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Ausbildungsbetrieb wechseln/ Kündigung Azubi

: Frage im Forum Neuling fragt Profi auf woodworker.de ;
Hallo wollte mal nachfragen wie einfach es ist wärend der Lehrzeit den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, ...
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  #1  
Alt 08.02.2006, 21:42
ww-Buche
 
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florian befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausbildungsbetrieb wechseln/ Kündigung Azubi

Hallo
wollte mal nachfragen wie einfach es ist wärend der Lehrzeit den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, und ob ich dann weiterhin auf meine Schule gehen kann, auch wenn ich aufgrund der Lage des neuen Betriebes in eine andere Schule müsste.

Auserdem würde ich gerne mal wissen ob ich vom Chef einfach so rausgeschmissen werden kann, oder ob da noch gewisse Bedingunge erfüllt sein müssen. Nachdem ich im Dezember nicht mit auf Baustellen fahren konnte, da dort der Feierabend immer ungewiss ist, mindestens aber 9 Stunden (hatte Fahrstunden, die eben immer festgelegt waren und auch nicht erst um 8 Uhr sein konnten) ist mein Chef schon etwas verärgert.
Außerdem sehe ich es nicht ein das ich als Lehrling im 2. Lehrjahr, nur zum schleifen und Werkstatt fegen da bin (ok ist eben mein Fehler das ich schon viele Sachen kann und das ich mich auch noch in meiner Freizeit Weiterbilde, und so "doof" bin und es auch noch in der Firma zeige.) und der aus dem 1. Lehrjahr alles genau erklärt bekommt, weil er ja auch kaum deutsch versteht, und ohne TSM an Kreissäge, Bandsäge, sogar Tischfräsmaschiene arbeitet. Deshalb las ich jetzt manchmal arbeit, arbeit sein, wenn sie nicht so wichtig ist (ob die Spinnenfäden die schön 10 Jahre an der Decke hänge heute oder morgen weggemacht werden ist ja wohl egal) und gehe zu irgendeinem Gesellen und lasse mir mal erklären was die arbeiten. Leider taucht meistens dann der Chef auf und meckert immer ich soll gefälligst meine arbeit machen und nicht noch die Gesellen aufhalten.
Heute hat er dann gemeint, wenn er das nochmal sehen würde, das ich nicht meine Arbeit mache, vorallem so wie er sagt, würden wir ärger bekommen, und ich überstehe meine Lehrzeit nicht.

Geht das denn so einfach von heute auf morgen, oder muss der erst mehrfach schriftlich abmahnen?

Florian, der hoffentlich bald einen anderen Ausbildungbetrieb hat.
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Zwei Dinge sind Unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Zitat Albert Einstein)
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  #2  
Alt 08.02.2006, 22:53
Moderator
 
