Einsturz des Kölner Stadtarchiv: Befangenheitsanträge zurückgewiesen

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(13.01.2010) Der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Beschlüssen vom 11. Januar 2010 Entscheidungen der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln bestätigt, mit denen im ersten Prozess betreffend den Einsturz des Kölner Stadtarchivs die Befangenheitsanträge der 3 Kläger gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht Reinhold Becker zurückgewiesen worden waren (Az. 22 W 72 - 74/09 OLG Köln). Damit ist der Weg frei für eine Entscheidung des Landgerichts in der Sache, die jetzt am 16. März verkündet werden soll. Der Anwalt der Leihgeber hatte den Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, weil dieser unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am 17. November 2009 mit aufgebrachten Zuschauern und Journalisten am Richtertisch und in Robe Rechtsgespräche geführt habe und dadurch seine Neutralität aufgegeben habe. [...]

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