Carport-Bau - Bauantrag und Statik

hg6806

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Guten Morgen zusammen,

leider sagt hier jeder etwas anderes.

Und zwar möchten wir gerne einen Carport bauen, bzw kaufen. 9m breit, 6m lang.

In unsrem ursprünglichen Bauantrag vom Haus war eine Garage in 6m x 6m angegeben und daneben noch ein Abstellraum in 3m x 3m.

Die einen sagen, einfach in 9m x 6m bauen, die anderen, mindestens Änderungsantrag einreichen.

Mit der Statik genauso. Im Internet gibt's genügend Carports ohne Statik. Dort angerufen sagte man mir, Carport ist per "Daumenmaß" konstruiert, da fragt keiner nach. In manchen Baumärkten erhältliche sind wesentlich dünner ausgelegt.

Brauche ich zwingende eine komplett berechnete Statik? Oder nur wenn mal danach gefragt wird?

Wer und wann wird das geprüft?

Ich blicke hier nicht durch....




Viele Grüße
 

Holz-Fritze

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Das wird dir alles Dein Bauamt sagen. Hier in Bonn benötigt man eine Statik, da man auch eine Baugenehmigung benötigt (also auch einen Bauantrag stellen muss).

Aber auch wenn Deine Komune keinen Bauantrag benötigt, musst Du rein rechtlich immer einen Standsicherheitsnachweis haben. Alleine aus Versicherungstechnischen Gründen ist dies sinnvoll.

Ein Verkäufer der für seinen Carport keine Statik liefern kann ist nicht besonderes seriös.
 

Tischler-Kalle

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Hallo,

das ist ein leidiges Thema, da das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
Hier im Saarland "dürfen" wir ein Carport bis 36qm ohne Bauantrag bauen. Ich weiss auch noch etwas von einer Höhe von max. 3 Meter. Da kann ich mich aber auch irren.

Aber wie der Fritz schon sagt: einfach beim Bauamt anrufen.

So ganz ohne Nachfrage würde ich 9x6Meter nicht bauen...
 

hg6806

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OK, gibt ja auch Carports MIT Statik :emoji_slight_smile:

Hier ist das Problem, dass die meist 6m breit und 9m lang sind und somit , wo ich eigentlich mit zwei Auto reinfahren möchte, dann eine Mittelstütze hätte die weg müsste.
Außerdem würde ich später mal gerne alles verkleiden und auch mal ein 5m breites Sektionaltor einbauen.
Hier müsste die Statik angepasst werden.
Carport Firmen gehen meist auf individuelle Wünsche selten ein.
Deshalb die Frage wie aufwendig und teuer wäre eine solche spätere Änderung?


Und ein ganz individueller Carport mit eigener Statik zu bauen wird zu teuer. Die Statik alleine käme schon auf knapp €1000,-


Eine Änderung des Bauantrags würde ich auch noch einreichen, damit es offiziell ist.
 

Holz-Fritze

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Ich glaube nicht dass eine Statik für einen Carport so teuer wird. Lass Dir doch von einem Zimmermann ein Angebot unterbreiten für den Carport. Statik kann ein Zimmermann auch und kann oft auch den Bauantrag einreichen.

Aus welchem Bundesland kommst Du denn.
 

hg6806

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Hessen.
Habe ein Angebot von einem Statiker. 600,- + MwSt. + ca. 2x Überprüfung vor Ort a 120,-
 

Holz-Fritze

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Hessen.
Habe ein Angebot von einem Statiker. 600,- + MwSt. + ca. 2x Überprüfung vor Ort a 120,-

Nee sowas läßt man nicht vom Statiker machen. Sondern fragt beim Zimmermann. Das ist doch keine aufwändige Statik.

