeitsschicht mit anzugeben verpenne die Archiktekten oft, das gibt dann bei uns immer Ärger mit der Grabungsgenehmigung vom Amt, weil bei eingetragenen Denkmälern, die Unterkante des Bodeneingriffs vorgegeben wird (entsprechend der eingereichten pläne der Bauseite), wenn dann die Baufirmen noch 20cm oder so mehr wollen gibt es immer/oft Diskusionen.
Gruß

P.S. so Dinge hatte ich leider Oft auch mit Klassischen Handwerksfirmen.
Aber "Maurer" sind ne eigene Sache da stimmt leider der Spruch, das man Glück hat wenn sie bei den Maßen auf dem Grundstück bleiben.
 

Mitglied 59145

Gäste
Ob die Sauberkeitsschicht in der Zeichnung vom Archi ist weiß ich eigentlich garnicht so genau.

Aber in der Funktionalausschreibung ist sie drin und die ist auch Vertragsgrundlage mit dem BU....

Jedenfalls versuchen die mir "Weiss zu machen" es würde auf "unverhältnissmäßigkeit der Mängelbeseitigung" herauslaufen wenn ich darauf bestehe die Mängel beseitigen zu lassen. Sowohl Dach als auch beim Boden.

Diese Unverhältnissmäßigkeit ist glaube ich ein Thema welches Tischler nicht oft haben, sind ja immer die letzten. Da ist klar, bei Mangelhafter Leistung wird das neu gemacht.

Hat zu dem Thema jmd. Ahnung/Erfahrung?

Mein Anwalt sagt erstmal abwarten....Ich bin aber natürlich schon etwas nervös!

Gruß
Ben
 

haass

ww-robinie
Registriert
17. September 2007
Beiträge
1.173
Ort
hannover
Hallo Ben,
Ich finde eben deine Beiträge zum Hallenbad.
Ich bin selbst Architekt und kann gut verstehen, dass du nun nicht gut auf den Berufsstand zu sprechen bist. Aber vielleicht kann ich dir etwas helfen.
Ein großer Fehler ist die funktionalausschreibung (könnte Unwissenheit oder Trick sein?).
Hiermit verpflichtet sich bau nur zur Erstellung einer halle, die deine Funktionen erfüllen muss. Die Art der Erstellung liegt in der Entscheidung des bu. Ich halte das für ein Unkalkulierbarkeit Risiko!!!.
Ich befürchte das Vertrauensverhältnis zw. Dir und dem Architekt ist tief gestört. Ein Grund zur Kündigung, denn für euch beide ist das kein gutes Arbeiten mehr.
Bitte Vorsicht mit dem sv. Das u.u. Nachher teurer werden als der Architekt wäre.
Wenn sv nur öffentlich bestellter, ist aber teuer.
Wenn ich irgendwie helfen kann, bitte Kontakt zu mir.
Bin gespannt wie es weitergeht.
Alles gute
Heiner
 

Mitglied 59145

Gäste
Hallo Heiner!

Keine Angst, ich neige im allgemeinen nicht zum Verallgemeinern.

Es sind in der Funktionalausschreibung ja Eindeutig Materialdicken angegeben, so z.B 120/160 Sandwichelemente zur Dacheindeckung und 12 cm XPS als Bodendämmung, da kann doch niemand einfach was anderes verbauen!?Vor allem dünner!

Kennst du dich etwas mit der "unverhältnissmäßigkeit" aus ?

Vielen Dank an alle Tippgeber bisher....

Wie gesagt mit dem SV ist jetzt nen Stundensatz vereinbart und dann gucken wir mal...
Gruss
Ben
 

haass

ww-robinie
Registriert
17. September 2007
Beiträge
1.173
Ort
hannover
Zur sauberkeitsschicht.
Sie ist statisch irrelevant. Wie der Name schon sagt, bildet sie in der Baugrube eine saubere Fläche zum einfachen weiterarbeiten. Daher wird hierfür auch nur ein einfacher Beton genommen.
Bei dir relevant ist die Konstruktion der bodenplatte in Bezug auf Tragfähigkeit und Boden Heizung.
Fehlt die sauberkeitsschicht bei Beauftragung , ist sie kostenmässig heraus zu rechnen.
Über einen Mangel mit kostenabzug muss in deinem Fall nachgedacht werden. Ausführung der anderen Arbeiten ohne sauberkeitsschicht, Qualitätsmängel etc.
Heiner
 

haass

ww-robinie
Registriert
17. September 2007
Beiträge
1.173
Ort
hannover
Hallo Ben,
Zur unverhältnismässigkeit:
Zunächst hoffe ich, dass dein bauvertrag auf Grundlage ver VOB geschlossen wurde?
Grundsätzlich hast du als Bauherr einen Rechtsanspruch auf ein mängelfreies Bauwerk nach den Regeln der Technik und der DIN normen.
Treten Mängel auf, muss du bzw. Dein Archiv. Diese unverzüglich beim Unternehmer rügen. Der Unternehmer hat den Mangel zu beseitigen.
Hier kommt jetzt die unverhältnismässigkeit ins Spiel.
Allerdings rangiert dein primärrechtsschutz auf ein mängelfreies Bauwerk höherrangig.

