Der Link von Jürgen erklärt ja eigentlich alles.
Hier nochmal der aktuelle Link zur Bauordnung:
http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/fm7/1106/LBOAVO.pdf
Und da steht drinne:
Zitat:
§ 4
Umwehrungen
(Zu § 16 Abs. 1 LBO)
...
(2) Umwehrungen wie Geländer, Brüstungen und andere Umwehrungen nach Absatz 1 müssen mindestens 0,9 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf auf 0,8 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,2 m beträgt. Bei Fensterbrüstungen wird die Höhe von Oberkante Fußboden bis Unterkante Fensteröffnung gemessen.
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Also: Unterlkannte Fensteröffnung, wie der 2. Fensterbauer sagte.
Und wenn die Wand 0,2m stark ist, dann brauchst du sogar nur 0,8m.
Aber trotzdem würd ich gerne wissen worum es dir denn dabei genau geht?
Willst du möglichst viel Licht im Raum haben?
Hast du dann vielleicht mal drüber nachgedacht, die Fenster bis zum Boden zu ziehen und entweder ein Gitter davor zu setzen (was auch passend aussehen kann, wenn man es richtig macht) oder den unteren Teil fest verglast zu nehmen?
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Stein war für sie ein unbekanntes Material,
schließlich hatte sie den größten Teil ihres Erwachsenenlebens
in einem Dialog zwischen der organischen Raffinesse des Holzes
und der allgegenwärtigen Gefahr von scharf geschliffenem Stahl verbracht,
aber Felsstücke wie dieses sprachen ohne Zweifel von einer anderen Welt,
von einer Welt der Ewigkeit, der Undurchdringlichkeit und der äußersten Haltbarkeit
Laurie R. King: Die Insel der flüsternden Stimmen