Hi Michi,
Du bringst da etwas durcheinander. Die 82% (rechne ich jetzt nicht nach) ist die Zeit die der
Arbeitnehmer dem Betrieb zur Verfügung steht -> das wären 100 % in der Kapazitätsplanung.
Die eigentlichen 100% ist die Zeit, für die der Arbeitnehmer entlohnt wird. Aus diesem Grund ist der Stundenverrechnungssatzung allein schon deshalb höher als der ausgezahlte Stundenlohn. Dazu kommen kommen noch die Kosten für Kranken-, Renten- und Arbeitslosigkeit Versicherung die direkt vom Arbeitslohn abhängig sind. Das sind dann die lohnabhängigen Gemeinkosten.
Dazu kommen noch die ganzen fixen(Raumkosten für Werkstatt, Maschinen-, Werkzeug-, Kfz.- usw. Abschreibungen, Versicherungen) und variablen (Strom, Benzin/Diesel, Heizung XC Schärfkosten usw.) Kosten. Diese und auch die Löhne für Verwaltungsaufwand z.B. Angebote/Rechnungen erstellen, Materialbeschaffung, kalkulatorischen Unternehmerlohn usw.) fließen in den Stundensatz ein. Diese Kosten übers Jahr geteilt durch die Zahl der im ganzen Unternehmen zur Verfügung stehenden produktiven Arbeitsstunden (muss auch gerechnet werden, es kehren wohl wenige die Werkstatt zum Vergnügen usw.) gehen dann in den Stundensatz ein. Dies ist jetzt etwas vereinfacht dargestellt. In der Praxis verteilen sich diese Kosten auf verschiedene Kostenstellen wie Bankraum, Maschinenraum, Oberfläche, Montage wo auch verschiedene fixe und variable Kosten bestehen.
Damit das Ganze noch relativ gerecht verteilt wird rechnet man das Ganze als prozentualen Aufschlag auf die Stundenlöhne. Das geht dann bei über 150% für Bankraumarbeiten los bis jenseits der 300% für teure Maschinen im Maschinenraum.
Mit diesen Sätzen wird dann kalkuliert und ein Angebot erstellt, der Kunde sieht dann auf Angebot und Rechnung meist nur wenn ausgewiesen den Stundensatz für Montagearbeiten.
Ich hoffe ich habe das halbwegs verständlich zusammengefasst und nichts vergessen.
Wenn man das Mal durchrechnet sieht man auch was von Aussagen mit den 50% zu halten ist. Auch die Rechenspiele mit eigenem Stundenlohn gegenüber dem des Handwerkers ist so nicht ganz zu halten - eigentlich müsste man mit dem eigenen Bruttolohn abzüglich der Einkommensteuer rechnen, weil da ja auch Ansprüche für Rente, Krankheit und Arbeitslosigkeit drin stecken, und auf der Gegenseite mehr oder weniger noch die Gebühr/Miete für die eingesetzten Maschinen und Werkzeuge rausrechnen, würde das Verhältnis etwas positiver erscheinen lassen.
gruss mike