Erst wenn es außer Frage steht, dass dein Ziel auch unter behaltung des mangels erfüllt werfen kann, tritt die unverhältnismässigkeit für den Unternehmer ein. Du musst aber keine qualitätseinbussen akzeptieren.
Heiner
 

Mitglied 59145

Gäste
Ja VOB ist Grundlage...immerhin das ist richtig:eek:.

Danke auf jeden Fall für die Beruhigenden Worte.

Wenn das so wär wie der BU sagt ,würde das ja stark zum Betrug verführen.:rolleyes:

Aber ist eigentlich auch klar das der BU nur versucht seinen "Arsch an die Wand" zu kriegen.

Also ich warte mal den morgigen Tag mit dem SV ab und schaue dann mal was der BU so sagt. Das schöne ist ich habe keinen Stress mehr, es ist seine Uhr die läuft.

Gruß
Ben
 

Mitglied 59145

Gäste
So, hatte heute das Gespräch mit dem Archi und BU!!

Konnten uns aufgrund der Kostenschätzung(nur ganz grob) von meinem bestellten SV dann noch einigen.

Ich bin mit meiner Idee der Regelung etwas runter und er eine ganze Ecke hoch:emoji_grin::emoji_grin:

Blöd is nur jetzt kriege ich zum Ende noch Geld raus.... und es ist noch einiges...

Jetzt soll er erstmal weitermachen und dann sehen wir mal!!!

Vielen Dank für die Tipps und Ratschläge!

Gruss
Ben
 

Sägenbremser

ww-robinie
Registriert
20. Juli 2011
Beiträge
5.932
Alter
69
Ort
Köln
Das hört sich schon gut an

wenn wir alle zur Einweihung deiner neuen
Halle kommen sollten, wirst du jeden Cent
davon brauchen:emoji_grin:

Liebe Grüsse, Harald
 

Mitglied 59145

Gäste
Im ernst, wer will gerne...

Da sieht es wenigstens noch gut aus...

Werde den Termin bekannt geben!!

Gruss
Ben
 

haass

ww-robinie
Registriert
17. September 2007
Beiträge
1.173
Ort
hannover
Hallo Ben,

Einigen ist immer gut.
Mir klingt das ganze aber auch nach Risiko des Qualitätsverlustes.
Geld rauskriegen ist zwar schön, aber stimmt denn die Qualität des Baus dann noch?
Das würde ja bedeuten, dass der Bau vorher zu teuer war - oder?
Ich rate dir verstärkt auf die Qualität der Ausführung zu achten.
Zur Einweihung komme ich gerne , nun bin ich ja sehr gespannt.
Gibts Events. Schon mal ein Foto vom Rohbau ?
Gruß
Heiner
 

Mitglied 59145

Gäste
Hallo Heiner!!

Wir haben durchaus noch ein paar Dinge die geklärt werden müssen...

Gebäudeecken (Sandwich an Sandwich) und das dämmen der Fenster.
Weiterhin habe ich auf der Rückseite Fenster mit Drehkipp Funktion,welche so hoch sind dass sie nicht ohne Hilfsmittel zu öffnen sind (hätte ich auch merken können), etc..

Jetzt ist halt das blöde das ich von ihm Geld kriege, denke daher erstmal soviel wie möglich machen lassen und dann kurz vor Abnahme nochmal Druck machen...

Klingt etwas nach geplant ins Messer laufen lassen, ist aber imho für ich die sicherste Art möglichst viel von meiner gekauften Leistung in der Tasche zu haben bevot der Streit wieder los geht...

Gruss
Ben
 

Mitglied 59145

Gäste
So nochmal die Halle,

wie ihr wisst ist das Verhältniss zwishen mir BU und Archi nicht mehr das beste!
Da ich aber ein dickes Fell habe brauche ich sicher kein Mitleid aber etwas Rat kann ja nicht schaden...

Heute war der BU Chef da, ich sprach ihn auf die 6 Fenster a der Rückseite der Halle an (selbst ich mit 193cm komme aus dem Stand nicht an die Griffe).
Ich fragte ihn ob man wenigstens die Fenster(3St.) in der Dusche versetzen könnte oder den Ausschnitt vergrößern und größere einbauen. Halt so das man sie öffnen kann.
Für mich wäre das eine Lösung die so in Ordnung ist, also 3 St in der Halle könnte ich mit Leben. Doch 3St in Bädern und Dusche kann man doch nicht Akzeptieren?!? Ich kann ja auch schlecht aufs Klo klettern um das fenster zu öffnen.

Es ärgert halt das man nen Archi hat der das so plant, der BU der nichtma fragt warum in der höhe DrehKipp verbaut wird und dasselbe beim Fensterbauer der ja auf ne Leiter musste zum Ausmessen.