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hi florian,
als erstes: KOPF HOCH !
einen lehrling rauszuwerfen ist für einen betrieb fast unmöglich, solange der azubi weder stielt, körperliche gewalt ausübt (oder ernsthaft und glaubhaft androht), täglich zu spät kommt oder sonst übliche abmahngründe in frage kommen. das arbeitsgericht würde später sicher auf deiner seite stehen. für einen betrieb ist ein arbeitsgerichtsverfahren (zumal gegen einen azubi) eine extrem risiko- und kostenreiche sache, sowas kann man fast nur verlieren. das nur nebenbei.
ohne abmahnung (zwei, wenn ich mich nicht irre) geht gar nix.
hats du immer schön berichtsheft geführt ? dann hat dein chef ja unterschrieben, dass er dich bis jetzt nicht vertragsgemäss ausgebildet hat. das ist dein ganz persönlicher trumpf.
aber das eigentliche problem scheint ja irgendwo tiefer zu liegen, und da sollte man was dran machen. eine gute möglichkeit wäre sicherlich ein gespräch zwischen deinem chef und dir, aber nicht alleine, sondern moderiert von einem dritten. da käme eventuell ein von euch beiden geschätzer geselle für in frage, oder besser noch jemand externes, zb ein berufsschullehrer oder der lehrlingswart der innung. letzteren würde ich sowieso mal kontaktieren und ihm deine probleme schildern.
sollte sich nix ändern, kannst du deinen vertrag sehr kurzfristig kündigen (frist steht da drin, roundabout 4 wochen), und wenn du einen betrieb hast, der dich weiter ausbilden möchte, kann der das sofort im anschluss tun.
zur schule: liegt die schule im selben innungsbezirk oder in einem anderen? wieviele jahre schule (grund-, haupt, real, berufs- und wasauchimmerschule, incl evtl ehrenrunden) hast du denn schon hinter dir ?
__________________
grüsse vom westzipfel, thomas
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  #3  
Alt 09.02.2006, 22:50
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hi florian,
der reihe nach:
die sache mit dem berichtsheft ist schon mal sehr gut. kleine lücken sind nicht schlimm, ich würde sie aber an deiner stelle schliessen, um dort keine "angriffsfläche" zu bieten.
ein gespräch würde ich auf jeden fall suchen, es ist sehr selten, dass sowas dauerhaft zu einem wirklich schlechteren verhältnis führt. aber ich würde mir vorher ein schriftliches konzept machen, was du bemängelst. und beistand solltest du dir dazu ebenfalls suchen. hier weise ich dann noch mal auf den lehrlingswart hin. sowas wie dein fall ist genau das, warum es einen solchen posten gibt. ob er dein anliegen ernst nimmt oder den job nur macht, weils ja irgendwer tun muss, merkst du schon bei einem ersten telefongespräch. da du ja schon zwischenprüfung hattest, müsstest du den ja auch schon kennen.
die story mit der zwischenprüfung ist schon hart, das zeigt sicherlich shcon ein gewisses desinteresse.
das fachliche lassen wir mal aussen vor, das hat nur recht wenig mit der problematik zu tun und lenkt eher ab (trotzdem meine einschätzung: ich halte weder pu noch irgend nen montagekleber für eine geeignete methode des hpl-aufbringens)
zur lehrzeitverkürzung: das muss dein chef gar nicht unterschreiben. du stellst den antrag und fertig. wenn die schule das unterstützt und deine leistungen gut sind, steht dem normal nix im wege (oder darf dem nix im wege stehen).
tip nebenbei: plane dann ein sehr einfaches gesellenstück, denn dein chef wird dir dann kaum helfen, weder mit rat noch mit tat).
zur schule: da du noch keine 13 jahre schule voll hast, bist du generell berufsschulpflichtig. wenn aber beide bezirke zur selben innung gehören, sollte das kein problem sein. aber auch da rate ich dir: frage mal den lehrer deines vertrauens (oder geringsten misstrauens).
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grüsse vom westzipfel, thomas
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  #4  
Alt 10.02.2006, 19:10
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Cool

Hallo Florian,

ich kann mir gut vorstellen wie es dir zur Zeit in der Arbeit geht. Habe auch letztes Jahr nach Beendigung meines 2. Lehrjahres den Betrieb gewechselt. Hatte Probleme mit meinem Chef, was die Überstunden angeht (die ich ja laut Gesetz garnicht hätte machen dürfen)und noch paar andere Dinge. Er hat mir dann eine Abmahnung per Eilzustellung von Freitag auf Samstag ins Wochenende hinterhergeschickt. Naja wie auch immer.

Hatte schon vorher ne Lehrzeitverkürzung beantragt und hab das letzte halbe Jahr bei nem anderen Betrieb fertig gemacht. Bei der Verkürzung muss der Chef hier bei uns in Bayern schon unterschreiben. Er muss unterzeichnen, dass der Lehrling die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erlernt hat, usw. Ich weiß nicht ob dein Chef damit einverstanden ist. Aber probieren würd ich es mal.

Und bevor du kündigst: Such dir erst ne andere Stelle! Solltest du nämlich dann nix neues haben, kannst du die Berufsschule auch nicht mehr weitermachen und dann ist die Ausbildung erstmal für die Katz. Und aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, es ist nicht lustig, plötzlich ohne Betrieb und Ausbildung darzustehen!!!

