Formulierung eines Schlußsatzes im Angebot

Der_Schreiner

ww-fichte
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Moin Moin

Es geht mir um die Formulierung.Es sollte aussagekräftig sein und
sich nicht zu platt anhören/lesen.Mein Grundgedanke war dieser :

"Bei Auftragserteilung erfolgt eine Vorrauszahlung in Höhe von X€.
Nach Zahlungseingang werden die Elemente (Fenster) bestellt.Die
Montage erfolgt durch eine Sub Firma."

Für mich klingt das nicht so fließend.Eher nach "Kunde zahl und dann
gehts los".Es sollte so geschrieben sein,das der Kunde sich nicht auf
denn Schlips getreten fühlt,wenn er Vorkasse leisten soll.Und wie sieht
es rechtlich aus? Hat das auch irgendwelche auswirkungen?

Danke
 

Der Holzwurm

ww-nussbaum
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Hallo Schreiner,

kurz und knapp wäre:

Zahlungsbedingungen: X% Vorkasse, X% nach Einbau
Lieferbedingungen: X Tage / Wochen nach Zahlungseingang.

Ob und wie man den "Sub" mitangeben sollte / muss weiss ich nicht.

Gruß
Bernd
 

gordont

ww-birke
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"Bei Auftragserteilung erfolgt eine Vorrauszahlung in Höhe von X€.
Nach Zahlungseingang werden die Elemente (Fenster) bestellt.Die
Montage erfolgt durch eine Sub Firma."

Wie wäre es mit:
"Nachdem Sie uns Ihren Auftrag erteilt haben, leisten Sie [innerhalb von Y Tagen] eine Teilzahlung von X €. Die zur Ausführung benötigten Elemente bestellen wir umgehend nach Ihrer Teilzahlung, die Montage erfolgt umgehend nach Wareneingang und näherer Terminvereinbarung."

Oder Alternativ:
"Zur Annahme unseres Angebots, an das wir uns 4 Wochen gebunden halten, leisten Sie bitte eine Teilzahlung von X €. Erst mit Eingang Ihrer Zahlung kommt unser Vertrag zustande, danach bestellen wir auftragsbezogen die benötigten Elemente und werden sie nach Eintreffen montieren."

Ich persönlich finde die "Kunde zahl (an) und dann geht's los"-Methode nicht schlecht, wenn die Anzahlung nicht unnötig groß ist. Deswegen finde ich es auch ganz zweckmäßig, nicht nur ruppig zu schreiben "Anzahlung X % bis zum", sondern dem Kunden freundlich zu erläutern: "Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir die für die Montage erforderlichen Elemente erst nach Eingang einer Teilzahlung von X € bestellen werden."

Die übrigen von Der_Holzwurm gemachten Angaben dürfen natürlich nicht fehlen, aber hier ging es ja eher um die Form.

Die Montage durch einen Subunternehmer würde ich nicht erwähnen.

Beste Grüße
Gordon
 

Der_Schreiner

ww-fichte
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@Gordon

Deine Ausführungen haben mir weitergeholfen.Deine beiden Alternativen sind
sehr aufschlußreich für mich und ich werde so eine Formulierung für mein Angebot
verwenden.
Die Summe des Angebotes ist schon sehr hoch.Deswegen habe ich
dieses Thema geschrieben um von einigen/vielen hier im Forum anregungen
zu bekommen.

Noch eins zu Sub Firmen.Ist es nicht doch sinnvoll den Kunden darüber zu
unterrichten,als ihn vor vollendete Tatsachen zustellen?
 

gordont

ww-birke
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Hallo Der_Schreiner,

bei der Frage, ob man das Sub-Unternehmen angeben sollte oder nicht, würde ich mich an der Erwartungshaltung des Kunden orientieren.

Rechtlich gesehen ist es nicht erforderlich, die Einschaltung eines Sub-Unternehmens mit in die Vereinbarung aufzunehmen.

Die Lieferung und Montage von Fenstern ist ein Werk(lieferungs)vertrag, geschuldet wird vom Auftragnehmer der tatsächliche Erfolg, also das am Ende des Tages in den Löchern, die der Architekt zu diesem Zweck in den Wänden vorgesehen hat, die bestellten Fenster ordentlich eingebaut sind. Welche Person bzw. welches Unternehmen das macht, ist für den Erfolg unerheblich.

Für den Auftraggeber ist die Einschaltung eines Subunternehmens auch nicht rechtlich nachteilig, weil er einen Vertrag nur mit dem Hauptunternehmer abgeschlossen hat und sich bei Gewährleistung etc. ausschließlich an diesen halten kann. Das Risiko, dass der Subunternehmer "pfuscht", trägt also derjenige, der ihn aussucht.

(Vergleichbar ist das mit der Situation, wenn man einen kleinen Tischlereibetrieb mit dem Bau eines Sideboards beauftragt. Hat man einen Anspruch darauf, dass der Tischlermeister und Inhaber, mit dem man als Kunde die ganze Zeit gesprochen hat, alle Arbeiten selbst macht, oder darf der Lehrling auch etwas machen? - Hier würde man sicher auch sagen, dass man den Kunden nicht darüber in Kenntnis setzen muss, dass sein Möbel nicht nur von "Meisterhand" gebaut wurde. Es kann dem Kunden aber auch hier egal sein, klemmt die Schublade, richten sich die Mängelbeseitigungsansprüche auch nicht gegen den Lehrling, sondern den Unternehmer.)

Ankündigen, dass man nicht höchstpersönlich kommt um die Fenster einzusetzen, würde ich nur in den Fällen, in denen der Kunde das auch erwartet. Wenn es also z.B. um ein selbstbewohntes Einfamilienhaus geht und der Kunde sich nach langen Gesprächen für Sie und Ihr Angebot entschieden hat, würde ich ihm schon mitteilen, dass ein Subunternehmen eingeschaltet wird. Hier wäre vielleicht auch etwas "Prosa" angezeigt, also in etwa so:
"Die Montage erfolgt durch ein von uns beauftragtes Unternehmen."
(Das unschöne Wort Sub-Unternehmen würde ich vermeiden.)

Ist das ganze eher "anonym", würde ich dieses Detail unter den Tisch fallen lassen. (Aber Vorsicht: bei Großunternehmen sehen die Einkaufsbedingungen häufig vor, dass nur Subunternehmen eingesetzt werden dürfen, die vorher genau benannt sind.)

Beste Grüße
Gordon
 

garfilius

ww-robinie
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Vorsicht: Sollte die VOB/B oder die VOB als Ganzes Vertragsbestandteil sein, siehe §4 (8) VOB/B §4
Bei vielen Firmen steht im Angebot ein Textbaustein, dass "blablabla.. Grundlage ist die VOB, die in unseren Geschäftsräumen ausliegt...".
Dann muss der Sub benannt und genehmigt werden. Wenn das schon im Angebot steht, wäre für mich Auftrag=Genehmigung des Subs.
 

Der_Schreiner

ww-fichte
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Ich bedanke mich für eure Hilfe.Das hat mir in vielen Bereichen
weitergeholfen.Habe meinen Schlußsatz formuliert.Der Begriff
"Sub" klingt,gebe ich euch recht,nicht so gut.Werde dem Kunden
das auch anders schildern.

Als Schlußsatz hier:

"In diesem Forum wird einem geholfen!" :emoji_slight_smile:
 
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