Alternative zu Knapp-Verbinder?

pius

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Hallo zusammen,

weiss jemand einen Verbinder, den ich alternativ zu den Knapp 62/30 nehmen kann.
Ich finde diese zwar nicht schlecht aber doch etws überteuert.

besten Gruss
Pius

C:\Users\Pius\Dropbox neu\Dropbox\Holzkantine Pius\Quednau Kadner\Treppe
 

Sägenbremser

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Guten Abend Pius

ich denke du wirst den Knappverbinder für deine
Faltwerktreppe vorgesehen haben. Ein nicht nach-
spannbarer Verbinder ist bei dem Bauteil aber schon
etwas mutig finde ich.

Du könntest einmal über den 30er- Invis nachdenken.
Die haben im Handlaufbereich bei mir ihren Dienst schon
seit über 10 Jahren bewiesen. Sprühe aber auch immer eine
kleine Menge Motorex-Joker ein, ist wohl der Schweizer Ver-
wandschaft geschuldet, das ein Nachspannen auch noch nach
der langen Zeit problemlos funktioniert.

Gruss Harald
 

pius

ww-esche
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Verschraubung

Hallo und danke für die Antworten.

@sägenbremser: ich habe Bilder der Treppe angehängt. Zu über der Hälfte ist sie von unten unsichtbar, da Einbaumöbel. Hier kann ich hinten auch große Winkel an die Betonwand schrauben.
Ich hatte gedacht die Stufen in diesem Bereich von unten zu verschrauben und dann nur noch aussen, wo man von unten keine Verbinder sehen soll zB den Knapp einzusetzen.
Bei einer Stärke der Tritte von 54 mm massiver Eiche, müsste das doch tragen.

Steht dieser Konstruktion etwas entgegen? Muss man eine Treppe generell nachspannen können?

mit bestem Gruss
Pius
 

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Sägenbremser

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Guten Abend Pius

ich denke schon das bei der Holzstärke ein Nachspannen
in der ersten Heizperiode nötig werden könnte. Beim guten
Knappverbinder würde das aber Demontage bedeuten. Der
ist für Pfosten/Riegelkonstruktionen vorgesehen, die so im
Aussenbereich eher selbstnachspannend sind.

Wir haben vor über 30 Jahren solch eine Falttreppen/Schrank
Kombination gebaut. Den Trittschall über die Korpusteile mußt
du unbedingt berücksichtigen. Ich mußte an dem Detail leider
nacharbeiten. Die Treppe war viel zu laut beim Begehen.

Wenn du die Verbindung Setzstufe/Stufe mit einer Nutfeder
ausführst, hast du noch immer genug Material für den Invis
und mußt beim Nachziehen nicht die Möbel ausbauen.

Ich verwende noch den Ur-Invis, der hatte ein eigenes Akku-
gerät als Antrieb und wurde einfach flach an die Spannfläche
gehalten. Bei der heutigen Lightversion hilft eine biegsame
Welle am Akkuschrauber aber auch weiter in die Ecken rein.

Gruss Harald
 

yoghurt

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Hallo,
nur ganz kurz, hätte ich gewusst worum es geht, hätte ich keine Zamak-Beschläge vorgeschlagen!
 

pius

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Trittschall

Hallo Harald,

wie hast du das mit dem Trittschall dann am ende gelöst? Ich wollte 20mm Luft lassen (auch wegen dem Schwinden, siehe unten) und suche jetzt noch nach einer art flexibler Passleiste.

Wenn du schon mal so eine Treppe gebaut hast, hätte ich gleich noch eine Frage:
hattest du damals auch auf die Holzfeuchte geachtet? Ich habe bedenken, das meine Treppe als ganzes zu sehr "wächst" und vor allem "schrumpft". Oder verschwinden diese Maßtoleranzen in den einzelnen Elementen der Konstruktion?

besten Gruss

Pius
 

Sägenbremser

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Wurde zwar gelöst Pius, aber so richtig zufrieden bin
ich mit der Lösung nicht gewesen. Ich habe die Stollen
etwas gekürzt, dunkle Filzstreifen aufgenagelt und dieses
Konstrukt hat bis heute funktioniert.

Bei deiner freien Konstruktion hast du damit aber keine
Probleme, wir waren zu der Zeit noch recht "mutig" und
unsere Kundschaft auch noch nicht juristisch so gut betreut.
Ich würde das heute nicht mehr wagen wollen.

Das eine längere Falttreppe schon Dimensionsveränderungen
im Bereich von mehreren Zentimetern hat, war mir auch zu
der Zeit schon bewußt. Daher ja auch die Gleitkonstruktion.

Wenn deine Treppe nicht für deinen Eigenbedarf ist, schau mal
auf der Seite der Treppenbauer. Du begibst dich da in den recht-
lich sehr engen Bereich zwischen möglich und zulässig um es mal
ganz vorsichtig ausdrücken zu wollen. Eine Treppe, für was auch
immer geplant/gebaut unterliegt nun einmal recht strengen Auf-
lagen im Sinne der Bauteileeinordnung und darf in dem Sinne auch
nur von sogenannten befähigten Ausführenden erstellt werden.

Gruss Harald
 

pius

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Einverständniss

Ja, sowas schwanet mir auch schon. Die Kundschaft möchte aber eine solche Treppe, die genau zum Möbel passt und unterschreibt mir auch das sie darauf hingewiesen wurden, das die Treppe keine Zulassung hat. Ich hoffe das reicht juristisch.

besten Gruss

Pius
 

Sägenbremser

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Wenn über dem zu erreichenden Raum der Treppe
keine verkehrsfähigen Räume liegen reicht das, Pius.