Also überlegs dir vorher gut. Lehrjahre können manchmal unglaublich lange dauern, aber irgendwann sind sie dann doch schneller vorbei als man glaubt

Ich wünsch dir alles Gute
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  #5  
Alt 10.02.2006, 20:18
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Hallo
habe heute mal mit meinem Klassenlehrer gesprochen. Das mit der Schule ist kein Problem. Mache mich dann nächste Woche mal mit Halbjahreszeugnis und Zwischenprüfungszeugnis auf suche. Wenn ich was neues hab, kündige ich dann.
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  #6  
Alt 10.02.2006, 21:00
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carsten ist einfach richtig nettcarsten ist einfach richtig nettcarsten ist einfach richtig nettcarsten ist einfach richtig nettcarsten ist einfach richtig nett
Hallo

nur das du nicht so eienfach als AZUBI kündigen kannst. Bestenfalls einen Aufhebungsvertrag im beiderseitigen einvernehmen. Das heißt dein Chef muss einer Kündigung zustimmen. Und die Kammer wird auch eine Begründung für einen Lehrstellen wechsel haben wollen. Deshalb würde ich es durchaus mal mit einem Gespräch unter 6 Augen ( also mit Lehrlingswart oder gar Ausbildungsberater von der Kammer) versuchen.
Abgesehen davon viel Glück, denn so wie du berichtest ist das kein Lehrbetrieb sondern ein Betrieb der Lehrlinge als billige Arbeitskraft verheizt.
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  #7  
Alt 10.02.2006, 21:21
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hä ? carsten?
natürlich kann der azubi jederzeit kündigen, im gegensatzt zum ausbildenden. umgekehrt hättest du sicher recht.
" Das heißt dein Chef muss einer Kündigung zustimmen."... ist definitiv falsch.
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  #8  
Alt 11.02.2006, 12:24
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Also ich und mein Chef haben unterschrieben, dass wir uns in einvernehmlichen Einverständnis trennen.
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  #9  
Alt 11.02.2006, 13:27
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Hallo

mh hab gerade extra noch mal im Fachbuch nachgesehen, sonst hätte ich da ja in Der Prüfung was Falsch beantwortet.
Kündigung nach der Probezeit:
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden:
a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
b) vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wen er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Form der Kündigung: Die Kündigung muss immer schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründen ( bei Jugendlichen gegenüber den Erzeihungsberechtigten) erfolgen. Aufhebungsvertrag.Benachrichtigung der HWK. Löschen des Ausbildungsverhältnisses.

Also wenn du das vorhast vorab Kontakt mit der HWK bzw zumindest Lehrlingswart aufnehmen. Die können dich auch über deine Rechte und Pflichten aufklären.
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Ciao von now
Carsten

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  #10  
Alt 11.02.2006, 21:26
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Hallo

Das sieht natürlich nicht gut aus. Ich meine mein Chef droht zwar immer mit rausschmiss, um mir angstzumachen, aber ich glaube kaum das er es auch machen würde, obwohl er scheinbar etwas gegen mich hat (vielelicht bin ich ihm zu gut. Wenn man seine Anweisungen manchmal genau überlegt, muss man schon zweifeln ob der wirklich Schreinermeister ist Zitat "Dreh doch mal die Schrauben (Kopf abgebrochen) aus der (Kunststoff)Platte und wirf sie dann in den Hacker (zum Verbrennen)). 1. Ist es ja wie gesagt nicht so einfach, und 2. denkt er vielleicht mit und ahnt das da einiges an Ärger auf ihn zukommen könnte, und auch kommen würde.

Das mit den Gespräch will ich irgendwie umgehen, nicht weil ich da irgendwie angst vor hab, oder so. Aber hab wie schon gesagt die befürchtung das es hinterher schlimmer wird. Mein Chef hat ja schon gesagt wenn er merkt das jemand gegen ihn arbeitet (was ich ja mit dem Gespräch im gewissen Sinn zeigen würde. Er will ja wohl schon vermeiden das wer mitbekommt wie in dem Ausbeutungsbetrieb gearbeitet wird), der hätte bei ihm überhaupt nichts zu lachen. (Ok. hab jetzt schon recht wenig zu lachen, aber schlimmer geht immer noch)

Mein Vater wird am Montag mal einen guten Bekannten von ihm anrufen, der auf der HWK arbeitet und den fragen, was ich da machen muss. (auf jeden fall mal schauen das meine 110 Überstunden weg kommen, naja brauch ich ja bald für die LKW Fahrstunden). Ich denke doch das mein unterschriebenes Berichtsheft ein guter Grund zum Wechseln des Ausbildungsbetriebes ist. Denn alles was da drin steht an verrichteter Arbeit, ist ja seeeeeehr weit weg vom Ausbildungsrahmenplan.