Die Statik meines Anbau-Balkons hat auch der Metallbauer erstellt und war im Gesamtpreis enthalten.
 

tomkaes

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Vorsicht bei Hessen!
Da ticken die Uhren anders wie in anderen Bundesländern, und für (fast) alles wird ein "Nachweisberechtigter für ..." gefordert.
Und die Bauämter verstehen da keinen Spass.
Vorher auf dem zuständigen Bauamt nachfragen, was wie gefordert wird.
 

andama

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Frage dein zuständiges Bauamt nach den Vorschriften, dann zum Zimmermann deines Vertrauens und bringe deine Vorstellungen an den Mann und er baut dir den Carport nach deinen Vorstellungen sowie den Vorschriften und das meist zu ähnlichen Preisen wie die schrottigen Selbstbausätze.
 

haass

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ich möchte hier einiges korrigieren, da die Beiträge ziemlich am ziel vorbeischiessen.

Grundlage für Bauantrag, -genehmigung, standsicherheitsnachweis etc. sind die Bauordnungen der Länder. Baurecht ist ländersache! also in deinem fall die landesbauordnung des Landes Hessen (ist komplett im www zu finden).

das nächste ist das Planungsrecht, nicht zu verwechseln mit dem Baurecht. planungsrechtlich müsstest du erst einmal feststellen, ob du auf deinem Grundstück einen so grossen carport bauen darfst. dann auch wie und wo der auf dem Grundstück stehen muss. Änderungen bedürfen immer einer nachtragsgenehmigung.

nun noch der gutgemeinte Hinweis auf den Zimmermann. in der landesbauordnung wird ein Personenkreis benannt, der bauvorlageberechtigt ist. nur diese Personen dürfen und können bauvorlagen einreichen. da musst du dich dran halten.
ausserdem hat ein Zimmermann niemals eine Haftpflichtversicherung für planungsleistungen. in deinem fall, wo der carport etwas grösser ist, die mittelstütze umgebaut werden soll, später ein Tor und eine Verkleidung drankommen etc. , halte ich eine Gewährleistung auf mängelfreiheit der Leistung für sehr wichtig. würde sich später bei deinen um-/anbauten etwas setzen, hängen o.ä. könntest du dich kaum an den Zimmermann wg. Schadensersatz auf seine falsche Berechnung wenden.

ich hoffe, dir helfen diese hinweise etwas. heiner
 

Holz-Fritze

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Ich zitiere mal § 49 HBO:

(6) 1Bauvorlageberechtigt für

1. Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen und mit insgesamt nicht mehr als 200 m2 Wohnfläche,

2. eingeschossige gewerbliche Gebäude bis 200 m2 Brutto-Grundfläche und bis 3 m Wandhöhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zur Schnittlinie zwischen Dachhaut und Außenwand,

3. landwirtschaftliche Betriebsgebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 bis 200 m2 Brutto-Grundfläche des Erdgeschosses,

4. Garagen bis 200 m2 Nutzfläche

sind auch Meisterinnen und Meister im Maurer- und Betonbauer- oder Zimmererhandwerk,......


Darunter fällt mit Sicherheit auch ein Carport aus Holz.

Ich denke schon dass ein Zimmermann eine Haftpflichtversicherung für Planungsleistungen hat bzw. haben sollte, oder plant ein Zimmermann heute keine Dachstühle mehr?

Und was hat die Gewährleistung für mängelfreie Ausführung mit dem vorhandensein einer Haftpflichversicherung zu tun?
 

haass

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das erkläre ich gern.
den meisterparagrafen in den lbo s kenne ich. der greift auch in Hessen. das betrifft aber lediglich die bauvorlagebrechtigung, d.h. der zimmermeister darf bauvorlagen erstellen und einreichen.

das nächste ist seine Haftung im Schadensfall. hier gibt es zwei Aspekte zu berücksichtigen. zum die mängelfreiheit seiner bauvorlagen. dafür übernimmt er per BGB eine Gewährleistung gegenüber dem Bauherrn. da zu seiner Ausbildung nicht das erstellen vonm bauvorlagen zählt ( s. meisterparagraf), übernimmt keine deutsche Versicherung dieses Risiko. er arbeitet also in diesem Punkt ohne versicherungsdeckung.