Ansonsten bist du der Ausführende und damit sachlich
die beratende Person wenn es keinen Architekten als
belastbare Instanz dabei geben sollte.

Wenn du weder über eine nachweisliche Statik, oder eine
dem Regelwerk der Technik entsprechende Freigabe/Konstruktion
für diese Ausführung verfügst, lass es lieber bleiben. Ist leider so
in der heutigen Bauausführung geworden - du kannst jeden Scheiss
einbauen, es sieht mehr als bescheiden aus, aber wenn es im Rahmen
der üblichen Bauausführung schon genehmigt wurde, geht es - wenn
du es wirklich besser machen möchtest, braucht es einen langen Atem
und leider auch eine Menge Geld um deine Vorstellungen durchzusetzen.

Gruss Harald
 

werists

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t und unterschreibt mir auch das sie darauf hingewiesen wurden, das die Treppe keine Zulassung hat. Ich hoffe das reicht juristisch.
Pius

Hallo,

ja das reicht evtl. gegenüber den Bauherren, aber nicht gegenüber Dritten, diese sind natürlich nicht an diese Vereinbarung gebunden.

Als Dritte kämen in Frage: Besucher, spätere Besitzer oder Mieter, eine Versicherung die jemand sucht den sie in Regress nehmen kann, etc.

Ich bin kein Volljurist aber etwas vorbelastet und würde Dir dringend empfehlen die Finger davon zu lassen oder die Thematik mit einem Fachanwalt zu besprechen.
 

predatorklein

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Moin

.................. oder die Thematik mit einem Fachanwalt zu besprechen.

Würde auch dringeng dazu raten einen solchen zu konsultieren.

Mir wurde bei einer ähnlichen Geschichte vom RA der HWK gesagt , daß es so gut wie keine Möglichkeit gibt sich da rechtlich völlig abzusichern.

Es gäbe da auch schon einige Urteile dazu bei denen die Kundschaft zwar unterschrieben hat , mit Ausführung XYZ einverstanden zu sein und auf jegliche rechtlichen Schritte zu verzichten.

Wäre aber das Papier nicht wert auf dem es steht wenn zum Beispiel ein Gutachter hinzugezogen wird der dann feststellt , daß man das Projekt technisch hätte anders ausführen müßen.

Gruß
 

tischlerteam

ww-ulme
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Auf jeden Fall die Finger von lassen. Der Kunde kann alles unterschreiben aber du bist der Fachmann und weißt das es nicht zulässig ist. Wir sprechen aus 15 Jahren Erfahrung.

Gruß Tischler-Team Hammermann
 

pius

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oh mann...

...jetzt komme ich doch ins Grübeln.

@tischler-team: können Sie mir sagen ob es erst im Schadensfall ernst wird?
Oder kann mich etwa irgendwer auch ohne Anlass verklagen? Ist es also eine Straftat, ein solches Objekt zu bauen?

Es ist nämlich so, das ich wegen der Sicherheit dieser Treppe absolut keine Bedenken habe. Das sie mal abstürzen könnte brauch ich nicht zu fürchten.

einen nachdenklichen Gruss von

Pius
 

Sägenbremser

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Hallo Pius

das deine Treppe abstürzt, wär ausschliesslich ein von
dir zu verantwortendes Problem. Das hast du im Griff.

Aber die andere Seite ist schon das selbst der Bauherr
als späterer Betreiber/Besitzer zu Schadensersatz her-
angezogen werden kann. Meine ex-Schwiegermutter hat
solch einen Prozess als Bauherrin verloren und da waren
beim Bau des Treppenhauses Architekt und Ausführender
natürlich mit an Bord, es ist eine Treppe in Beton/Travertin-
ausführung, hat also nix mit mir zu tun:emoji_wink:

Das Gericht hatte aber danach zu entscheiden, daß es zuvor
schon zu Gefährdungen gekommen ist und darauf hätte sie
unverzüglich reagieren müssen. Dazu gibt es wohl noch mehr
rechtskräftige Urteile nach Hinweis des Richters, der das in der
Form selber etwas bedenklich empfand.

Was da heute auch im öffentlichen Raum, aus gestalterischen
Empfinden, als Treppe gebaut und abgenommen wird, kannst
du einmal bei Dietmar Böhringer nachlesen. Ein richtig böses
Beispiel haben wir hier in Bonn und da ist auch schon einiges
an üblen Unfällen passiert.

Gruss Harald

Habe gerade festgestellt, das gerade ein Marktführer der Treppen-
lieferung, genau so eine Zigzagtreppe ohne Geländer, auf seiner
Produktseite fast an erster Stelle abgebildet hat:eek:
 

predatorklein

ww-robinie
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Moin

Habe gerade festgestellt, das gerade ein Marktführer der Treppen-
lieferung, genau so eine Zigzagtreppe ohne Geländer, auf seiner
Produktseite fast an erster Stelle abgebildet hat

Der dürfte im Schadensfall aber auch genug in der Portokasse haben um solch einen Schaden regulieren zu können.
Oder er hat mit seinem Versicherer vorab eine Sonderregelung getroffen für den Fall der Fälle.
Rechtlich völlig legal , kostet nur einiges mehr :emoji_frowning2:

@ Pius

Jeder von uns dürfte genügend Beispiele kennen bei denen gilt " wo kein Kläger da kein Richter ".
Probs gibt es eben nur wenn was passiert , dann geht´s aber meist richtig ab.

Und wenn deine Arbeit technisch dann nicht dem aktuellen " Stand der Dinge " entspricht stiehlt sich jeder Versicherer locker aus der Verantwortung.

Gruß
 
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