Und alle sagen ich bin nicht Schuld, klar hätte ich das merken können/müssen.Aber wieso baut man mit Archi und BU?

Hat man da nicht Hinweispflicht oder sowas, ist das ein Planungsfehhhler des Archis?

Meine Vorgabe war : Die Fenster müssen hoch, zum einen wegen der Böschung dahinter(Lichteinfall), zum anderen wegen dem Stellplatz. Und zum öffnen müssen Sie sein, sind Sie meines Erachtens nicht.

Wie seht ihr das ?

Gruss
Ben
 

predatorklein

ww-robinie
Registriert
24. März 2007
Beiträge
7.358
Ort
heidelberg
Moin

Meine Vorgabe war : Die Fenster müssen hoch, zum einen wegen der Böschung dahinter(Lichteinfall), zum anderen wegen dem Stellplatz. Und zum öffnen müssen Sie sein, sind Sie meines Erachtens nicht.

Frage ist was auf deinem ( unterschiebenen ) Vertrag mit dem Hallenbauer steht :confused:

Ich fragte ihn ob man wenigstens die Fenster(3St.) in der Dusche versetzen könnte oder den Ausschnitt vergrößern und größere einbauen. Halt so das man sie öffnen kann.

Ausschnitt vergrößern und größere Fenster einbauen dürfte die beste Lösung sein.
Allerdings bleibt auch hier die Frage wer die Zeche zahlt ?
Und darum dürfte es wahrscheinlich gehen.

In unserer Halle mit 100 mm dicken Sandwichplatten ( die einer Mauerstärke von 60 cm Ziegel entsprechen ) wurde oben ein ( ungedämmtes ) Lichtband eingebaut.

Logische Folge :

- im Sommer läuft dir die Soße aus Körperöffnungen die man vorher nicht mal kannte :emoji_wink:
- im Winter geht die Wärme aus der Halle raus :eek:

Ich habe damals dem Hallenbauer nicht umsonst schriftlich mitgeteilt,daß wir es im Sommer kühl haben wollen und im Winter warm.
Dieses Schriftstück und die Tatsache,daß wir noch eine " Kleinigkeit " von 5000 € auf der Endrechnung zu zahlen hatten brachte ihn recht schnell dazu,das Problem zu beseitigen.

Mit den Jungs die unsere Halle montierten ( Subunternehmer ) haben wir seitdem immer noch regen Kontakt und ich habe da auch schon einiges erfahren was so alles schief läuft bei Planung und Umsetzung.

Und auch was da an Geld für den Hallenbauer ( nicht den Monteur ) drin ist :emoji_wink:
So Kleinigkeiten wie unser hirnloses ( qualitativ minderwertiges ) Lichtband fallen da nicht so sehr ins Gewicht :emoji_stuck_out_tongue:
Und genau das ist auch der Grund warum da teilweise recht hirnlose Aktionen einfach ohne Nachdenken ausgeführt werden.

Gruß
 

haass

ww-robinie
Registriert
17. September 2007
Beiträge
1.173
Ort
hannover
hallo ben,

die sache ist nun ganz kalr für mich:
es sollte einen ausführungsplan geben (wenigstens einen genehmigungsplan).
in dem stehen die masse der fenster, bzw. die brüstungshöhen.
dieser plan sollte von dir seinerzeit per unterschirft zur ausführung freigegeben worden sein. damit ist er vertragsbestandteil und genau so muss gebaut werden.

ich hoffe, dass das alles bei dir so ist.

wenn ja, dann heisst das fenster raus, neue öffnung - nach plan - herstellen und fenster wieder einbauen. der archi. ist dann raus, da es ein eindeutiger ausführungsmangel ist. für dessen nachbesserung hat der Bu zu sorgen und allein zu zahlen.

ich empfehle dir unbedingt, zuerst ein mängelrüge an den Bu zu schicken. nach VOB/B § 4 (7) weist du auf den mangel hin und setzt ein frist zur nachbesserung. in deinem fall würde ich ihm 3 wochen frist setzen. eigentlich ist das aufgabe des arch., aber in deinem fall ist der ja wohl nur auf dem papier da.

bei fragen - gerne PN
gruss heiner
 

Mitglied 59145

Gäste
Guten Morgen!

Im Plan sind die Fenster so gezeichnet wie jetzt, ist mir "durchgerutscht".

Bisher unterschrieben habe ich sowas noch nicht:emoji_wink:.

Er will aber heute die "aktualisierten Pläne" von mir unterzeichnen lassen, werde das wohl aufgrund der Fenster verweigern!!

Wie gesagt enttäuscht bin ich schon ganz schön, dachte da machen sich Leute mehr Gedanken!

Unterschrieben habe ich bisher nur Archivertrag LPH 1-8 (ohne Tagebuch)

Und die Auftragsbesbestätigung vom BU, welche sich nur auf die Funktionalausschreibung bezieht...

Gruss
Ben
 
Oben Unten