ärgerlicher kann es werden, wenn er auch die Statik gemacht hat und sich später ein Mängel aufgrund falscher Statik ergibt. da insbesondere hierfür keine deutsche Versicherung dieses Risiko übernimmt (und auch nicht übernehmen darf lt. gesetz), haftet der Zimmermann nun mit seinem Privatvermögen (sofern er dieses hat). in jedem fall für den Bauherrn eine unerfreuliche situation.

ichj habe nicht von mängelfreier Leistung der AUSFÜHRUNG gesprochen. die mängelfreiheit gilt auch für planjungsleistungen und tragwerkplanung ebenso,

gruss
heiner
 

Holz-Fritze

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verstehe ich immer noch nicht.


(3) 1Entwurfsverfasserinnen oder Entwurfsverfasser, die Bauvorlagen für die baugenehmigungspflichtige oder für die nach § 56 oder nach § 69 zu behandelnde Errichtung und Änderung von Gebäuden fertigen, müssen bauvorlageberechtigt sein (Bauvorlageberechtigung). 2Satz 1 gilt nicht für Bauvorlagen, die üblicherweise von Fachkräften mit anderer Ausbildung als nach Abs. 4 bis 6 verfasst werden.

Danach kann doch ein Zimmermannsmeister Bauvorlagen erstellen die in seinem Fachbereich liegen und sollte dies deswegen auch versichern können.

Vielleicht kann ja mal ein Zimmermann Licht in diese Sache bringen. Denn ich weiß ,dass hier in der Gegend Zimmermänner Balkone inkl. Statik und Bauvorlage machen.
 

haass

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du siehts das ja richtig. es gibt ja den meisterparagrafen, nach dem zimmermänner bauvorlagen machen dürfen. das ist soweit auch in Ordnung (übrigens vermutlich bald ein auslaufmodell).
das ist die eine Seite. die andere Seite ist aber seine berufshaftpflichtversicherung. Versicherungen übernehmen nur Risiken, die für sie kalkulierbar sind. bei berufshaftpflichtversi, bedeutet das immer, dass nur Leistungen versichert werden können, für die der versicherte glaubhaft nachweisen kann, dass er hier über ausreichende Fachkunde verfügt. bei planungsleistungen verlangen die Versicherer hierzu den Nachweis eines entsprechenden ingenieurstudiums. dieses ist ja nun auch mal der entsprechende Abschluss, der zur Erringung von planungsleistungen zählt.

heiner
 

Holz-Fritze

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Das heißt entweder haben die Zimmermänner welche so etwas anbieten einen Statiker in der Hinterhand oder sie gehen ein gewisses Haftungsrisiko ein.
 

haass

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das ist richtig. und viele zimmermänner, die das machen, wissen über ihr Risiko oftmals gar nicht selber. sie vermuten in Unkenntnis, dass ihre berufshaftpflicht diese Leistungen mit deckt.
zum glück passiert nur recht selten etwas, aber wenn es so kommt, dann sieht es schlecht aus.

heiner
 

hg6806

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Also, das mit der Versicherung sehe ich unkritisch. Wenn man die Stützen, Pfetten und Sparren entsprechend auslegt....
Kritischer sehe ich da die ganze Behörden-Sache mit Bau/Änderungsantrag und Statik.

Kann man nicht einfach einen fertigen 9x6m Carport-Bausatz mit fertiger Statik holen und später die vordere Pfette gegen eine stärkere auswechseln um ein Tor anzuschrauben und eine Stütze weglassen? Notfalls das noch bei einem Statiker absegnen lassen?

Wer schreit überhaupt später danach, wenn man eine solche Änderung vornimmt?
 

Neige

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Wer schreit überhaupt später danach, wenn man eine solche Änderung vornimmt?

ein dir nicht wohlgesonnener Nachbar möglicherweise. :emoji_wink:

Kann man nicht einfach einen fertigen 9x6m Carport-Bausatz mit fertiger Statik holen und später die vordere Pfette gegen eine stärkere auswechseln um ein Tor anzuschrauben und eine Stütze weglassen?
gehen tut alles, nur finde ich es besser, im Vorfeld zu planen und bauen ohne im Nachhinein lästige Umbauten tätigen zu müssen.
 

andama

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und später die vordere Pfette gegen eine stärkere auswechseln um ein Tor anzuschrauben und eine Stütze weglassen?

