Glas im öffentlichen Bereich

pius

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte gerne Möbel anbieten, die im Foyer einer größeren Firma stehen sollen. Die Holzkonstruktion ist 150cm hoch. Dann kommen 75cm Glas. Siehe angehängtes Bild.

Nun die rechtliche Frage: reicht es, wenn ich VSG nehme, oder müsste man 2 ESG-Scheiben zu einer VSG machen? Es ist ja doch über Kopfhöhe...

mit besten Grüßen

Pius
 

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Neige

ww-robinie
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Die rechtliche Frage kann ich nicht beantworten.

Ich würde folgende Fragen beantwortet wissen wollen wie:
- Sicherheit derjenigen die sich im Foyer aufhalten u. A.
- Feuerschutzverordnung
- Verglasungsrichtlinien...
 

magmog

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guude,

es ist normales Floatglas in entsprechender Stärke zulässig.
VSG ist bei horizontalen Überkopfverglasungen notwendig, nicht bei "neben über" Kopf Verglasungen.
Sonst müsste ja auch jedes Fenster mit mehr als 1500mm Höhe sicherheitsverglast sein.

Klärung: Die zweite von Dir genannte Glasvariante nennt sich "VSG aus teilvorgespanntem Glas", meistens einfach "Teilvorgespanntes Glas". Findet z.B. bei den horizontalen Scheiben von Vordächern Verwendung.
Teilvorgespanntes Glas ? Wikipedia
 

Copic

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Das ist doch bloss dekorativ und hat höchstens Funktion bzgl. der Raumakustik - die TRAV greift imho nicht.
Ich würde das aus einfachem ESG machen (Wenn Du Angst hast dann mit Heisslagertest). Solche Möbel gibt es ja als fertiges Produkt (div. Büromöbelhersteller) bei denen ist auch eine gewöhnliche ESG verbaut.
 

pius

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danke schön für die Antworten

im Gegensatz zu einereingeglasten Fensterscheibe würden bei mir im Falle des Bruches ja sofort die Scherben frei herabfallen können. Das ließ mich unsicher werden.
Aber wenn ichs mir genau überlege ist das ja auch keine Sporthalle, wo ich das einbauen will.

besten Gruss

Pius
 

beppob

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grüß dich Pius,

mir ist neulich ein regalboden, 8mm float, in ca. 2meter höhe zerbrochen. das hat schon ordentlich gescheppert.
als ich die scherben sah, hab ich sofort alle böden gegen vsg ausgewechselt.
so eine scheibe fällt ja nicht von alleine runter, der Auslöser kann ja gut sein, weil einer dagegenstößt. so eine Scherbe im freien fall, die schlitzt schon ordentlich was auf.

als wir in einem kindergarten arbeiteten waren alle scheiben über 140cm höhe aus esg, auch die festverglasten in den fenstern (isolierverglasung).
im öffentlichen Bereich und auch in Büroräumen würde ich da kein Risiko eingehen, zumal so eine freistehende wand ja zum umfallen bestens geeignet ist :emoji_frowning2:

da stehst du schnell mit einem bein im Gefängnis.
verlass dich da lieber nicht auf: könnte, würde, müßte,

evtl. hätte ein Architekt, oder Planungsbüro etwas schriftliches für dich.
 

Hamburger Jung

Gäste
als wir in einem kindergarten arbeiteten waren alle scheiben über 140cm höhe aus esg, auch die festverglasten in den fenstern (isolierverglasung).
.

In Kindergärten und Schulen ist es in HH so, das alles unter 2 m Höhe mit ESG ausgestattet sein muß.
So sind die Unterlichter immer mit ESG Iso und die Oberlichter aus unerfindlichen nicht.
Kostengründe Können es ja nicht sein, da der Aufschlag für ESG ja nicht erheblich ist, sondern ehr nicht merkbar.
 

beppob

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In Kindergärten und Schulen ist es in HH so, das alles unter 2 m Höhe mit ESG ausgestattet sein muß.
So sind die Unterlichter immer mit ESG Iso und die Oberlichter aus unerfindlichen nicht.
Kostengründe Können es ja nicht sein, da der Aufschlag für ESG ja nicht erheblich ist, sondern ehr nicht merkbar.

ok, es kann auch sein, daß ich das verwechselt habe und es war nicht ab, sondern bis 140cm :emoji_open_mouth::emoji_open_mouth:
wobei in kindergärten, schulen usw. die kosten eh zweitrangig sind :rolleyes:

schönen sonntag
 

pius

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Glashändler meint auch ESG

Begründet hat er mir das nicht, ist aber der Meinung das 80% aller solcher Scheiben in ESG bestellt würden.
Und dieser Herde werde ich mich denn auch anschließen.

danke für eure Beiträge

Pius
 
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