@ rafinthomas: Bei dem Beispiel mit dem Kleber ging es nicht um das aufbringen von HPL (das geht mit Weißleim), sondern um das Verkleben zweier 18mm dicken Platten, die eben HBL sehr ähneln. Würde geren genau sagen was das ist, aber alle Gesellen die ich gefragt hab, wussten es selbst nicht, und Chef war nicht ansprechbar.
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  #11  
Alt 12.02.2006, 08:50
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carsten ist einfach richtig nettcarsten ist einfach richtig nettcarsten ist einfach richtig nettcarsten ist einfach richtig nettcarsten ist einfach richtig nett
Hallo

wollte dir keine Angst machen. Wenn du die mgl hast unverbindlich bei der HWK anzufragen um so besser. Aber wie du schreibst ist das echt kein Ausbildungsbetrieb sondern ein Ausbeutungsbetrieb und wenn du die Zusage für einen neuen Ausbildungsplatz hastwürde ich mich dennoch an die HWK wenden, wenn du denen das so schilderst wie uns hier und das auch noch durch Berichtsheft belegen kannst machen die sicher DIR keine Probleme. Bestenfalls deinem dann EX Chef. Wenn ich in einem solchen Fall der Ausbildungsberater der zuständigen HWK wäre würde ich dem Betrieb die Ausbildungseignung entziehen.
So ne Type ist als Chef und erst recht aus Ausbilder/ Ausbildender völlig ungeeignet. In wirtschaftlich besseren Situationen würde er vermutlich alleine dastehen. Gibt es eigentlich so was wie die MPU beim Führerscheinverlust auch für Ausbilder?
Achja ein Lehrling AZUBI darf ja normalerweise keine Überstunden machen. Selbst bei Nachweis durch Berichtsheft sehe ich für eine entsprechende finanzielle Vergütung schwarz erst recht bei sooooooooooo einem Chef.


PS die Platten könnten evtl Compaktplatten gewesen sein.
Kompaktplatten werden aus vielen Lagen harzgetränkter Kraftpapieren unter hoher Temperatur und sehr hohem Druck als großformatige Platten hergestellt. Das fertige Produkt weist dekorative, widerstandsfähige Oberflächen, geschlossene Schnittkanten sowie eine sehr hohe Festigkeit und Wasserbeständigkeit auf.

Einsatz Innenbereich: z.B. in Nassbereichen, medizinischen Einrichtungen oder Sportstätten als Duschkabine, Badezimmermöbel, Regalböden, Trennwände, Wandverkleidungen u.v.m.

Einsatz Außenbereich: auch möglich es gibt spezielle Varianten mit erhöhtem UV Schutz
Einsatz als Balkongeländer oder sogar Fassadenverkleidung
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Ciao von now
Carsten

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Geändert von carsten (12.02.2006 um 08:58 Uhr).
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  #12  
Alt 12.02.2006, 22:04
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Hallo
So erstmal danke für die bisherige Hilfe. Mein Plan geht wie oben beschriebn jetzt voran, werde dann Berichten was sich tut.
Zu den Überstunden. Die werden bei uns auch nich Bezahlt, sondern abgefeiert, das allerdings aber nur wenn es der Chef festlegt (jetzt ist doch günstige zeit, da recht wenig arbeit), oder eben vor der Gesellenprüfung, da sie ja noch weg müssen, wobei da immer auf ganze Tage abgerundet wird. Also 23 stunden machen 2 Tage á 8 Stunden.

Zu der Platte: ich schaue mal ob ich noch ein abfallstück finde und stelle mal ein Bild von hier ein. Werden übrigends Arbeitsplatten im Desinfikationsberei bei irgend so einem Medizin ding.
Hab aber das ganze auch mal nur eingestellt, um den Unwissenheitsstarrsin meines Chefs zu belegen.

Florian
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  #13  
Alt 17.02.2006, 20:24
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Hallo
Also der bekannte der HWK hatte bisher noch keine Zeit (immer unterwegs), aber ich habe heute mal in der Schule den Lehrling gefragt der zu beginn dieses LJ gewechselt hat. Bei ihm war das kein Problem. Er hat sich eine neue Lehrstelle gesucht, und dann in gegenseitigen Einvernehmen mit dem exChef den Vertrag aufgehoben. Er hat aber auch gesagt, dass doch die Möglichkeit besteht zu Kündigen.