Wenn du was umbaust, auswechselst oder weglässt ist die ursprüngliche Statik nicht mehr gültig, da du den geplanten Zustand verändert hast.

Weshalb planst du nicht gleich so wie du es haben willst, alles spätere erhöht den Aufwand.
 

hg6806

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Ganz einfach. Ein fertiger Carport Bausatz in der Größe mit Statik gibt es ab 1300,-
(ohne Dachbelag)
Wenn ich es selbst plane, komme ich allein bei den Kosten für Holz auf €1500,- + eigens berechnete Statik nochmal etwa €1000,-

Ich denke für eine erneute Berechnung der vorderen Pfette sollte dann nicht allzu teuer werden.

So meine These....

Ich habe aber noch weitere Anfragen bei Zimmereien und Statiker laufen...
 

tomkaes

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Ich denke schon dass ein Zimmermann eine Haftpflichtversicherung für Planungsleistungen hat bzw. haben sollte, oder plant ein Zimmermann heute keine Dachstühle mehr?

Der Zimmermann macht die Abbundplanung für den Dachstuhl, die Statik und die Baugenehmigung mit allen erforderlichen Nachweisen, Abnahmen etc. lässt er sich zuliefern (von nachweisberechtigten Architektur- bzw. Ingenieurbüros).
Da wir regelmäßig mit mehreren grossen Zimmereien zusammenarbeiten, kann ich dir mit Sicherheit sagen, das die auch eine Statik für einen Carport ausser Haus vergeben.
 

tomkaes

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Ganz einfach. Ein fertiger Carport Bausatz in der Größe mit Statik gibt es ab 1300,-
(ohne Dachbelag)
Wenn ich es selbst plane, komme ich allein bei den Kosten für Holz auf €1500,- + eigens berechnete Statik nochmal etwa €1000,-

Du vergleichst Äpfel mit Birnen... und billig mit preiswert,
wenn du den Unterschied kennst.

Entweder erfüllt der billige für 1300,- deine Bedürfnisse ohne wenn und aber, kauf ihn und bau ihn auf.

Oder du benötigst eine individuelle Lösung für deine Ansprüche, dann lass ihn dir planen, und bau ihn entsprechend.

So daneben kann weder ein Zimmerermeister noch ein Ingenieur sein, einen Carportbausatz an deine Bedürfnisse individuell anzupassen.
Die Enthaftungen unterschreibst du im Kaufvertrag des Bausatzes im Kleingedruckten mit, ohne dir der Tragweite bewusst zu sein; wenn dir ein Zimmerermeister oder Ingenieur den gleichen Inhalt zur Unterschrift vorlegen würde, hätte er einen Kunden weniger.
 

zehlaus

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Hallo hg6806,

aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur eines raten: Gehe zum zuständigen Sachbearbeiter des Bauamtes und kläre mit ihm ob Dein Projekt realisierbar ist, auch in Hinblick auf die späteren Umbauten zu einer "garagenähnlichen Konstruktion". Lasse Dir wenn möglich die Antworten bestätigen, z.B. auch Skizzen.

Denn es besteht ansonsten die Gefahr, die auch Neige/Sigi schon genannt hat: Irgend ein Neider scheis... Dich an, dann hast Du eventuell ein echtes Problem. Auch wenn Dir die Antworten in diesem und dem anderen gestarteten Thread nicht unbedingt gefallen (kann ich verstehen), die Idee ein Billigcarport zu kaufen und umzuwandeln wird am Ende nicht Deinen Vorstellungen entsprechen. 1500.-€ für das gewünschte Projekt halte ich aus den Erfahrungen aus dem Bau meines eigenen Carports für unrealistisch. My2cents.

Gruß
Claus
 
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