Das Berichtsheft hab ich jetzt Lückenlos bis zum heutigen Tag geführt und bis letzte Woche komplett Unterschrieben (allerdings in diesem LJ erst 3 Wochenberichte).

Ein Schönes Wochenende noch
Florian
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  #14  
Alt 04.10.2006, 22:40
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Hallo
wollte euch nochmal kurz den momentanen stand meines Kleinkrieg mit dem Chef mitteilen und hab da doch nochmal eine frage an euch.

Erstmal zum Thema Ausbildungsbetrieb wechseln: Meine bisherige suche war erfolglos. Etweder haben sie einen azubi bilden nichtmehr aus oder haben keine arbeit mehr für mich.

Also nachdem mir mein Chef gesagt hat das er ja garkein Interresse hat mich richtig Auszubilden und mit etwas beizubringen das ich eine gute Prüfung machen kann war meine Mutivation ganz weg, dementsprechend eben auch meine Arbeitsleistung. Nachdem er mich dann letzte Woche noch gefragt hat wie meine Zwischenprüfung ausgefallen sei die ich doch gerade hatte (ok der tag stimmte fast, nur das Jahr ned. Zwischenprüfung war wie normal im 2. lehrjahr und das war bei mir 2005) hab ich jetzt jeden glauben verloren das er irgendeinen Funken interresse an unserer Ausbildung hat. Nachdem ich dann beim Arbeiten (Schrauben eindrehen in 50 cm höhe) hingesetzt hab statt mich zu bücken, weil mir das zusehr ins Kreuz geht, hat er dann gesagt das es nicht sein kann das er uns auch noch beibringen müsste wie wir uns auf der Arbeit zu verhalten haben, und er gibt mir jetzt eine Abmahnung, und ich bekomme dieses Jahr kein Urlaub mehr. (soweit meine letzten 4 Arbeitstage, von denn ich noch 2 stück auf der Baustelle verbracht hab)

Am Freitag hab ich direkt mit dem Ausbildungsberater und der Lehrlingsbörse der HWK Kontakt aufgenommen. Eine ander freie Lehrstelle für mich ist momentan nichts bekannt. der Ausbildungsberater hat dann gesagt ich sollte jetzt mal abwarten ob sich mein Chef wirklich traut mir die Abmahnung zu schicken, weil das aus diesm Grund garnicht möglich sei. Nachdem ich ihm dann noch so manch andere Sachen erzählt hab wie es bei uns Abläuft (Thema 25mm Leisten siehe Sicherheit am Arbeitsplatz) hat er gemeint das er ein Dreiergespräch mit mir und meinem Chef führen möchte. Jedoch ist das frühestens in 3 Wochen möglich.

Nun nochmal meine Frage: Welche folgen kann es haben wenn ich Arbeitsgänge verweigere die nicht BG gemäs auszuführen sind, da entsprechende Sicherheitsvorkehrungen fehlen, und darf ich mich weigern den LKW zu fahren wenn die Ladung nicht (ordnungsgemäß) gesichert ist?

Florian, der hofft bald in einem anderen Betrieb zu arbeiten
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  #15  
Alt 04.10.2006, 23:40
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raftinthomas ist ein sehr geschätzer Menschraftinthomas ist ein sehr geschätzer Menschraftinthomas ist ein sehr geschätzer Menschraftinthomas ist ein sehr geschätzer Mensch
bei all dem stehst du auf der sicheren seite:
-azubi hat grundsätzlich welpenschutz
-arbeitsgänge, die nicht bg-konform sind, dürfen von einem abhänig beschäftigten nicht ausgeführt werden und auch nicht angeordnet werden. das ist quasi körperverletzung.
-lkw mit nicht ordnungsgemässer ladungssicherung sind nicht verkehrssicher und dürfen daher nicht im öf. strassenverkehr benutzt werden. insofern DARFST du GAR NICHT fahren. ladungssicherung ist natürlich oft auslegungssache.
du kannst aber einfach mal losfahren und dann eine telefonische selbstanzeige bei der polizei oder dem BAG machen. üblicherweise lassen die die fahrer ungeschoren, denn die problematik ist ja offensichtlich.

kopf hoch !
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grüsse vom westzipfel, thomas
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